Politik · Familienpolitik
Elterngeld soll weiter bis zu 14 Monate laufen
Die Bundesregierung will das Elterngeld nun doch nicht auf zwölf Monate begrenzen. Nach Plänen von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) sollen Eltern weiterhin zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten können. Zugleich sieht der neue Entwurf höhere Mindest- und Höchstbeträge sowie eine andere Aufteilung zwischen den Eltern vor. Das Vorhaben ging am Mittwoch in die regierungsinterne Abstimmung.
Vier Monate für jeden Elternteil
Kern der Reform ist ein neues Aufteilungsmodell. Künftig sollen jeweils vier Monate fest einem Elternteil zugeordnet sein. Weitere sechs Monate können Eltern frei untereinander verteilen. Damit bleibt es bei insgesamt bis zu 14 Monaten, wenn beide Eltern die reservierten Zeiten nutzen. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate beziehen können.
Bisher reicht es für die volle Bezugsdauer, wenn beide Elternteile jeweils mindestens zwei Monate übernehmen. Diese Regelung hat dazu geführt, dass häufig von Vätermonaten gesprochen wird, weil Mütter in vielen Familien den deutlich größeren Teil der Elternzeit nehmen. Die neue Struktur soll stärker dazu anregen, dass sich Väter früher und länger an der Betreuung beteiligen.
Auch der gleichzeitige Bezug soll wieder ausgeweitet werden. Eltern könnten demnach unbegrenzt parallel Basiselterngeld erhalten, etwa in den ersten Lebensmonaten des Kindes. Die zuletzt geltenden Einschränkungen würden damit gelockert.
Mehr Geld in reservierten Monaten
Finanziell soll sich die Leistung ebenfalls verändern. In den jeweils vier fest zugeordneten Monaten sind künftig 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens vorgesehen. In den übrigen Monaten soll der Ersatz dagegen auf 50 Prozent sinken. Bislang liegt das Basiselterngeld in der Regel bei 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt.
Der Mindestbetrag soll von 300 auf 330 Euro im Monat steigen. Beim Höchstbetrag ist eine Anhebung von 1.800 auf 1.900 Euro geplant. Damit würde das Elterngeld erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 angehoben. Bei der Berechnung des maßgeblichen Einkommens sollen künftig außerdem Weihnachtsgeld und andere Sonderzahlungen berücksichtigt werden.
Zusätzlich ist vorgesehen, den Geschwisterbonus länger zu zahlen. Dieser Zuschlag wird gewährt, wenn weitere Kinder im Haushalt leben. Das Ministerium will außerdem den Verwaltungsaufwand verringern, damit Bescheide und Zahlungen schneller bei Familien ankommen.
Frühere Kürzungspläne sind vom Tisch
Im Sommer hatte das Familienministerium noch eine kürzere Bezugsdauer vorgesehen. Danach hätte das Elterngeld nur noch bis zu zwölf Monate gezahlt werden sollen. Für jeden Elternteil wären drei Monate reserviert gewesen, sechs weitere Monate hätten frei verteilt werden können. Wenn nur ein Elternteil Elternzeit genommen hätte, wäre der Anspruch auf höchstens neun Monate begrenzt gewesen.
Diese Pläne stießen auf deutliche Kritik. Prien hatte bereits Ende September angekündigt, die Sparpläne noch einmal zu prüfen. Nun bleibt die maximale Bezugsdauer erhalten, die finanzielle Gewichtung verschiebt sich aber zugunsten der Monate, die nicht übertragbar sind.
Ganz ohne Einsparungen soll die Reform dennoch nicht auskommen. Prien rechnet nach den neuen Planungen ab 2030 mit einer Entlastung von knapp 1,3 Milliarden Euro. Der Effekt fällt damit geringer aus als bei der ursprünglich geplanten Kürzung. Für 2027 wird wegen der gesunkenen Geburtenzahl kein zusätzlicher Unterschied erwartet.
Leistung seit 2007
Das Elterngeld wurde 2007 eingeführt. Es ersetzt einen Teil des Einkommens, wenn Mütter oder Väter nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbsarbeit unterbrechen oder reduzieren. Ziel ist es, Familien finanziell abzusichern und die Vereinbarkeit von Beruf und Betreuung zu verbessern.
Im Jahr 2025 lagen die Ausgaben für das Elterngeld bei rund sieben Milliarden Euro. Etwa 1,6 Millionen Menschen erhielten die Leistung. 2021 waren es noch mehr als 1,8 Millionen. Für 2024 wurden 290.105 Beziehende mit Höchstbetrag und 349.157 mit Mindestbetrag genannt.
Fachleute hatten seit Längerem auf Reformbedarf verwiesen. Wegen ausbleibender Anpassungen an die Preisentwicklung hat das Elterngeld seit 2007 deutlich an Kaufkraft verloren; eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft bezifferte den Verlust auf rund 38 Prozent. Wann die neuen Regeln in Kraft treten sollen, steht noch nicht fest.