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Wirtschaft · Online-Reisen

EU-Kommission prüft Booking.com wegen Betrugsfällen

Die EU-Kommission untersucht Booking.com wegen möglicher Verstöße gegen Verbraucherschutzregeln. Im Fokus stehen Scheinunterkünfte, Identitätsbetrug und Phishing.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Online-Buchungen stehen im Fokus der EU-Ermittlungen gegen Booking.com.
Symbolbild: Online-Buchungen stehen im Fokus der EU-Ermittlungen gegen Booking.com. KI-generiert

Die EU-Kommission hat Ermittlungen gegen Booking.com eingeleitet. Sie prüft, ob das Reiseportal mit Sitz in Amsterdam genug gegen betrügerische Angebote und den Missbrauch von Kundendaten unternimmt. Im Mittelpunkt stehen gefälschte Unterkunftsanzeigen, Identitätsbetrug und Phishing. Sollte die Behörde Verstöße feststellen, kann dem Unternehmen ein Bußgeld drohen.

Verdacht auf Scheinangebote

Nach Angaben der EU-Kommission gibt es Hinweise auf problematische Einträge auf der Plattform. Dabei sollen Unterkünfte beworben worden sein, die entweder gar nicht existieren oder nicht von den Personen angeboten werden dürfen, die sie auf Booking.com eingestellt haben. Für Reisende kann das bedeuten, dass sie für eine vermeintliche Ferienwohnung oder ein Hotelzimmer zahlen, ohne am Zielort tatsächlich eine nutzbare Unterkunft vorzufinden.

Die Kommission will klären, ob Booking.com solche Einträge schnell genug entfernt und ob die Kontrollen auf der Plattform ausreichen. Es geht damit nicht nur um einzelne Betrugsfälle, sondern um die Frage, ob die internen Schutzmechanismen den Anforderungen des Verbraucherschutzes genügen. Betroffen sind insbesondere Angebote, die Reisende täuschen oder ihnen finanzielle Schäden zufügen können.

Auch Identitätsbetrug spielt in dem Verfahren eine Rolle. Dabei können Kriminelle unter fremdem Namen auftreten oder echte Unterkunftsanbieterinnen und Unterkunftsanbieter imitieren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist dann oft schwer zu erkennen, ob eine Nachricht oder ein Angebot tatsächlich von einer vertrauenswürdigen Stelle stammt.

Datenmissbrauch im Fokus

Neben gefälschten Angeboten untersucht die EU-Kommission, ob Booking.com Kundendaten ausreichend schützt. Betrügerische Anbieter könnten Zugriff auf Informationen erhalten oder diese für weitere Täuschungsversuche nutzen. Die Behörde prüft deshalb, ob das Portal genug tut, um solche Risiken zu verhindern.

Ein Schwerpunkt sind Phishing-Versuche. Bei dieser Betrugsform werden Nutzerinnen und Nutzer über gefälschte Nachrichten dazu gebracht, sensible Angaben preiszugeben. Dazu können Passwörter, Zahlungsdaten oder Bankinformationen gehören. Gerade bei Reisebuchungen können solche Nachrichten besonders überzeugend wirken, wenn sie sich auf eine tatsächliche Reservierung beziehen oder zeitlichen Druck aufbauen.

Booking.com hatte selbst einen deutlichen Anstieg von Betrugsfällen auf seiner Plattform gemeldet. Nach Angaben von Kommissionsbeamten lag die weltweite Zunahme bei 500 Prozent. Die Entwicklung fällt in eine Phase, in der Verbraucherschutzstellen generell vor mehr Online-Betrug warnen.

Mehr Meldungen und höhere Schäden

Für das erste Halbjahr 2026 nennt die EU-Kommission 1.072 Betrugsmeldungen im Zusammenhang mit der Plattform. Der daraus entstandene Schaden wird mit 82.000 Euro beziffert. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht die Zahl der Meldungen nach Behördenangaben einer Verzehnfachung.

Die Zahlen zeigen, dass es nicht nur um technische Sicherheitsfragen geht. Reiseportale vermitteln häufig Zahlungen, Nachrichten und persönliche Daten zwischen Kundschaft und Unterkunftsbetrieben. Wenn Kriminelle diese Abläufe ausnutzen, können Schäden entstehen, bevor Reisende den Betrug bemerken.

Für Booking.com steht nun die Zusammenarbeit mit den europäischen Behörden im Mittelpunkt. Die Kommission kann verlangen, dass Missstände behoben werden. Werden Verstöße gegen Verbraucherschutzvorgaben festgestellt, sind finanzielle Sanktionen möglich.

Bedeutung für Reisende

Online-Buchungsplattformen sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ein zentraler Zugang zu Hotels, Ferienwohnungen und anderen Unterkünften. Das Verfahren gegen Booking.com ist deshalb auch ein Test dafür, wie wirksam große Plattformen gegen betrügerische Einträge und manipulierte Kommunikation vorgehen müssen.

Die EU-Kommission richtet den Blick dabei auf zwei Ebenen: Zum einen geht es um illegale oder gefälschte Angebote, die vor der Buchung erkannt und entfernt werden sollen. Zum anderen geht es um den Schutz bereits gebuchter Kundinnen und Kunden vor Datenmissbrauch und Täuschungsnachrichten. Das Ergebnis der Ermittlungen kann damit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für den Umgang großer Reiseportale mit Betrugsrisiken haben.