Politik · Parteiverbot der AfD
Hubig prüft Nutzung geleakter AfD-Mails
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hält die im Internet veröffentlichten AfD-E-Mails für mögliches Material in der Debatte über ein Parteiverbot. Die SPD-Politikerin spricht sich dafür aus, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Chancen eines Verbotsantrags prüft. Dabei könnten auch die geleakten Nachrichten berücksichtigt werden, sofern sie belastbare Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichkeit der Partei enthalten.
Geleakte Daten als möglicher Prüfstoff
Unbekannte hatten sich unbefugt Zugriff auf Daten verschafft und diese online gestellt. Nach ihren Angaben handelt es sich um etwa 421.000 E-Mails aus dem Umfeld der AfD. Hubig sieht darin nicht automatisch einen Beleg gegen die Partei. Sie macht die Nutzung des Materials davon abhängig, ob die Inhalte für die verfassungsrechtliche Bewertung relevant sind.
Die Ministerin argumentiert, eine Prüfung dürfe sich nicht auf einzelne bekannte Vorgänge beschränken. Eine Arbeitsgruppe könne grundsätzlich vorhandenes Material auswerten, wenn es geeignet sei, die rechtlichen Voraussetzungen eines möglichen Verbotsverfahrens zu beleuchten. Hubig sagte, die E-Mails könnten herangezogen werden, falls sie entsprechende Belege lieferten.
Damit erhält die Diskussion über ein AfD-Verbotsverfahren einen neuen konkreten Bezugspunkt. Bislang ging es vor allem um Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und um die Frage, ob politische Akteure den Weg nach Karlsruhe überhaupt beschreiten sollten. Nun steht zusätzlich ein großer, öffentlich gewordener Datensatz im Raum, dessen Inhalt für eine Vorprüfung Bedeutung bekommen könnte.
Arbeitsgruppe von Bund und Ländern
Hubig wirbt innerhalb der Bundesregierung für eine systematische Prüfung. Voraussetzung sei aus ihrer Sicht ein gemeinsames Vorgehen in der Koalition. Sie bezeichnet die Frage eines möglichen Verbotsverfahrens als grundlegend für die Demokratie und sieht Bedarf für eine ernsthafte rechtliche Klärung.
Auch Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützt eine gemeinsame Arbeitsstruktur von Bund und Ländern. Zudem haben sich zuletzt Vertreter verschiedener Parteien für ein solches Gremium ausgesprochen. Die Arbeitsgruppe soll zunächst bewerten, ob ein Antrag auf Verbot der AfD vor dem Bundesverfassungsgericht überhaupt tragfähig wäre.
In eine solche Prüfung könnten Erkenntnisse aus Bundes- und Landesbehörden einfließen. Auch der Verfassungsschutz und Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtler sollen dabei eine Rolle spielen. Ziel wäre keine sofortige Antragstellung, sondern eine Vorentscheidung darüber, ob die Erfolgsaussichten ausreichend konkret sind.
Entscheidung läge bei Verfassungsorganen
Ein Parteiverbotsverfahren kann nicht von einer Ministerin allein eingeleitet werden. Am Ende müssten der Bundesrat, der Bundestag oder die Bundesregierung entscheiden, ob sie einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Hubig stellt dafür eine klare Bedingung auf: Nur wenn die Erfolgschancen konkret erscheinen, soll der Schritt erfolgen. Dann müsse ein Antrag aber auch gestellt werden, sagte sie.
Die AfD wird vom Verfassungsschutz bundesweit als Verdachtsfall geführt. Einige Landesverbände stuft der jeweilige Landesverfassungsschutz bereits als gesichert rechtsextremistisch ein. Diese Einstufungen bilden den bisherigen sicherheitsbehördlichen Hintergrund der Debatte.
Politische und rechtliche Einordnung
Die Veröffentlichung der E-Mails verändert nicht automatisch die rechtliche Lage. Entscheidend wäre, ob sich aus den Inhalten verwertbare Hinweise ergeben, die für die verfassungsrechtliche Bewertung der Partei relevant sind. Eine Verbotsprüfung müsste zudem Material aus unterschiedlichen Ebenen zusammenführen und juristisch belastbar bewerten.
Der politische Druck auf eine strukturierte Prüfung nimmt damit zu. Hubig setzt auf ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern, bevor eines der antragsberechtigten Verfassungsorgane eine Entscheidung trifft. Die geleakten AfD-Mails könnten dabei ein weiterer Baustein werden, falls ihre Inhalte die bestehenden Erkenntnisse stützen.