Lebensmittel · Tierschutz im Schlachthof
Bundestag beschließt Kamerapflicht für große Schlachthöfe
Der Bundestag hat am Donnerstag eine Pflicht zur Videoüberwachung in großen Schlachtbetrieben beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 wird das Tierschutzgesetz entsprechend geändert; für den Einbau und die technische Einrichtung der Kameras bleibt den betroffenen Unternehmen danach ein Jahr Zeit. Die Aufnahmen sollen Veterinärbehörden helfen, Verstöße gegen Tierschutzvorgaben zu erkennen und später zu überprüfen. Erfasst werden sollen mehr als 90 Prozent der Schlachtungen in Deutschland.
Kameras an zentralen Stationen
Die neue Regel betrifft große Betriebe. Genannt werden Schwellen von jährlich mehr als 1.000 Rindern, 5.000 Mastschweinen oder 150.000 Hühnern, Puten beziehungsweise Kaninchen. Nach weiteren Angaben fallen 232 von mehr als 4.500 Schlachtbetrieben darunter. Für kleinere Unternehmen gilt die Pflicht nicht automatisch. Behörden können dort aber ebenfalls Kameras anordnen, wenn es konkrete Hinweise auf mögliche Verstöße gegen den Tierschutz gibt.
Gefilmt werden sollen besonders die Abläufe, bei denen lebende Tiere unmittelbar betroffen sind. Dazu gehören das Entladen, die Unterbringung, der Weg zur Betäubung, die Betäubung selbst und die Schlachtung. Die Bundesregierung begründet die Regelung damit, dass amtliche Kontrollen bislang nur begrenzte Zeiträume und einzelne Orte abdecken können. In großen Betrieben laufen viele Arbeitsschritte gleichzeitig ab, wodurch Missstände leichter unentdeckt bleiben können.
Die Unternehmen müssen den zuständigen Stellen die Aufnahmen der vergangenen 30 Schlachttage arbeitstäglich zugänglich machen. Bei der Wiedergabe müssen Datum und Uhrzeit erkennbar sein. Die Auswertung kann nach dem Gesetz auch mit technischen Hilfsmitteln unterstützt werden. Eine verpflichtende KI-Analyse wurde jedoch nicht beschlossen.
Koalition setzt Gesetz durch
Der Gesetzentwurf wurde in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von Union und SPD angenommen. Die AfD stimmte dagegen, ebenso Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Die Grünen begründeten ihre Ablehnung nicht mit Einwänden gegen Kameras, sondern mit aus ihrer Sicht zu geringen Anforderungen. Ihr Antrag sah unter anderem Kontrollen per Video in allen Schlachthöfen, eine längere Speicherung von 60 Tagen und verpflichtende KI-gestützte Auswertungen vor. Dafür gab es keine Mehrheit.
Landwirtschaftsminister Alois Rainer erklärte, die Kameras seien ein „Tierschutz-Assistent“. Wer Tiere am Ende ihres Lebens schlecht behandle, müsse Verantwortung übernehmen. Aus der AfD kam dagegen Kritik an zusätzlichen Kosten, mehr Dokumentationsaufwand und wachsender Bürokratie. Die Grünen und die Linke halten den Ansatz für zu begrenzt, weil kleinere Schlachtbetriebe zunächst ausgenommen bleiben.
In der Debatte spielte auch ein Fall aus einem großen Schlachtbetrieb in Kellinghusen eine Rolle. Dort waren Aufnahmen öffentlich geworden, die Misshandlungen von Tieren zeigen sollen. Der SPD-Abgeordnete Jens Behrens verwies darauf, dass Kameras allein nicht genügen. Entscheidend sei, an welchen Stellen sie installiert und wie die Bilder anschließend geprüft würden. Er sprach sich zugleich dafür aus, die CO2-Betäubung von Schweinen durch tierschutzgerechtere Verfahren zu ersetzen.
Tierhaltungslogo kommt später
Parallel zur Kamerapflicht verschiebt der Bundestag erneut den Start der verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch. Der Beginn, der bereits auf den 1. Januar 2027 verlegt worden war, soll nun am 1. Oktober 2027 erfolgen. Union und SPD begründen die zusätzliche Verzögerung mit weiterem Reformbedarf.
Die Kennzeichnung war 2023 beschlossen worden und soll Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Fleischkauf zeigen, unter welchen Bedingungen Tiere gehalten wurden. Vorgesehen sind fünf Stufen, von der gesetzlichen Mindesthaltung im Stall bis zu Bio. Ursprünglich sollte das System zunächst für Schweinefleisch im Supermarkt starten. Der Termin wurde jedoch mehrfach verschoben.
Die Reform soll das System ausweiten. Diskutiert wird eine Kennzeichnung nicht nur im Einzelhandel, sondern auch in Restaurants. Außerdem soll Fleisch aus dem Ausland einbezogen werden, damit heimische Betriebe nicht einseitig belastet werden und Kundinnen und Kunden vergleichbare Informationen erhalten. Dabei gibt es europarechtliche Hürden. Bereits seit 2019 existiert zudem eine freiwillige Kennzeichnung des Handels, die inzwischen ebenfalls fünf Stufen nutzt und Fleisch von Schweinen, Rindern und Geflügel umfasst.