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Politik · Steuerpolitik

Bundestag korrigiert zu frühe Tabaksteuer-Erhöhung

Die Tabaksteuer sollte erst Anfang 2027 steigen, galt wegen eines Fehlers aber bereits seit Oktober. Der Bundestag hat nun eine rückwirkende Korrektur beschlossen.

Presseonline-Redaktion · · 2 Min. Lesezeit

Symbolbild: Die Tabaksteuer soll ab 2027 schrittweise steigen, der Bundestag korrigiert nun einen Formulierungsfehler.
Symbolbild: Die Tabaksteuer soll ab 2027 schrittweise steigen, der Bundestag korrigiert nun einen Formulierungsfehler. KI-generiert

Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Korrektur der Tabaksteuer beschlossen. Damit soll ein Fehler in einem bereits verabschiedeten Gesetz behoben werden: Die höheren Steuersätze waren wegen einer ungenauen Formulierung schon mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 20. Oktober wirksam geworden, obwohl der erste Schritt der Erhöhung erst zum 1. Januar 2027 vorgesehen war. In Kraft ist die Reparatur noch nicht, denn der Bundesrat muss dem Gesetz ebenfalls zustimmen.

Erhöhung soll erst 2027 beginnen

Die Tabaksteuer war Mitte Oktober von Bundestag und Bundesrat neu geregelt worden. Ziel der Bundesregierung ist eine schrittweise Anhebung ab Anfang 2027. Betroffen sind verschiedene Tabakwaren. Bei Zigaretten soll der Preis einer Packung mit 20 Stück bis 2030 deutlich steigen. Genannt wird ein Anstieg von derzeit etwas mehr als acht Euro auf knapp zwölf Euro. Das entspricht einer Verteuerung um fast vier Euro.

Durch die Formulierung im Gesetz kam es jedoch zu einer unerwünschten Vorverlegung. Mit der Veröffentlichung am 20. Oktober entstand nicht nur der Eindruck, dass die Steuer bereits sofort steigt. Nach der beschriebenen Rechtslage galt sogar der höhere Satz, der eigentlich erst für 2030 vorgesehen war. Damit wäre nicht der erste geplante Schritt für 2027 vorgezogen worden, sondern ein späterer und stärkerer Steuersatz.

Das Bundesfinanzministerium erklärte nach Bekanntwerden des Fehlers, dass sich daraus keine praktischen Folgen für tatsächliche Steuerzahlungen ergeben hätten. Dennoch sollte die Lage rückwirkend bereinigt werden. Genau das soll die nun beschlossene Änderung leisten.

Korrektur an anderes Gesetz gekoppelt

Die Reparatur der Tabaksteuer steht nicht als eigenständiges Gesetz im parlamentarischen Verfahren. Sie wurde mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes verbunden. Darüber wird die Verteilung der Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern angepasst.

Hintergrund sind Zahlungen des Bundes an Länder und Kommunen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten. Der Bund unterstützt sie dabei über höhere Anteile an der Umsatzsteuer. Ein Abgleich mit der tatsächlichen Zahl der Asylantragstellenden führte jedoch zu einer Korrektur: Für das Jahr 2025 war eine Abschlagszahlung des Bundes um 250 Millionen Euro zu hoch angesetzt worden. Diese Überzahlung soll nun verrechnet werden.

Zugleich ist vorgesehen, dass die Länder 750 Millionen Euro aus der Umsatzsteuer zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes erhalten. Zusammengenommen bedeutet die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für 2026 geringere Umsatzsteuereinnahmen des Bundes in Höhe von 500 Millionen Euro.

Bundesrat muss noch entscheiden

Mit dem Beschluss des Bundestags ist die Steuerpanne politisch noch nicht vollständig erledigt. Das gesamte Gesetzespaket benötigt die Zustimmung des Bundesrats. Erst danach kann die Korrektur wirksam werden und die Tabaksteuerregelung wieder an den ursprünglichen Zeitplan angepasst werden.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich an der grundsätzlichen Richtung nichts: Rauchen soll teurer werden, aber nicht bereits seit Oktober und nicht sofort mit dem für 2030 vorgesehenen Steuersatz. Die Anhebung bleibt nach dem Willen der Bundesregierung gestaffelt und soll mit dem Jahresbeginn 2027 einsetzen.

Der Vorgang zeigt, wie folgenreich einzelne Formulierungen in Steuergesetzen sein können. Im konkreten Fall entstand eine Rechtslage, die nicht dem politischen Beschluss entsprach. Deshalb musste sich der Bundestag ein zweites Mal mit der bereits beschlossenen Tabaksteuererhöhung befassen.