Zum Inhalt springen
Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Energieversorgung

Netzagentur vergibt Zuschläge für Gaskraftwerke

Elf Projekte mit rund 5.160 Megawatt sollen ab 2031 die Stromversorgung absichern. Die Förderung von etwa zwölf Milliarden Euro soll über Stromkunden finanziert werden.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Neue Gaskraftwerke sollen die Stromversorgung bei schwacher Einspeisung aus Wind und Sonne absichern.
Symbolbild: Neue Gaskraftwerke sollen die Stromversorgung bei schwacher Einspeisung aus Wind und Sonne absichern. KI-generiert

Die Bundesnetzagentur hat die ersten Zuschläge für neue Gaskraftwerkskapazitäten vergeben. Elf Projekte mit zusammen rund 5.160 Megawatt Leistung kommen zum Zug, vor allem Vorhaben von RWE und LEAG sowie ein Projekt der Stadtwerke Karlsruhe. Die Anlagen sollen ab November 2031 einspringen, wenn Wind- und Solaranlagen wenig Strom erzeugen. Für die Bereitstellung der Leistung sind über 15 Jahre Förderzahlungen von insgesamt etwa zwölf Milliarden Euro vorgesehen. Bezahlt werden soll das über eine Umlage, die Stromkundinnen und Stromkunden tragen.

Erste Runde ist entschieden

In der ersten Ausschreibung für sogenannte Langzeitkapazitäten gingen nach Angaben der Bundesnetzagentur 41 Gebote ein. Das angebotene Volumen lag nach Angaben von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche bei knapp zwölf Gigawatt. Vergeben wurde weniger als die Hälfte dieser Menge. Zehn der elf Zuschläge entfallen auf RWE und LEAG, ein weiterer auf die Stadtwerke Karlsruhe.

Reiche bewertet die Runde als wichtigen Schritt für die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung. Sie sagte in Berlin, damit werde die Grundlage für eine „sichere und bezahlbare Stromversorgung“ geschaffen. Nach ihren Angaben lag der durchschnittliche Zuschlagspreis bei rund 155.000 Euro und damit deutlich unter dem Höchstpreis von 244.000 Euro. Das dämpfe die Kosten der Absicherung des Stromsystems.

Die neuen Gaskraftwerke werden nicht als dauerhafte Grundlastkraftwerke geplant. Sie sollen vor allem dann Leistung bereitstellen, wenn die Produktion aus erneuerbaren Energien zeitweise schwach ist. Betreiber erhalten Geld für die Verfügbarkeit ihrer Anlagen, auch wenn diese im Jahresverlauf möglicherweise nur selten Strom erzeugen.

Umlage ab 2031 geplant

Die Finanzierung rückt die künftigen Stromkosten in den Mittelpunkt der Debatte. Die Förderung soll über 15 Jahre laufen und ein Volumen von etwa zwölf Milliarden Euro erreichen. Die dafür vorgesehene Umlage soll ab 2031 erhoben werden. Damit können zusätzliche Kosten auf private Haushalte und Unternehmen zukommen.

Die Bundesregierung stellt dem entgegen, dass die Anlagen Versorgungssicherheit schaffen und damit auch hohe Folgekosten eines instabilen Stromsystems vermeiden sollen. Reiche verweist zudem auf den Wettbewerb in der Ausschreibung. Weil deutlich mehr Leistung angeboten wurde als bezuschlagt, habe der Wettbewerb den Preis gedrückt.

Energiepolitisch geht es um eine Reserve für Zeiten mit geringer Einspeisung aus Wind und Sonne. Solche Phasen werden häufig als Dunkelflauten bezeichnet. Da Deutschland den Anteil erneuerbarer Energien weiter ausbauen und zugleich aus der Kohleverstromung aussteigen will, sollen flexible Gaskraftwerke die Lücke schließen.

LEAG setzt auf alte Standorte

Besonders im Osten Deutschlands spielen die Zuschläge eine strukturpolitische Rolle. LEAG erhält Fördermittel für Projekte an bisherigen Braunkohlestandorten. Genannt sind vier Standorte in Jänschwalde in Brandenburg und zwei in Boxberg in Sachsen. Das Unternehmen plant, bestehende Kraftwerksanlagen für den Betrieb mit Gas umzurüsten.

Dieser Ansatz ist umstritten. Ein Umbau vorhandener Anlagen kann deutlich günstiger sein als ein kompletter Neubau. Fachleute sehen in einzelnen Fällen mögliche Kostenvorteile von bis zu 90 Prozent. Zugleich gelten umgerüstete Anlagen als weniger effizient als moderne Neubaukraftwerke. Das kann sich auch auf die Klimabilanz auswirken.

Kritik kommt zudem aus dem Wettbewerb. Andere Unternehmen sehen mögliche Nachteile, wenn umgebaute Kraftwerke in gleicher Weise gefördert werden wie teurere Neubauten. Streit gibt es auch über die regionale Steuerung. Ursprünglich war eine Bevorzugung von Standorten in Süddeutschland und Nordrhein-Westfalen vorgesehen. Dort ist der Strombedarf hoch, während weniger erneuerbare Energie erzeugt wird als in manchen anderen Regionen.

Reserve für den Kohleausstieg

Die neuen Kapazitäten sind Teil der Absicherung des schrittweisen Kohleausstiegs, der bis 2038 vorgesehen ist. Kohlekraftwerke liefern heute noch gesicherte Leistung, sollen aber nach und nach vom Netz gehen. Gaskraftwerke können kurzfristig hochfahren und werden deshalb als Ergänzung zu Wind- und Solarstrom geplant.

Weitere Ausschreibungen sind vorgesehen. Die nun vergebenen Zuschläge markieren den Start der praktischen Umsetzung. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt entscheidend, wie hoch die Umlage ab 2031 ausfällt und ob der Wettbewerb in den nächsten Runden die Förderkosten weiter begrenzt.