Zum Inhalt springen
Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Lebensmittelkontrollen

EU verschärft Tests für Babynahrung

Nach Rückrufen in rund 60 Ländern schreibt die EU neue Kontrollen vor. Babymilch, Milchpulver und medizinische Säuglingsnahrung müssen künftig auf Cereulid geprüft werden.

Presseonline-Redaktion · · 2 Min. Lesezeit

Symbolbild: Babynahrung und Laborproben stehen für strengere Kontrollen bei Säuglingsprodukten.
Symbolbild: Babynahrung und Laborproben stehen für strengere Kontrollen bei Säuglingsprodukten. KI-generiert

Die EU führt strengere Vorgaben für bestimmte Lebensmittel für Säuglinge ein. Nach Angaben der EU-Kommission in Brüssel müssen Babymilch, Milchpulver und medizinische Nahrung für Babys künftig regelmäßig auf den Giftstoff Cereulid untersucht werden. Hintergrund sind Rückrufe von Babymilchchargen zu Jahresbeginn, die nach einer Verunreinigung in etwa 60 Ländern erfolgten. Mehrere Kinder erkrankten.

Pflichtprüfung auf Cereulid

Die neuen Regeln betreffen Produkte, die besonders empfindliche Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen: Säuglinge. Für Babymilch, Milchpulver und medizinische Säuglingsnahrung soll die Kontrolle auf Cereulid künftig verbindlicher Bestandteil der Sicherheitsprüfung sein. Die EU-Kommission reagiert damit auf einen Fall, bei dem belastete Produkte weltweit aus dem Handel genommen wurden.

Cereulid ist ein Giftstoff, der gesundheitliche Beschwerden auslösen kann. Genannt werden vor allem Durchfall und Erbrechen. In seltenen Fällen kann der Stoff auch Organschäden verursachen. Gerade bei Säuglingen wiegen solche Risiken besonders schwer, weil sie auf spezielle Nahrung angewiesen sind und gesundheitliche Belastungen schneller kritisch werden können.

Rückrufe nach Verunreinigung

Zu Beginn des Jahres hatten Hersteller Chargen von Babymilch zurückgerufen. Betroffen waren Produkte in rund 60 Ländern. Die Verunreinigung wurde auf ein Öl aus China zurückgeführt, das bei der Herstellung verwendet worden war. Mehrere Kinder wurden krank.

Die neuen Standards setzen bei diesem Risiko an. Durch verpflichtende Untersuchungen soll verhindert werden, dass mit Cereulid belastete Nahrung in Verkehr bleibt oder erst nach Krankheitsfällen auffällt. Die Maßnahme richtet sich nicht nur auf klassische Babymilch, sondern auch auf Milchpulver und medizinische Nahrung, die Säuglinge aus gesundheitlichen Gründen erhalten können.

Für Hersteller bedeutet die Vorgabe, dass sie in der Produktion und Qualitätssicherung zusätzliche Nachweise führen müssen. Für Behörden schafft eine klare Prüfpflicht eine einheitlichere Grundlage für Kontrollen. Die EU-Kommission stellt damit eine konkrete Anforderung für Produkte auf, die in der Versorgung von Säuglingen eine zentrale Rolle spielen.

Besonders sensible Produktgruppe

Lebensmittel für Babys unterliegen bereits hohen Anforderungen, weil sie häufig die alleinige oder wichtigste Nahrungsquelle sind. Wenn eine Charge belastet ist, können sich Fehler in der Herstellung schnell über viele Länder auswirken. Der Rückruf zu Jahresbeginn zeigte, dass internationale Lieferketten auch bei streng regulierten Produkten ein Risiko bleiben können.

Die Einbindung eines verunreinigten Produktionsbestandteils kann weitreichende Folgen haben, wenn daraus große Mengen Babynahrung entstehen. Deshalb sind Kontrollen auf problematische Stoffe ein wichtiger Bestandteil der Lebensmittelsicherheit. Die neue Pflichtprüfung auf Cereulid zielt auf einen Stoff, der bislang vor allem durch den Rückruffall in den Fokus geraten ist.

Einordnung

Mit der Verschärfung reagiert die EU auf konkrete Erkrankungen und einen Rückruf mit internationalem Ausmaß. Die Maßnahme betrifft nicht den gesamten Lebensmittelmarkt, sondern eine eng definierte Gruppe von Säuglingsprodukten. Für Familien soll sie die Sicherheit bei Babymilch, Milchpulver und medizinischer Säuglingsnahrung erhöhen. Für Unternehmen erhöht sich zugleich der Druck, mögliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und betroffene Ware gar nicht erst auszuliefern.