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Stündlich aktualisiert

Politik · Länderfinanzen

Streit über Finanzausgleich setzt Länder unter Druck

Markus Söder will Länder mit AfD- oder Linke-Regierung vom Finanzausgleich ausschließen. Finanzminister Lars Klingbeil lehnt das ab, mehrere Länder warnen vor rechtlichen Folgen.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Der Streit über den Länderfinanzausgleich verbindet Finanzfragen mit der Debatte über extremistische Regierungsbeteiligungen.
Symbolbild: Der Streit über den Länderfinanzausgleich verbindet Finanzfragen mit der Debatte über extremistische Regierungsbeteiligungen. KI-generiert

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat mit seinem Vorstoß für eine Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich eine breite Debatte unter Bund und Ländern ausgelöst. Der CSU-Chef will verhindern, dass Geberländer künftig Länder mit aus seiner Sicht extremistisch geprägten Regierungen finanzieren. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil wies den Vorschlag zurück. Länder wegen eines Wahlergebnisses finanziell schlechterzustellen, halte er für den falschen Weg, sagte der SPD-Vorsitzende in Berlin.

Söder zielt auf Berlin und Sachsen-Anhalt

Söder knüpft seine Forderung an mögliche Regierungsbildungen in Berlin und Sachsen-Anhalt. In Berlin stehen Koalitionsgespräche von SPD, Grünen und Linke im Raum. In Sachsen-Anhalt richtet sich der Blick auf die AfD. Nach Söders Vorstellung sollen Länder, die von extremen Kräften geführt werden, nicht mehr von Zahlungen der Geberländer profitieren.

Der CSU-Chef begründet den Vorstoß mit der politischen Verantwortung der zahlenden Länder. Bayern führt im System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs mit Abstand die höchsten Beträge ab. Für 2025 wird der bayerische Beitrag mit fast zwölf Milliarden Euro beziffert. Weitere Geberländer sind Hessen, Baden-Württemberg und Hamburg. Der Bund beteiligt sich ebenfalls am Ausgleichssystem. Berlin erhält unter den Nehmerländern den höchsten Betrag; genannt werden rund vier Milliarden Euro.

Söder geht davon aus, dass eine solche Klausel die übrigen Empfängerländer zunächst nicht finanziell treffen würde. Deshalb erwartet er politische Unterstützung. Bayern spricht dazu mit anderen Geberländern, vor allem Hessen und Baden-Württemberg.

Klingbeil und mehrere Länder widersprechen

Klingbeil warnte davor, Wählerinnen und Wähler eines gesamten Landes für politische Mehrheiten haftbar zu machen. Wenn eine Landesregierung gegen die Verfassung verstoße, gebe es für den Bund andere Instrumente. Diese Möglichkeiten müsse sich der Bund vorbehalten. Eine Kürzung im Finanzausgleich würde nach seiner Einschätzung eher extremen Parteien nützen.

Auch unter den Ministerpräsidenten ist die Reaktion gespalten. Hessens Regierungschef Boris Rhein unterstützt den Grundgedanken. Länder unter Führung von Linken oder AfD dürften aus seiner Sicht nicht Teil der finanziellen Solidarität zwischen den Ländern sein. Hessen will darüber mit Bayern und Baden-Württemberg beraten.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir zeigt sich offen für eine Prüfung, will eine mögliche Regel aber nicht an Parteifarben festmachen. Maßstab müsse das Grundgesetz sein. Rheinland-Pfalz’ Regierungschef Gordon Schnieder sieht den Finanzausgleich dagegen nicht als geeignetes Instrument, um solche politischen Fragen zu lösen. Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies plädiert dafür, Extremismus auf beiden Seiten zu bekämpfen, warnt aber davor, die Lage in Sachsen-Anhalt mit Berlin gleichzusetzen. Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte hält bestehende rechtliche Mittel gegen Extremismus für ausreichend und lehnt eine Ungleichbehandlung einzelner Länder im Finanzausgleich ab. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher hat sich gegen eine Neuordnung des Systems ausgesprochen.

Hohe rechtliche Hürden

Juristisch wäre Söders Vorschlag schwer umzusetzen. Der Länderfinanzausgleich soll sicherstellen, dass alle Länder ihre verfassungsrechtlichen Aufgaben finanzieren können. Der Heidelberger Finanz- und Steuerrechtsprofessor Hanno Kube hält eine Differenzierung nach politischer Ausrichtung der jeweiligen Landesregierung für verfassungswidrig. Ein Mitspracherecht der Geberländer über Zahlungen an Empfängerländer würde nach seiner Einschätzung die demokratische Selbstbestimmung der betroffenen Länder infrage stellen.

Derzeit sind politische Vorgaben nicht Teil des Ausgleichssystems. Eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes bräuchte Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer könnten betroffene oder politisch ablehnende Länder ein solches Vorhaben blockieren. Würde der Bund den Finanzausgleich im Grundgesetz ändern wollen, wären Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig.

Eine weitere Möglichkeit zur grundlegenden Neuverhandlung ist im Grundgesetz angelegt, greift aber erst ab dem 1. Januar 2031. Dann kann der Finanzausgleich enden, wenn Bundesregierung, Bundestag oder mindestens drei Länder neue Verhandlungen verlangen und diese anschließend über Jahre scheitern oder ohne Ergebnis bleiben. Für aktuelle Koalitionsbildungen hätte dieser Weg keine unmittelbare Wirkung.

Politisch fällt der Vorstoß in eine angespannte Lage. Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom dortigen Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Die Berliner Linke ist kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Zugleich ist die Linke in mehreren Ländern an Regierungen beteiligt oder unterstützt Landesregierungen. Damit berührt Söders Vorschlag nicht nur Finanzfragen, sondern auch den Umgang der Länder mit Parteien an den politischen Rändern.