Politik · Sexualstrafrecht
Bundestag will K.-o.-Tropfen härter bestrafen
Der Bundestag entscheidet am Freitag über eine Reform des Sexualstrafrechts: Wer bei einer Vergewaltigung betäubende Substanzen einsetzt, soll künftig im Regelfall mit mindestens fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, nach der K.-o.-Mittel bislang nicht unter den strafrechtlichen Begriff des gefährlichen Werkzeugs fallen.
Reaktion auf Urteil aus Karlsruhe
K.-o.-Tropfen werden häufig unbemerkt in Getränke gemischt. Viele dieser Stoffe sind kaum wahrnehmbar, weil sie weder auffällig riechen noch schmecken. Betroffene können benommen werden, ihr Bewusstsein verlieren oder sich nicht mehr gegen Übergriffe wehren. Die Substanzen werden bei sexualisierter Gewalt, aber auch bei Raubtaten eingesetzt.
Der Bundesgerichtshof hatte 2024 entschieden, dass solche betäubenden Mittel im geltenden Recht nicht wie ein gefährliches Werkzeug behandelt werden können. Damit griff in entsprechenden Fällen nicht automatisch die höhere Mindeststrafe von fünf Jahren. Bislang lag die Untergrenze in solchen Konstellationen bei drei Jahren Freiheitsstrafe.
Mit der Änderung sollen K.-o.-Mittel bei schweren Sexualdelikten ausdrücklich in den Kreis besonders gefährlicher Tatmittel einbezogen werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bezeichnete die Reform als „starkes Stoppschild“. Ziel ist eine klarere strafrechtliche Bewertung und eine stärkere Abschreckung.
Im Gesetzgebungsverfahren gab es auch Einwände zur genauen Formulierung. Der Bundesrat hatte auf mögliche Anwendungsschwierigkeiten und Lücken hingewiesen und eine andere Fassung angeregt, die ausdrücklich auf Gift oder gesundheitsschädliche Stoffe abstellt. Die Bundesregierung hielt dem entgegen, dass die gewählte Regelung weiter reiche.
Nachweis oft nur kurze Zeit möglich
Ein zentrales Problem bleibt die Aufklärung solcher Taten. Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist Fälle, in denen Substanzen zur Wehrlosmachung vor sexualisierter Gewalt eingesetzt werden, bundesweit nicht gesondert aus. Wie häufig K.-o.-Tropfen tatsächlich verwendet werden, lässt sich deshalb nicht verlässlich beziffern.
Hinzu kommt, dass viele Stoffe rasch abgebaut werden. Nach Angaben des Opferschutzvereins Weißer Ring sind die Mittel oft nur für kurze Zeit im Körper nachweisbar. Für Ermittlungen kann deshalb entscheidend sein, wie schnell Betroffene medizinisch untersucht werden und ob Blut- oder Urinproben gesichert werden.
Kritik aus der Opposition setzt genau an diesem Punkt an. Vertreterinnen und Vertreter von Grünen und Linken fordern neben höheren Strafen mehr geschultes Personal und niedrigschwellige Testmöglichkeiten. Auch aus der AfD kam der Einwand, ein höheres Strafmaß allein verhindere keine Tat.
Betroffene fordert bessere Abläufe
Die Betroffene Kira Daviter, Gründerin einer Selbsthilfegruppe für Opfer von K.-o.-Tropfen, schildert seit längerem Probleme beim Umgang von Kliniken und Behörden mit Verdachtsfällen. Ihr wurde vor zwei Jahren in einer Bar unbemerkt Oxycodon über ein Getränk verabreicht; anschließend wurde sie vergewaltigt.
Daviter berichtete, sie sei am Tag nach der Tat mittags in ein Krankenhaus gekommen, die Kriminalpolizei sei erst Stunden später eingetroffen. Eine Urinprobe sei erst am frühen Abend genommen worden. Sie sagte dazu: „Ich konnte von Glück reden, dass da noch etwas nachweisbar war.“
Höhere Strafen hält Daviter grundsätzlich für richtig. Zugleich fordert sie bessere Schulungen für Menschen, die im medizinischen Bereich, bei der Polizei oder in Beratungsstellen mit Betroffenen in Kontakt kommen. Ihr Täter wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt. Als Wiedergutmachung empfindet sie das nicht: „Nichts würde mir mein altes Leben wieder zurückgeben.“
Teil eines größeren Gewaltschutzpakets
Die geplante Verschärfung bei K.-o.-Tropfen ist Teil einer breiteren rechtspolitischen Debatte über Schutz vor Gewalt, insbesondere gegen Frauen. Im Bundesjustizministerium werden weitere Vorhaben vorbereitet oder bereits parlamentarisch beraten. Dazu zählen strengere Regeln gegen digitale Gewalt, neue Straftatbestände für heimliche intime Aufnahmen sowie ein besserer Schutz vor Identitätsmissbrauch.
Auch verbale und nonverbale sexuelle Belästigungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich besser erfasst werden, wenn sie einschüchternd oder bedrängend wirken. Zudem sind längere Verjährungsfristen bei Vergewaltigung und gemeinschaftlich begangenen Sexualstraftaten vorgesehen.
Für häusliche Gewalt treten im kommenden Jahr weitere Regelungen in Kraft. Familiengerichte können dann unter anderem elektronische Fußfesseln und Anti-Gewalt-Trainings anordnen. Die Reform zu K.-o.-Tropfen setzt nun zunächst im Strafrecht an, löst aber nicht die praktischen Probleme beim schnellen Nachweis der Mittel und bei der Versorgung der Betroffenen.