Zum Inhalt springen
Stündlich aktualisiert

Politik · Führerscheinreform

Bundestag stimmt über günstigeren Führerschein ab

Der Bundestag entscheidet über neue Regeln für Fahrschulen. Digitale Theorie, weniger starre Pflichtfahrten und mehr Preistransparenz sollen die Kosten senken.

Presseonline-Redaktion · · 4 Min. Lesezeit

Symbolbild: Die Reform soll Fahrausbildung digitaler machen und die Kosten für den Führerschein senken.
Symbolbild: Die Reform soll Fahrausbildung digitaler machen und die Kosten für den Führerschein senken. KI-generiert

Der Bundestag stimmt heute über eine Reform der Fahrausbildung ab, die den Erwerb des Pkw-Führerscheins günstiger und flexibler machen soll. Geplant sind unter anderem digitaler Theorieunterricht, weniger feste Vorgaben bei Sonderfahrten, kürzere praktische Prüfungen und eine Online-Übersicht zu Preisen und Bestehensquoten von Fahrschulen. Der Bundesrat muss ebenfalls zustimmen. Die Angaben zum Start der Neuregelungen reichen von Anfang 2027 bis zum 1. Juli 2027.

Kosten sollen sinken

Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums kostet der Führerschein der Klasse B derzeit im Durchschnitt rund 3.400 Euro. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger rechnet damit, dass Fahrschülerinnen und Fahrschüler mehrere Hundert Euro sparen könnten, im günstigsten Fall bis zu 1.000 Euro. Er verwies zugleich darauf, dass die Kosten regional stark auseinandergehen und der Bedarf an Fahrstunden individuell unterschiedlich ist.

Die Preise legen Fahrschulen selbst fest. Gesetzlich geregelt sind dagegen die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung bei TÜV oder DEKRA. Die Belastung für Fahrschülerinnen und Fahrschüler ist zuletzt deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts lagen die Kostensteigerungen von 2021 bis 2024 jeweils über der allgemeinen Teuerung. Im Jahr 2024 verteuerte sich der Führerscheinerwerb um 5,8 Prozent, während die Verbraucherpreise insgesamt um 2,2 Prozent zunahmen.

Ein zentraler Baustein der Reform ist mehr Transparenz. Künftig sollen Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen online abrufbar sein. Dadurch sollen Fahrschülerinnen, Fahrschüler und Eltern Angebote besser vergleichen können. Außerdem sollen zahlreiche Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten für Fahrschulen entfallen.

Theorie auch per App

Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll wegfallen. Fahrschülerinnen und Fahrschüler könnten den theoretischen Stoff dann auch digital lernen, etwa über eine App. Fahrschulen sollen dadurch weniger Vorgaben zu Unterrichtsräumen erfüllen müssen. Auch die Reihenfolge der Lehrinhalte soll weniger streng geregelt werden.

Der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung soll verkleinert werden. Zudem ist vorgesehen, jede Prüfungsfrage einheitlich mit einem Punkt zu bewerten. Bisher werden je nach Frage zwei bis fünf Fehlerpunkte angesetzt. Sicherheitsrelevante Fragen sollen nach Angaben des Ministeriums weiterhin besonders behandelt werden; sie dürfen nicht falsch beantwortet werden.

Beim praktischen Teil ist geplant, die bisher starren Vorgaben für Sonderfahrten zu lockern. Derzeit sind für die Klasse B insgesamt zwölf Fahrten von jeweils 45 Minuten vorgeschrieben, darunter Überland-, Autobahn- und Nachtfahrten. Künftig soll stärker zählen, welchen Ausbildungsstand die Fahrschülerin oder der Fahrschüler erreicht hat. Die Fahrlehrkraft soll einschätzen, wie viele Einheiten nötig sind.

Auch die praktische Prüfung soll kürzer werden. Bei der Klasse B beträgt die reine Fahrzeit derzeit 30 Minuten, die gesamte Prüfung dauert 55 Minuten. Künftig soll die Mindestfahrzeit auf 25 Minuten sinken, die Prüfungsdauer auf 40 Minuten. Das Ministerium verbindet damit die Erwartung, dass mehr Prüfungen pro Tag möglich werden und Wartezeiten sinken.

Üben mit nahestehenden Personen

Neu geplant ist außerdem eine Phase zusätzlicher Fahrpraxis außerhalb der Fahrschule. Fahrschülerinnen und Fahrschüler sollen nach bestandener Theorieprüfung und sechs praktischen Fahrstunden mit einer nahestehenden Person üben dürfen. Das können etwa Eltern oder Großeltern sein. Die Begleitperson soll vorbereitet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

In den Eckpunkten waren ein seit mindestens sieben Jahren bestehender Pkw-Führerschein und höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister genannt. Die Länder sollen entscheiden können, ob sie diese Form der begleiteten Fahrpraxis einführen. Vorgesehen ist eine Erprobung beziehungsweise eine Umsetzung durch landesrechtliche Regelungen.

Automobilverbände sehen in der Reform die Chance, die Ausbildung flexibler und preiswerter zu machen. Eine ADAC-Sprecherin hält im besten Fall Einsparungen von bis zu einem Drittel für möglich. Aus ihrer Sicht besteht nicht grundsätzlich die Gefahr, dass die Verkehrssicherheit leidet, sofern Ausbildungsqualität und Sicherheit gewahrt bleiben.

Fahrlehrkräfte warnen vor Risiken

Aus der Fahrlehrerschaft kommt deutliche Kritik. Kurt Bartels, Vizechef der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, sagte: „Wir sehen die Änderungen sehr kritisch.“ Er sieht vor allem den vollständigen Verzicht auf verpflichtende Präsenzanteile problematisch und warnte, die Reform gehe „auf Kosten der Verkehrssicherheit“.

Der Verband hält digitale Angebote zwar für möglich, sieht sie aber nicht als vollständigen Ersatz für Unterricht im Klassenraum. Gerade bei schwierigen Verkehrssituationen und Gefahrenwahrnehmung sei Austausch wichtig. Zudem befürchten Fahrlehrkräfte, dass mögliche Einsparungen später durch zusätzliche Fahrstunden wieder verloren gehen könnten, wenn Grundlagen nicht ausreichend verstanden wurden.

Umstritten ist auch die zusätzliche Ausbildung durch Laien. Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände lehnt eine solche Lösung ab. Die Bundesregierung betont dagegen, die Verkehrssicherheit bleibe maßgeblich. Politisch steht damit nicht nur die Frage im Raum, wie der Führerschein bezahlbarer wird, sondern auch, wie viel Regulierung für eine sichere Ausbildung nötig bleibt.