Politik · Parteien und Datenschutz
AfD-Landesverband sieht Bund nach Datenleck in der Pflicht
Der AfD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern dringt nach dem großen Datenleck auf finanzielle Absicherung durch die Bundespartei. In einem Antrag an den Parteikonvent, der an diesem Samstag tagt, verlangt der Landesverband, von möglichen Forderungen im Zusammenhang mit dem Vorfall freigestellt zu werden. Hintergrund sind interne Sorgen vor Bußgeldern, Schadenersatz, Gerichtsverfahren und Anwaltskosten. Zugleich verschärft der Vorgang die Auseinandersetzung über die Frage, wer für die IT-Sicherheit der Partei verantwortlich war.
Antrag an den Parteikonvent
In dem Schreiben des mecklenburg-vorpommerschen Schatzmeisters Martin Schmidt ist von möglichen „erheblichen datenschutzrechtlichen Konsequenzen“ die Rede. Der Antrag richtet sich an den Konvent der AfD, der sich mit politischen und organisatorischen Fragen der Bundespartei befasst. Auch Bundesschatzmeister Hannes Gnauck ist adressiert.
Der Landesverband will erreichen, dass die Bundespartei alle Ansprüche übernimmt, die aus dem Datenleck entstehen könnten. Genannt werden mögliche Bußgelder, behördliche Zahlungen, Schadenersatzforderungen sowie Kosten für Gerichte und anwaltliche Vertretung. In dem Schreiben heißt es zudem, erste Gruppen für Klagen hätten sich bereits gebildet. Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern habe die Schwere des Vorgangs erkennen lassen.
Der Landesdatenschutzbeauftragte bestätigte, dass ein Prüfverfahren begonnen hat. Es befindet sich demnach noch in einem frühen Stadium. Innerhalb der Partei wird damit gerechnet, dass sich weitere Landesverbände ähnlich positionieren könnten, falls der Antrag Erfolg hat.
Streit über IT-Verantwortung
Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern weist eine eigene Verantwortung für den Vorfall zurück. Im Antrag wird argumentiert, es könne nicht richtig sein, dass ein Landesverband für die Nutzung der parteieigenen Infrastruktur bestraft werde. Die Ursache liege nach Auffassung des Landesverbandes nicht in eigenem Fehlverhalten, sondern in Schwächen der IT-Sicherheitsarchitektur und der technischen Infrastruktur auf Bundesebene sowie bei zugehörigen Unternehmen.
Die Bundespartei und der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern äußerten sich nicht zu parteiinternen Vorgängen. Seit Bekanntwerden des Lecks gibt es innerhalb der AfD jedoch unterschiedliche Schuldzuweisungen. Teile der Parteiführung verweisen demnach auf mögliche Ursachen in Nordrhein-Westfalen, wo ebenfalls Mailpostfächer betroffen waren.
Der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Martin Vincentz wies diese Darstellung zurück. Er erklärte, der betreffende Dienstleister sei vollständig im Besitz der Bundes-AfD. Dort hätten die Daten gelegen, dort habe auch die Schwachstelle bestanden. Welche Inhalte einzelne Funktionäre in ihren Postfächern gespeichert hätten, liege nicht in der Verantwortung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen.
Der Konflikt fällt in eine ohnehin angespannte Lage zwischen dem Bundesvorstand um Alice Weidel und der nordrhein-westfälischen Parteiführung. Beide Seiten ringen seit Monaten um Einfluss. Das Datenleck liefert nun zusätzlichen Stoff für Auseinandersetzungen über Zuständigkeiten, Kontrolle und technische Absicherung.
Sensible Daten veröffentlicht
Das Leak umfasst nach den bekannten Angaben 281 Gigabyte Daten. Seit rund zwei Wochen sind etwa 420.000 E-Mails und fast 50.000 Dokumente im Internet abrufbar. Die AfD hat Teile des Materials als echt bestätigt. Die Bundesgeschäftsstelle informierte die Mitglieder bereits in einem internen Schreiben über einen Hackerangriff.
In dem Datensatz befinden sich unter anderem eine Mitgliederliste der AfD in Nordrhein-Westfalen sowie weitere sensible Informationen. Dazu zählen auch zahlreiche personenbezogene Daten. Betroffen sind etwa Privatadressen von Erstwählerinnen und Erstwählern, die im Zusammenhang mit der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern abgefragt worden waren.
Auch politisch ist der Schaden für die Partei erheblich. Aus den E-Mails wurden bereits interne Abläufe und frühere Vorgänge öffentlich bekannt. Dazu zählen Unterlagen zur Affäre um Wahlkampfspenden aus der Schweiz im Jahr 2017. AfD-Chefin Alice Weidel weist den Vorwurf zurück, Öffentlichkeit und Partei damals getäuscht zu haben.
Spur zu mutmaßlichen Angreifern
Die Urheberschaft des Angriffs ist nicht abschließend geklärt. Recherchen deuten auf einen Programmierer mit Wohnsitz in den USA und Verbindungen in die sogenannte Com-Szene hin. Das Bundeskriminalamt warnt vor diesem Internetmilieu, weil dort teils Gewalt und Missbrauch verherrlicht werden und Minderjährige zu Selbstverletzungen oder Straftaten angestiftet werden können.
Ein politisches Motiv ist bislang nicht belegt. Ein mutmaßlicher Beteiligter schrieb Journalisten, die AfD sei wegen schwacher IT-Sicherheit ein besonders attraktives Ziel gewesen. Für die Partei wird damit nicht nur die juristische Aufarbeitung relevant. Das Datenleck trifft sie auch organisatorisch: Es legt Schwachstellen offen, verschärft interne Machtkämpfe und zwingt die Parteigremien, über Zuständigkeiten und mögliche Kosten zu entscheiden.