Wissen & Technik · Suche nach Atommülllager
Atommüllsuche schrumpft auf unter fünf Prozent
Die Suche nach einem deutschen Endlager für hochradioaktive Abfälle konzentriert sich deutlich. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung bewertet nur noch weniger als fünf Prozent der Bundesfläche als weiter prüfenswert. Nicht mehr Teil der laufenden Suche sind Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland; Hamburg wird ebenfalls nicht weiter betrachtet. Am Ende entscheidet der Bundestag, wo weiter erkundet und später ein Endlager gebaut werden könnte.
BGE grenzt Suchräume stark ein
Die BGE hat einen neuen Arbeitsstand im mehrstufigen Auswahlverfahren vorgelegt. Danach bleiben nur noch wenige Gebiete übrig, deren tiefer Untergrund aus Sicht der Fachleute grundsätzlich für die sichere Lagerung hochradioaktiver Stoffe infrage kommt. Die Auswertung wird als interaktive Karte veröffentlicht.
Besonders im Blick sind nach den Angaben weiterhin Flächen in einem Streifen von West-Niedersachsen bis nach Sachsen-Anhalt. Hinzu kommen einzelne Bereiche in Süd-Brandenburg, im westlichen Baden-Württemberg, im Osten Bayerns sowie in Schleswig-Holstein. Entscheidend ist in dieser Phase nicht, was an der Oberfläche liegt, sondern welche geologischen Verhältnisse in großer Tiefe herrschen.
Die jetzt genannte Fläche ist nur ein Bruchteil dessen, was zu Beginn der aktuellen Prüfung möglich schien. Im Jahr 2020 hatte die BGE noch 90 Teilgebiete benannt. Sie umfassten knapp 54 Prozent Deutschlands. Zuletzt waren noch etwa 25 Prozent der Landesfläche im Verfahren. Nun liegt der Anteil deutlich darunter.
Welche Länder herausfallen
Das Saarland war bereits im ersten großen Prüfschritt 2020 ausgeschieden. Rheinland-Pfalz folgte 2025. In diesem Jahr kamen Sachsen, Berlin und Hessen hinzu. Hamburg wird ebenfalls nicht mehr als möglicher Suchraum geführt. Damit reduziert sich die Karte der Endlagersuche weiter, ohne dass schon ein endgültiger Standort feststeht.
Die BGE betont, dass es sich weiterhin um Arbeitsstände handelt. Verbindliche Standortregionen sollen erst Ende 2027 vorgeschlagen werden. Bis dahin werden die verbliebenen Teilgebiete weiter untersucht und miteinander verglichen. BGE-Geschäftsführerin Iris Graffunder sagte dazu: „Wir werden die Flächen bis Ende 2027 weiter einengen, bis nur noch wenige Standortregionen im Rennen sind, die wir für die Erkundung vorschlagen.“
Nach dem Vorschlag der BGE folgt eine weitere Prüfung. Zuständig ist dann auch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung. Es soll Wissenschaft und Öffentlichkeit einbinden. Die politische Entscheidung über die Regionen, die in die nächste Phase kommen, trifft der Bundestag.
Geologie ist das zentrale Kriterium
Bei der Auswahl zählen vor allem die Eigenschaften des Untergrunds. Geprüft werden Formationen aus Salz, Ton und Granit. Diese Gesteine gelten als mögliche Barrieren, weil sie radioaktive Stoffe zurückhalten können und unter bestimmten Bedingungen wenig durchlässig für Wasser oder Gas sind. Auch Temperaturbeständigkeit spielt eine Rolle.
Das geplante Endlager soll mindestens 300 Meter unter der Erde liegen. Um die Abfälle herum ist eine ausreichend starke geologische Barriere vorgesehen. Die Anlage soll die hochradioaktiven Stoffe über einen Zeitraum von einer Million Jahren möglichst sicher einschließen.
Die Fachleute arbeiten mit vorhandenen geologischen Daten und Geodaten. In sogenannten vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen wird abgeschätzt, ob unter bestimmten Bedingungen ein dauerhafter Einschluss der Abfälle zu erwarten ist. Bei jedem weiteren Prüfschritt steigen die Anforderungen. Dadurch scheiden weitere Flächen aus.
Entscheidung soll bis 2050 fallen
In Deutschland sind aus mehr als sechs Jahrzehnten Atomkraftnutzung rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiver Abfälle entstanden. Das entspricht etwa 10.500 Tonnen Schwermetall, verpackt oder noch zu verpacken in ungefähr 1.900 Castor-Behältern. Für diese Abfälle gibt es bislang kein dauerhaftes Endlager.
Der Bundestag beschloss 2013 einen Neustart der Standortsuche. Seit 2017 läuft das Verfahren nach dem Standortauswahlgesetz. Zuvor hatte der Standort Gorleben jahrzehntelang für politischen Streit gesorgt. Im Jahr 2020 schied Gorleben wegen geologischer Mängel aus.
Ursprünglich sollte die Standortentscheidung 2031 fallen. Inzwischen wird ein Endlagerstandort bis spätestens 2050 angestrebt. Das Verfahren bleibt lang, weil geologische Sicherheit, wissenschaftliche Prüfung und öffentliche Beteiligung in mehreren Stufen verbunden werden sollen.