Zum Inhalt springen
Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Familienleistungen im Wandel

Elterngeld soll erstmals seit 2007 steigen

Das Bundesfamilienministerium plant höhere Elterngeldsätze. Die maximale Bezugsdauer von 14 Monaten soll nach Kritik an Kürzungsplänen erhalten bleiben.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Die geplante Reform soll Elterngeldbeträge erhöhen und die Aufteilung zwischen Eltern verändern.
Symbolbild: Die geplante Reform soll Elterngeldbeträge erhöhen und die Aufteilung zwischen Eltern verändern. KI-generiert

Das Elterngeld soll erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 angehoben werden. Das Bundesfamilienministerium hat einen Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung gegeben, der den unteren Satz von 300 auf 330 Euro und die Obergrenze von 1.800 auf 1.900 Euro erhöhen soll. Zugleich rückt die Bundesregierung von zuvor erwogenen Einschnitten ab: Der Bezug soll weiter bis zu 14 Monate möglich bleiben, wenn beide Elternteile sich beteiligen. Beschlossen ist die Reform noch nicht.

Höhere Sätze, neue Verteilung

Kern der geplanten Reform ist eine veränderte Berechnung des Basiselterngeldes. Für die vier Monate, die jeweils einem Elternteil zugeordnet sind, sollen künftig 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens ersetzt werden. Bislang liegt die Ersatzrate beim Basiselterngeld in der Regel bei etwa 65 Prozent. Für weitere Bezugsmonate soll der Anteil dagegen auf 50 Prozent sinken.

Mit dieser Konstruktion will das Ministerium erreichen, dass vor allem Väter stärker in die Betreuung unmittelbar nach der Geburt einsteigen. Aus dem Haus von Familienministerin Karin Prien heißt es, dadurch solle mehr Partnerschaftlichkeit gefördert werden. Prien erklärte, die Reform solle junge Familien unterstützen und zugleich die öffentlichen Haushalte berücksichtigen. Wörtlich sagte sie: „Wir unterstützen euch.“

Neu ist außerdem, dass bei der Berechnung des maßgeblichen Nettoeinkommens künftig auch Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld einbezogen werden sollen. Das kann für Eltern relevant sein, deren Einkommen bislang durch solche Zahlungen nur unvollständig abgebildet wurde.

14 Monate bleiben möglich

Die umstrittene Verkürzung der Bezugsdauer ist nicht mehr Teil der aktuellen Pläne. Zuvor war eine Reduzierung von 14 auf zwölf Monate erwogen worden. Daran hatte es Kritik gegeben. Nun soll es bei maximal 14 Monaten Basiselterngeld bleiben, sofern beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate nehmen. Die übrigen Monate können zwischen ihnen verteilt werden.

Auch Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten können. Zudem sollen Eltern künftig wieder ohne die zuletzt geltenden engen Beschränkungen gleichzeitig Elterngeld beziehen dürfen. Damit könnten sie etwa in den ersten Monaten nach der Geburt parallel zu Hause bleiben und Leistungen erhalten.

Der Gesetzentwurf sieht weitere Anpassungen vor. Der Geschwisterbonus, also ein Zuschlag für Familien mit weiteren Kindern im Haushalt, soll länger gezahlt werden. Außerdem soll der Verwaltungsaufwand sinken, damit Anträge schneller bearbeitet werden und das Geld früher bei den Familien ankommt. Wann die neuen Regeln gelten könnten, ist offen.

Milliardenleistung für Familien

Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt. Es soll den Einkommensverlust teilweise ausgleichen, wenn Mütter oder Väter ihre Erwerbsarbeit nach der Geburt eines Kindes unterbrechen oder verringern. Im Jahr 2025 lagen die Ausgaben bei rund sieben Milliarden Euro. Etwa 1,6 Millionen Menschen bezogen die Leistung. Vier Jahre zuvor waren es noch mehr als 1,8 Millionen.

Für 2024 werden deutliche Unterschiede zwischen Müttern und Vätern sichtbar. Väter erhielten im Durchschnitt monatlich 1.337 Euro, Mütter 830 Euro. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass Väter vor der Geburt häufiger erwerbstätig waren und im Schnitt ein höheres Einkommen hatten. Zugleich bezogen Väter das Elterngeld meist kürzer. Die durchschnittliche Gesamtsumme lag bei ihnen bei 4.185 Euro, bei Müttern dagegen bei 11.462 Euro. Im selben Jahr erhielten 290.105 Personen den Höchstbetrag, 349.157 den Mindestsatz.

Reform nach Kaufkraftverlust

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, das Elterngeld zu überarbeiten und zu erhöhen. Fachleute verweisen seit längerem darauf, dass die Leistung seit ihrer Einführung nicht an die Preisentwicklung angepasst wurde. Durch die Inflation hat sie deutlich an Wert verloren; der Kaufkraftverlust wird auf rund 38 Prozent beziffert.

Die geplante Anhebung fällt im Vergleich dazu moderat aus, markiert aber eine politische Kehrtwende gegenüber den zwischenzeitlichen Sparüberlegungen. Die Reform soll höhere Beträge mit einer stärkeren Aufteilung zwischen den Eltern verbinden. Ob der Entwurf in dieser Form das Kabinett und anschließend den Bundestag erreicht, muss das weitere Verfahren zeigen.