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Politik · Sachsen-Anhalt

CDU-Abgeordneter widerspricht Fraktionsplan

Vor der Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt stellt sich Guido Heuer gegen die CDU-Linie. Er will bei einer AfD-Kandidatur im Plenarsaal bleiben.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein leerer Plenarsaal mit Wahlurne steht für die anstehende Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt.
Symbolbild: Ein leerer Plenarsaal mit Wahlurne steht für die anstehende Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt. KI-generiert

Vor der geplanten Ministerpräsidentenwahl in Sachsen-Anhalt verschärft sich die Debatte in der CDU über den Umgang mit der AfD. Der CDU-Landtagsabgeordnete Guido Heuer will bei einer Kandidatur von AfD-Fraktionschef Ulrich Siegmund im Plenarsaal bleiben. Damit widerspricht er dem Kurs seiner Fraktion, die für die ersten beiden Wahlgänge einen gemeinsamen Auszug beschlossen hat. Die CDU will so verhindern, dass über mögliche Stimmen aus ihren Reihen für Siegmund spekuliert wird.

Heuer sieht Auszug als Signal

Heuer erklärte in einem Interview, ein Verlassen des Saals käme für ihn nicht infrage. Er wertet diesen Schritt als „Vorfestlegung“, weil damit nach seiner Auffassung faktisch eine Enthaltung erkennbar würde. Zugleich ließ er offen, wie er bei der geheimen Wahl abstimmen will. Er kündigte an, sich weder im Vorfeld noch danach zu seinem Stimmverhalten zu äußern.

Der frühere CDU-Fraktionsvorsitzende hatte sich bereits beim internen Beschluss der Fraktion nicht angeschlossen. Die 15 CDU-Abgeordneten stimmten mit 14 Stimmen für den Plan, in den ersten beiden Wahlgängen nicht im Saal zu sein; Heuer enthielt sich. Als Grund wurden rechtliche Bedenken genannt. Rechtlich bindend ist der Fraktionsbeschluss für einzelne Abgeordnete nicht. Bei der Wahl sind sie in ihrer Entscheidung frei.

Eine Koalition mit der AfD oder eine Duldung einer AfD-geführten Regierung schloss Heuer aus. Bei Sachentscheidungen sprach er sich aber für Spielräume durch wechselnde Mehrheiten aus. Die CDU-Fraktionsführung hält dagegen an der Linie fest, keinen AfD-Ministerpräsidenten zu unterstützen.

AfD-Kandidat braucht zusätzliche Stimmen

Siegmund will sich im Dezember im Magdeburger Landtag zur Wahl stellen. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Die bisherige Landesregierung mit Ministerpräsident Sven Schulze bleibt bis zur Bildung einer neuen Regierung geschäftsführend im Amt.

Der neue Landtag hat 83 Sitze. Die AfD verfügt über 39 Mandate. Für eine Wahl im ersten oder zweiten Durchgang ist die absolute Mehrheit aller Abgeordneten nötig, also mindestens 42 Stimmen. Siegmund wäre damit auf mindestens drei Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen. Er hat angekündigt, nur im ersten Wahlgang anzutreten.

Die Abstimmung läuft geheim ab. Die Abgeordneten werden einzeln aufgerufen, füllen ihren Stimmzettel in einer Wahlkabine aus und werfen ihn anschließend in die Urne. Bei der Auszählung lässt sich nicht nachvollziehen, wer wie abgestimmt hat. Das Bündnis Sahra Wagenknecht hat angekündigt, sich enthalten zu wollen. Siegmund erklärte zugleich, es gebe Gespräche mit anderen Parteien und einzelnen Abgeordneten.

Dritter Wahlgang wäre besonders heikel

Der CDU-Plan betrifft den ersten und zweiten Wahlgang. Für die notwendige Mehrheit hätte ein Auszug der CDU in diesen Runden keine direkte Auswirkung, weil weiterhin 42 Stimmen erforderlich wären. Anders wäre die Lage in einem dritten Wahlgang. Dann zählt nur noch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Enthaltungen fallen dabei nicht ins Gewicht.

Schulze kündigte an, die CDU-Fraktion wäre in einem solchen dritten Wahlgang wieder im Plenum. Wie sie sich dann konkret verhalten würde, machte er von der Lage abhängig. Er verwies darauf, dass unklar sein könne, ob es einen oder mehrere Kandidaten gebe. Gleichzeitig bekräftigte er, dass die CDU keinen AfD-Kandidaten zum Ministerpräsidenten wählen werde.

Die Zusammensetzung des Landtags macht diesen Punkt entscheidend. Würde die CDU in einem dritten Wahlgang nicht teilnehmen, während sich das BSW enthält und SPD, Grüne sowie Linke gegen Siegmund stimmen, könnte sich rechnerisch eine Mehrheit von 39 zu 24 Stimmen für den AfD-Kandidaten ergeben. Stimmen CDU, SPD, Grüne und Linke gemeinsam gegen ihn und enthält sich das BSW, stünde es 39 zu 39. Für diesen Fall enthält die Landesverfassung keine ausdrückliche Regel. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass weitere Abstimmungen nach dem Modus des dritten Wahlgangs folgen könnten, bis eine Mehrheit zustande kommt.

Vorgeschichte belastet die CDU

Auslöser der CDU-Strategie ist auch die Wahl des Landtagspräsidenten Anfang Oktober. Der AfD-Politiker Tobias Rausch erhielt dabei vier Stimmen mehr, als AfD und BSW zusammen über Mandate verfügen. SPD, Grüne und Linke hatten zuvor angekündigt, gegen ihn zu stimmen. Danach richteten sich Spekulationen auf mögliche Stimmen aus der CDU, was die Fraktion zurückwies.

Die AfD in Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Sollte Siegmund gewählt werden, würde die AfD erstmals in einem Bundesland den Regierungschef stellen. Die anstehende Wahl gilt deshalb über Sachsen-Anhalt hinaus als Test dafür, wie Parteien mit geheimen Abstimmungen und möglichen Mehrheiten unter Beteiligung der AfD umgehen.