Wirtschaft · Familienleistungen
Elterngeld soll auf bis zu 1.900 Euro steigen
Das Elterngeld soll reformiert und in Teilen angehoben werden. Nach den Plänen des Familienministeriums bleibt der maximale Bezugsrahmen für Paare bei 14 Monaten. Zugleich soll der Höchstbetrag von bislang 1.800 auf 1.900 Euro steigen. Auch der Mindestbetrag soll erhöht werden. Die volle Bezugsdauer soll künftig jedoch enger daran geknüpft werden, dass beide Elternteile Elterngeldmonate übernehmen.
Höchstsatz steigt, Bezugsrahmen bleibt
Die Bundesregierung rückt damit von einer früheren Überlegung ab, die Gesamtzahl der möglichen Elterngeldmonate für Paare von 14 auf zwölf zu senken. Eltern sollen den Rahmen von 14 Monaten weiter nutzen können, wenn beide Elternteile sich beteiligen.
Neu ist vor allem die stärkere Staffelung nach Aufteilung. Vorgesehen ist, dass pro Elternteil vier Monate fest zugeordnet werden. Für diese Monate soll eine Ersatzrate von 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens gelten. Weitere sechs Monate können die Eltern frei untereinander verteilen. Für diese frei verteilbaren Monate ist eine Ersatzrate von 50 Prozent vorgesehen.
Damit kombiniert das Ministerium höhere absolute Beträge mit neuen Vorgaben für die Aufteilung. Wer bereits heute wegen eines hohen Einkommens am bisherigen Höchstbetrag landet, könnte von der geplanten Anhebung besonders profitieren. Der Deckel würde dann um 100 Euro im Monat steigen.
Mehr Anreiz zur Aufteilung
Der volle Zeitraum von 14 Monaten wäre nach dem Modell nur erreichbar, wenn beide Elternteile jeweils eigene Monate nehmen. Nutzt ein Elternteil seinen Anteil nicht, verringert sich der verfügbare Zeitraum für den anderen Elternteil. Nach der dargestellten Systematik blieben dann zehn Monate statt bisher zwölf Monate für nur einen Elternteil.
Die Reform setzt damit einen stärkeren finanziellen Anreiz für eine partnerschaftliche Verteilung der Betreuung nach der Geburt. Zugleich verändert sie die Rechnung für Familien, die sich für eine klassische Aufteilung entscheiden, bei der ein Elternteil deutlich länger zu Hause bleibt und der andere nur wenig oder gar kein Elterngeld nutzt.
Für Paare, die alle vorgesehenen Monate ausschöpfen und beide Elternteile einbeziehen, kann am Ende mehr Geld fließen als im bisherigen System. Anders sieht es aus, wenn ein Elternteil keine eigenen Monate übernimmt. Dann entfallen Monate mit der höheren Ersatzrate, und der Gesamtanspruch fällt geringer aus.
Debatte über Wahlfreiheit
Die Pläne berühren eine Grundfrage der Familienpolitik: Soll der Staat eine gleichmäßigere Aufteilung zwischen Müttern und Vätern stärker fördern, auch wenn dadurch andere Modelle unattraktiver werden? Befürworterinnen und Befürworter eines solchen Ansatzes sehen darin ein Signal für mehr Gleichstellung und gegen einseitige Erwerbs- und Betreuungsmuster.
Kritik richtet sich vor allem gegen die Folgen für Familien, die aus beruflichen, finanziellen oder persönlichen Gründen nicht beide Elternteile in gleichem Maß einbeziehen wollen. Für sie kann die Reform wie eine Kürzung wirken, obwohl Mindest- und Höchstbeträge steigen. Entscheidend ist dann nicht nur die Höhe pro Monat, sondern auch, wie viele Monate tatsächlich genutzt werden können und zu welcher Ersatzrate.
Auch die Arbeitswelt spielt bei der Bewertung eine Rolle. Wenn Väter stärker in die Betreuung eingebunden werden sollen, betrifft das nicht nur Familien, sondern auch Betriebe. Die geplante Struktur kann den Druck erhöhen, Elternzeit auch für Väter praktischer und selbstverständlicher zu machen.
Seit 2007 unveränderte Beträge
Der Höchstbetrag beim Elterngeld liegt seit Einführung der Leistung im Jahr 2007 bei 1.800 Euro. Vor dem Hintergrund gestiegener Preise ist eine Anhebung seit Jahren Thema. Die nun geplante Reform verbindet diesen Schritt jedoch mit einer Neuordnung der Anspruchsmonate.
Für viele Familien wird deshalb nicht allein die neue Obergrenze entscheidend sein. Maßgeblich ist, wie die Eltern die Monate untereinander verteilen und ob beide die für sie vorgesehenen Zeiträume tatsächlich nutzen. Die Reform kann dadurch je nach Familienmodell zu höheren Leistungen führen, aber auch zu spürbaren Einbußen gegenüber der bisherigen Praxis.