Politik · AfD-Datenleck
Datenleck erhöht Druck auf Alice Weidel
Das Datenleck bei der AfD bringt Parteichefin Alice Weidel erneut unter Druck. Interne E-Mails legen nahe, dass sie von einer Schweizer Großspende womöglich früher wusste, als sie bisher eingeräumt hatte. Zugleich zeigt das Material eine Innenansicht der Partei über viele Jahre hinweg: Es reicht von der Gründungsphase 2013 bis ins Jahr 2026 und umfasst Hunderttausende Nachrichten sowie zahlreiche weitere Dateien.
Umfangreiches Archiv unter dem Namen „Hexane“
Das Datenpaket kursiert unter der Bezeichnung „Hexane“. Es enthält mehr als 421.000 interne E-Mails aus neun Konten. Hinzu kommen rund 48.700 Dokumente, etwa 8.300 Bilder sowie Auszüge von Internetseiten der Partei und ihrer Gliederungen. Verbreitet wird das Archiv von einer anonymen Gruppe über eine eigene Internetseite und über Peer-to-Peer-Technik, bei der Dateien direkt zwischen Computern ausgetauscht werden.
Wer die Daten beschafft hat, ist bislang unbekannt. Einzelne Nachrichten wurden mit vorhandenen Postfächern abgeglichen. Dabei stimmten Datum, Uhrzeit und Inhalt mit archivierten E-Mails überein. Das gilt als ein Hinweis darauf, dass zumindest Teile des Materials authentisch sind. Die Auswertung dauert an, weil der Umfang des Archivs groß ist und viele Dokumente erst eingeordnet werden müssen.
Für Weidel ist vor allem der Komplex um eine Spende aus der Schweiz heikel. Die internen Nachrichten sollen darauf hindeuten, dass sie möglicherweise früher von der Großspende Kenntnis hatte, als sie bislang öffentlich darstellte. Damit rückt erneut die Frage in den Mittelpunkt, wer in der AfD wann über die Vorgänge informiert war und welche Konsequenzen daraus gezogen wurden.
Weidels frühere Abgrenzung nach rechts außen
Die geleakten E-Mails zeigen außerdem, dass Weidel sich in den Jahren 2015 bis 2017 intern wiederholt deutlich vom Rechtsaußen-Flügel der Partei abgrenzte. Dabei ging es auch um Björn Höcke. In einer Nachricht warnte sie demnach, die bürgerliche „Mitte“ wende sich „mit Grausen“ von der AfD ab.
Diese interne Linie wirkt bemerkenswert, weil Weidel heute als Vorsitzende eine Partei führt, die in weiten Teilen als rechtsextrem eingestuft wird. Die Mails geben damit Einblick in eine Phase, in der innerparteiliche Machtkämpfe und strategische Richtungsfragen offen ausgetragen wurden. Zugleich zeigen sie, dass Weidel damals Risiken für die Außenwirkung der Partei sah.
Für die aktuelle Debatte ist weniger die persönliche Einschätzung einzelner Akteure entscheidend als die Frage, ob die Parteiführung von problematischen Vorgängen wusste. Genau daran knüpfen juristische Bewertungen an. Wenn interne Stellen befasst waren, können Vorgänge eher der Partei zugerechnet werden als bloße Äußerungen einzelner Mitglieder.
Juristische Bedeutung für Verbotsdebatte
Der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Chan-jo Jun sieht in dem Leak deshalb mögliche Bedeutung für die Diskussion über ein Parteiverbot. Er bezeichnete die Daten als möglichen „Gamechanger“, sofern sie echt und verwertbar sind. Aus seiner Sicht könnte das Material vor allem dort relevant werden, wo es um Wissen und Reaktionen von Parteiorganen geht.
Jun verweist darauf, dass für ein Verbotsverfahren nicht nur verfassungsfeindliche Bestrebungen einzelner Personen bedeutsam sind. Entscheidend sei, ob solche Vorgänge der Partei zugerechnet werden können. Das könne etwa der Fall sein, wenn Schiedsgerichte oder andere Parteigremien sich damit befasst hätten. Wer Personen ausschließe, distanziere sich; wer sie behalte oder ihnen später wieder Funktionen ermögliche, könne damit Duldung zeigen.
Als Beispiel nennt Jun den Bundestagsabgeordneten Matthias Helferich. In dessen Fall hob das Bundesschiedsgericht einen Ausschluss auf und verhängte lediglich eine sechsmonatige Ämtersperre. Die Bewertung eines Landesschiedsgerichts wurde dabei als „Deutungen des politischen Gegners“ zurückgewiesen. Für Juristen kann eine solche interne Behandlung wichtig sein, weil sie zeigt, wie Parteigremien bestimmte Vorgänge einschätzten.
Verwertung vor Gericht bleibt offen
Auch bei rechtswidrig erlangten Daten gibt es nach Juns Darstellung nicht automatisch ein Verwertungsverbot. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 im Zusammenhang mit Steuerdaten entschieden, dass von Privatpersonen illegal beschafftes Material einen Anfangsverdacht begründen kann. Geschützt bleibt allerdings der Kernbereich privater Lebensgestaltung.
Für ein mögliches Parteiverbotsverfahren wäre die Lage juristisch neu zu bewerten. Das Gericht müsste abwägen, ob und wie solche Daten genutzt werden dürfen. Praktisch könnten sie auch als Wegweiser dienen: Wenn aus E-Mails hervorgeht, welche Gremien mit einem Fall befasst waren, ließen sich Zeugen benennen oder Akten auf regulärem Weg beiziehen.
Politisch verschärft das Datenleck den Druck auf die AfD und auf Weidel. Neben der Spendenfrage steht nun erneut im Raum, wie die Parteispitze interne Vorgänge kannte, bewertete und behandelte. Für die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren liefert das Archiv keine automatische Antwort, aber neue Ansatzpunkte für Prüfung und Einordnung.