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Wirtschaft · Solarbranche

Solaranbieter EKD insolvent, Kunden verunsichert

Der Leipziger Solaranbieter EKD steckt in der vorläufigen Insolvenz. Beschäftigte, Kundinnen und Kunden warten nun auf Entscheidungen zum weiteren Betrieb.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Photovoltaikanlagen auf einem Dach stehen für die Unsicherheit rund um offene Solarprojekte.
Symbolbild: Photovoltaikanlagen auf einem Dach stehen für die Unsicherheit rund um offene Solarprojekte. KI-generiert

Der Leipziger Solaranbieter EKD ist in eine vorläufige Insolvenz geraten. Das Unternehmen verweist auf einen ausgebliebenen Geldfluss eines Großinvestors aus London. Betroffen sind rund 400 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Hauptsitz in Leipzig sowie in Taucha. Für Kundinnen und Kunden geht es um offene Installationen, Mängel an Anlagen und die Frage, wer künftig Service und Garantien übernimmt.

Betrieb läuft zunächst weiter

EKD hat nach eigenen Angaben mehr als 45.000 Photovoltaikanlagen auf Dächern in Deutschland installiert. Trotz dieser Größenordnung reichten die Mittel zuletzt nicht mehr aus. Als Ursache nennt das Unternehmen den Stopp einer Finanzierung durch einen Investor aus London.

Für die Belegschaft sind die Löhne zunächst über Insolvenzgeld abgesichert. Diese Absicherung gilt für drei Monate. Der Geschäftsbetrieb soll vorerst weiterlaufen. Wie es danach weitergeht, ist offen und hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab.

Der vorläufige Insolvenzverwalter stellt in Aussicht, dass bestehende Verträge weiter bearbeitet werden. Für Betroffene ist diese Zusage zentral, weil viele Anlagen noch nicht vollständig fertiggestellt sind oder technische Beanstandungen im Raum stehen. Bei anderen Kundinnen und Kunden geht es weniger um den Bau selbst als um spätere Betreuung, Softwarezugänge und Garantien.

Probleme bei Anlagen und Service

Ein Beispiel aus Dresden zeigt die praktischen Folgen. Dort wurde eine neue Solaranlage zusammen mit Wärmepumpe und Stromspeicher erworben. Die Inbetriebnahme scheiterte jedoch, weil der Zählerkasten nach Einschätzung des Energieversorgers nicht ordnungsgemäß installiert war. Der Kunde berichtete von beschädigten Netzwerkkabeln und fehlender Dokumentation. Auch ein Prüfprotokoll sei nicht übergeben worden.

Solche Fälle beschäftigen inzwischen auch Anwälte. Rechtsanwalt Daniel Blazek vertritt nach eigenen Angaben Dutzende EKD-Kundinnen und -Kunden. Er beschreibt drei Gruppen: Menschen mit unfertigen Anlagen, Kundinnen und Kunden mit nicht behobenen Mängeln sowie Betroffene, die sich um künftigen Service und Garantiefragen sorgen. Blazek sagte: „Ich halte die Fortführung der EKD in Gänze für unwahrscheinlich.“ Möglich sei aus seiner Sicht eher, dass einzelne Teile des Unternehmens verkauft und weitergeführt werden.

Auch digitale Dienstleistungen sind ein Thema. Bei einem Kunden funktionierte zeitweise die App zur Anlage nicht mehr, nachdem EKD Zahlungen an den Systembetreiber vorübergehend eingestellt hatte. Der Zugang läuft inzwischen wieder. Der Insolvenzverwalter macht jedoch deutlich, dass EKD künftig keine Garantieleistungen absichern werde.

Verbraucherzentrale rät zu Zurückhaltung

Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, zunächst besonnen vorzugehen. Ewout Keuleers von der Verbraucherzentrale sieht noch eine Chance, dass Leistungen ohne finanzielle Einbußen erbracht werden. Kundinnen und Kunden sollten Unterlagen sichern, den Kontakt zum Insolvenzverwalter suchen und keine weiteren Vorauszahlungen leisten. Keuleers sagte: „Derzeit handelt es sich um eine vorläufige Insolvenz.“

Diese Einordnung ist wichtig, weil in der vorläufigen Insolvenz noch nicht endgültig feststeht, wie das Verfahren weitergeführt wird. Erst mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Dezember soll sich entscheiden, ob unfertige Solaranlagen weitergebaut werden oder ob Betroffene ihre Ansprüche anderweitig durchsetzen müssen.

Bedeutung für den Solarmarkt

Der Fall trifft einen Markt, in dem viele private Haushalte in den vergangenen Jahren Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und Wärmepumpen beauftragt haben. Wenn ein großer Anbieter ausfällt, entstehen nicht nur offene Baustellen. Auch Wartung, Gewährleistung, Softwaredienste und Ersatzteile können zum Problem werden.

Für Kundinnen und Kunden bleibt deshalb entscheidend, welche Verträge bestehen, welche Leistungen bereits bezahlt wurden und ob andere Unternehmen einzelne Aufgaben übernehmen können. Für die Beschäftigten hängt viel davon ab, ob der Betrieb vollständig, teilweise oder gar nicht fortgeführt wird. Bis zur Entscheidung im Insolvenzverfahren bleibt die Lage angespannt.

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