Politik · Nachrichtendienste
BND soll heimlich Wohnungen betreten dürfen
Union und SPD haben sich auf zusätzliche Befugnisse für die Nachrichtendienste verständigt. Ein Änderungsantrag zur Reform des Nachrichtendienstrechts sieht vor, dass der Bundesnachrichtendienst künftig auch in Deutschland verdeckt Wohnungen betreten darf. Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll zudem kriminelle Strukturen genauer untersuchen können, wenn diese Extremisten oder andere beobachtete Akteure unterstützen. Auch für Telefon- und Internetdaten sind neue Möglichkeiten geplant.
Heimliche Zutritte mit Vorprüfung
Der BND soll Wohnungen betreten dürfen, wenn dies für nachrichtendienstliche Maßnahmen notwendig ist. Gemeint sind Zutritte, die Einsätze vorbereiten oder deren Umsetzung ermöglichen sollen. Besonders strenge Vorgaben sind für Wohnungen in Deutschland vorgesehen. Dasselbe gilt für Wohnungen deutscher Staatsangehöriger im Ausland.
In diesen Fällen soll der Dienst den Zugriff ausdrücklich anordnen müssen. Zusätzlich ist eine vorherige Prüfung durch den Unabhängigen Kontrollrat vorgesehen. Damit bleibt der geplante Eingriff an ein separates Kontrollverfahren gebunden.
Die Regelung wäre ein deutlicher Ausbau der Befugnisse. Der BND ist vor allem für Auslandsaufklärung zuständig, soll nach dem geplanten Zuschnitt aber auch auf deutschem Staatsgebiet heimliche Zutritte vornehmen können. Die neuen Befugnisse sind Teil einer größeren Reform des Nachrichtendienstrechts, mit der sich der Bundestag kommende Woche befassen soll.
Verfassungsschutz soll kriminelle Netzwerke prüfen
Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr Spielraum erhalten. Der Inlandsnachrichtendienst soll künftig Strukturen der organisierten Kriminalität in den Blick nehmen dürfen, wenn konkrete Hinweise auf eine Unterstützung beobachteter Personen oder Gruppen vorliegen. Dazu zählen Extremisten ebenso wie andere Akteure, die bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen.
Union und SPD begründen den Schritt damit, dass staatliche oder extremistische Akteure auf Hilfsstrukturen zurückgreifen können. Genannt werden sogenannte „Low-Level-Agenten“ und Angebote, die als „Crime-as-a-Service“ beschrieben werden. Damit sind Dienstleistungen aus kriminellen Milieus gemeint, die für politische oder staatlich gesteuerte Zwecke genutzt werden können.
Die geplante Regelung soll dem Verfassungsschutz ermöglichen, solche Verbindungen früher und umfassender auszuwerten. Voraussetzung bleiben konkrete Anhaltspunkte für eine Unterstützung beobachteter Akteure.
Sicherung von Telefon- und Internetdaten
Ein weiteres neues Instrument betrifft Telekommunikationsdaten. BND und Verfassungsschutz sollen Anbieter anweisen können, bereits vorhandene Verkehrsdaten vorübergehend zu sichern. Das betrifft Telefon- und Internetdaten, die bei den Unternehmen schon vorliegen.
Eine solche Sicherung soll möglich sein, wenn es konkrete Hinweise gibt, dass die Daten für die Arbeit eines Dienstes wichtig werden könnten. Zugleich sollen die Voraussetzungen für einen direkten Zugriff zu diesem Zeitpunkt noch nicht vollständig erfüllt sein müssen. Die Daten würden damit zunächst lediglich festgehalten.
Ein Zugriff soll daraus nicht automatisch folgen. Dafür wäre später ein eigenes Auskunftsersuchen nötig. Beim BND soll die Sicherung grundsätzlich auf höchstens drei Monate begrenzt sein.
Cyberabwehr als Hintergrund
Parallel zur Reform wirbt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt für ein entschiedeneres Vorgehen gegen Cyberangriffe. Am Freitag verwies der CSU-Politiker auf Angriffe gegen Kühlanlagen in Supermärkten und sprach sich dafür aus, die Infrastruktur von Cyberkriminellen stören zu können. Die geplante Reform soll dafür rechtliche Grundlagen schaffen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik warnt seit Längerem vor Schwachstellen bei Steuerungssystemen. Betreiber sollen solche Systeme nicht direkt aus dem Internet erreichbar machen und zusätzliche Schutzmaßnahmen einsetzen. Ab Ende 2027 sollen Hersteller verpflichtet sein, entsprechende Produkte besser abzusichern. Auch private Haushalte werden angehalten, vernetzte Geräte mit eigenen Passwörtern zu schützen, damit sie nicht für Botnetze missbraucht werden.