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Stündlich aktualisiert

Politik · KI und Urheberrecht

Künstler erhöhen Druck auf KI-Unternehmen

Axel Scheffler erwägt eine Klage gegen KI-Anbieter. Mehrere Kinderbuchverlage ziehen bereits wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen vor Gericht.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Die Debatte über KI-Bilder und Urheberrecht erreicht zunehmend die Gerichte.
Symbolbild: Die Debatte über KI-Bilder und Urheberrecht erreicht zunehmend die Gerichte. KI-generiert

Der Kinderbuchillustrator Axel Scheffler erwägt rechtliche Schritte gegen KI-Unternehmen. Der 68-Jährige, der an der Figur Grüffelo beteiligt war, sieht seine Arbeit durch generative KI-Systeme gefährdet. Er spricht nach eigenen Angaben mit seinen Verlagen darüber, ob sie ein Verfahren unterstützen würden. Parallel laufen bereits Klagen von Kinderbuchverlagen gegen OpenAI. Im Zentrum steht die Frage, wann KI-generierte Bilder geschützte Figuren nachahmen und wer dafür haftet.

Scheffler sucht rechtliche Unterstützung

Scheffler hatte zuletzt geschildert, dass sich mit KI-Systemen Figuren erzeugen lassen, die seiner bekannten Kinderbuchfigur stark ähneln. Der Grüffelo ist ein weltweit bekannter Charakter aus der Kinderliteratur. Er wurde als zunächst bedrohlich wirkendes Monster angelegt, das in der Geschichte von einer Maus überlistet wird.

Der Illustrator sieht in KI-Bildern, die dem Grüffelo ähneln, eine Verletzung seiner kreativen Arbeit. Zu entsprechenden Bildern sagte er, er sei „entsetzt“. Aus seiner Sicht handelt es sich klar um seine Figur, auch wenn sich einzelne Bildelemente wie Hintergründe unterscheiden. Scheffler will nun prüfen lassen, welche juristischen Möglichkeiten bestehen. Er erklärte, er würde sich am liebsten mit anderen Künstlerinnen und Künstlern zusammentun und gemeinsam klagen.

Damit verschiebt sich die Debatte um Künstliche Intelligenz weiter in Richtung konkreter Haftungsfragen. Es geht nicht mehr nur darum, ob KI-Systeme kreative Inhalte erzeugen können. Entscheidend wird zunehmend, ob solche Ergebnisse geschützte Werke zu stark nachbilden und ob Anbieter dafür verantwortlich gemacht werden können.

Verlage ziehen vor Gericht

Die deutsche Penguin Random House Verlagsgruppe hat bereits Klage gegen OpenAI eingereicht. Sie geht gemeinsam mit dem Autor und Zeichner Ingo Siegner gegen das Unternehmen vor. Gegenstand des Verfahrens sind KI-generierte Bilder, die an den kleinen Drachen Kokosnuss erinnern sollen.

Auch der Hamburger Carlsen Verlag hat den Rechtsweg gewählt. Er klagt zusammen mit dem Autor Marc-Uwe Kling und der Illustratorin Astrid Henn. Dabei geht es um mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem NEINhorn.

Die Verfahren sind für die Kreativbranche bedeutsam, weil sie klären könnten, wie weit der Schutz bekannter Figuren gegenüber generativer KI reicht. Besonders Kinderbücher verbinden Text und Illustration oft eng miteinander. Figuren sind nicht nur gezeichnete Motive, sondern tragen Geschichten, Markenwert und Wiedererkennung. Deshalb können ähnliche KI-Ergebnisse für Verlage, Autorinnen, Autoren und Illustratoren wirtschaftlich und künstlerisch besonders relevant sein.

Sandra Harzer-Kux, Verlegerin des Carlsen Verlags, sieht Kinder- und Jugendliteratur wegen der Verbindung aus Sprache und Bildern als besonders verwundbar. Sie sprach von einer besonderen Anfälligkeit für „KI-Fakes“.

OpenAI weist Vorwürfe zurück

OpenAI bestreitet die zugrunde liegende Sicht auf die Arbeitsweise von Sprachmodellen. Das Unternehmen argumentiert, ein KI-Modell speichere Inhalte nicht wie eine klassische Datenbank. Ziel des Trainings sei es demnach nicht, Werke unverändert wiederzugeben. Vielmehr erkenne das System Muster und Zusammenhänge, um daraus neue Inhalte zu erzeugen.

Genau an dieser Stelle liegt der rechtliche Konflikt. Urheberinnen und Urheber sowie Verlage sehen in manchen KI-Ergebnissen eine zu große Nähe zu geschützten Figuren. KI-Unternehmen betonen dagegen, dass ihre Systeme keine einfachen Kopien ausgeben sollen, sondern neue Kombinationen auf Basis erlernter Strukturen erzeugen.

Die Gerichte müssen damit Fragen beantworten, die für den künftigen Umgang mit KI zentral sind: Wann ist ein KI-Bild noch eigenständig? Wann überschreitet es die Grenze zur unzulässigen Nachahmung? Und wer trägt Verantwortung, wenn Nutzerinnen und Nutzer mit einem KI-System Ergebnisse erzeugen, die bekannten Figuren ähneln?

Einordnung

Die neuen Verfahren zeigen, dass die Auseinandersetzung um Künstliche Intelligenz konkreter wird. Während politische Debatten häufig allgemeine Regeln für Transparenz, Kontrolle und Sicherheit behandeln, rücken in der Kreativwirtschaft greifbare Schäden und Haftung in den Vordergrund.

Für Unternehmen, die KI-Systeme anbieten oder einsetzen, können solche Fälle weitreichende Folgen haben. Sollten Gerichte eine Verantwortung der Anbieter feststellen, könnten strengere Prüfungen, technische Schutzmaßnahmen oder neue Lizenzmodelle an Bedeutung gewinnen. Für Kreative geht es zugleich um die Frage, ob bestehendes Urheberrecht ausreicht, um ihre Figuren und Stile im Zeitalter generativer KI zu schützen.