Lebensmittel · Gezuckerte Getränke
Zuckersteuer für Getränke nimmt nächste Hürde
Das Bundeskabinett hat die geplante Steuer auf gezuckerte Getränke auf den Weg gebracht. Der Entwurf soll nun von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden. Aus der Union kommt grundsätzliche Unterstützung, zugleich verlangt Fraktionschef Thorsten Frei Änderungen. Vor allem Hersteller sollen mehr Zeit bekommen, um Rezepturen umzustellen.
Union fordert längere Fristen
Frei sagte, am Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil gebe es „Änderungsbedarf“. Der CDU-Politiker plädiert für Übergangsfristen, damit Unternehmen den Zuckergehalt ihrer Produkte senken können, bevor die neue Abgabe greift. Ohne solche Fristen könnten Betriebe nach seiner Einschätzung gezwungen sein, Preise anzuheben.
Medienberichten zufolge warnt Frei in diesem Zusammenhang vor Nachteilen im Wettbewerb und möglichen Folgen für Arbeitsplätze. Zugleich stellt sich der Unionsfraktionschef nicht gegen das Vorhaben an sich. Er macht aber eine weitere Bedingung deutlich: Für die Umsetzung der Steuer soll die Verwaltung keine zusätzlichen Stellen erhalten.
Auch aus der CSU gibt es Forderungen nach Korrekturen beim Zeitplan. Alexander Hoffmann, der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag, spricht sich für einen späteren Start aus. Statt wie bislang vorgesehen im Juli 2027 soll die Steuer nach seiner Vorstellung erst Anfang 2028 beginnen. Damit hätten Getränkehersteller mehr Spielraum, ihre Produkte anzupassen.
Diese Getränke wären betroffen
Die Abgabe soll für Getränke fällig werden, denen Zucker zugesetzt wird und die insgesamt mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten. Das Finanzministerium nennt als Beispiele Limonaden, Eistees, Energydrinks sowie Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.
Ausgenommen werden sollen mehrere Produktgruppen. Dazu zählen alkoholische Getränke sowie alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails. Reine Obst- und Gemüsesäfte sollen ebenso wenig unter die zusätzliche Steuer fallen wie ungesüßte Schorlen. Getränke mit Süßungsmitteln sind nach dem Kabinettsvorschlag ebenfalls nicht erfasst.
Für kleinere Betriebe ist eine Ausnahme vorgesehen. Unternehmen, die höchstens eine Million Liter im Jahr herstellen, sollen von der Steuer befreit werden. Damit würde die Abgabe vor allem größere Produzenten und Anbieter treffen, die entsprechende Getränke in hohen Mengen auf den Markt bringen.
Einnahmen für die Krankenkassen
Der Bund rechnet mit erheblichen Einnahmen. Für 2027 werden 690 Millionen Euro erwartet, für 2028 sind 925 Millionen Euro angesetzt. Das Geld soll dazu beitragen, die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Die geplante Steuer hat zugleich einen gesundheitspolitischen Zweck. Sie soll Unternehmen dazu bewegen, weniger Zucker in Getränken zu verwenden. Frei verteidigte diesen Ansatz mit dem Hinweis, die Abgabe diene vor allem der Vorsorge.
Der politische Streit verlagert sich damit auf die konkrete Ausgestaltung. Das Grundprinzip ist in der schwarz-roten Koalition vorangekommen, offen sind aber Fristen, Startdatum und praktische Umsetzung. Für die Hersteller wird entscheidend, wie viel Zeit ihnen der Gesetzgeber für neue Rezepturen einräumt. Für Verbraucherinnen und Verbraucher hängt davon ab, ob sich Produkte verändern, teurer werden oder unverändert bleiben.