Politik · Pflegeversicherung
Bundestag berät Pflegereform mit strittigen Kürzungen
Der Bundestag debattiert an diesem Donnerstag erstmals über die geplante Pflegereform der Bundesregierung. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Pflegeversicherung kurzfristig finanziell stabilisieren und kündigt zugleich Änderungen am Entwurf an. Besonders umstritten sind die geplante Neuordnung von Entlastungsleistungen, strengere Voraussetzungen bei Pflegegraden und mögliche Folgen für Menschen, die Angehörige zu Hause versorgen.
Höhere Beiträge für Kinderlose
Mit dem Gesetz soll der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zunächst bei 3,6 Prozent des Bruttolohns gehalten werden. Um zusätzliche Einnahmen zu erzielen, sollen Versicherte ohne Kinder stärker belastet werden. Ihr Zuschlag soll um 0,3 Prozentpunkte steigen und damit auf 0,9 Prozent kommen. Außerdem soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro angehoben werden. Wer oberhalb der bisherigen Grenze verdient, müsste dadurch auf einen größeren Teil des Einkommens Beiträge zahlen.
Die finanzielle Lage der Pflegeversicherung gilt als angespannt. Für 2026 wird trotz eines Bundesdarlehens von 3,2 Milliarden Euro mit einem Fehlbetrag von rund 1,2 Milliarden Euro gerechnet. Ohne diese Hilfe läge das Minus bei etwa 4,4 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr wird zudem mit einer noch größeren Finanzierungslücke gerechnet. Die Angaben schwanken dabei bis zu mehr als sieben Milliarden Euro.
Linnemann betont, Einnahmen und Ausgaben müssten wieder näher zusammengeführt werden. Zugleich verweist er auf die besondere Bedeutung der häuslichen Pflege. Sie sei in jeder Familie anders und lasse sich nicht allein über Tabellen erfassen. Zum Jahreswechsel dürften Betroffene keine abrupten Einschnitte erleben. Wer Unterstützung brauche, solle sie weiter erhalten. Gleichzeitig will der Minister Missbrauch und Fehlverwendung von Leistungen stärker begrenzen.
Entlastungsbetrag wird neu geordnet
Ein Kernpunkt des Entwurfs betrifft den bisherigen Entlastungsbetrag. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen diese Leistung künftig nicht mehr erhalten. Für die Pflegegrade 2 bis 5 ist ein neues Sozialraumbudget geplant. Es soll monatlich bis zu 175 Euro betragen und ausschließlich für alltagsnahe Unterstützung genutzt werden können. Leistungen ambulanter Pflegedienste sollen darüber nicht mehr finanziert werden.
Bislang können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat auch für Angebote zugelassener ambulanter Dienste sowie für Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege einsetzen. Sozial- und Pflegeverbände warnen, dass die geplante Umstellung die Versorgung zu Hause schwächen könnte. Ambulante Dienste hätten ihre Betreuungs- und Haushaltshilfen vielerorts ausgebaut. Fällt diese Finanzierung weg, könnten Angebote verschwinden und Arbeitsplätze gefährdet werden.
Auch die Verhinderungspflege bleibt ein Streitpunkt. In der Koalition gibt es Änderungsbedarf bei der konkreten Ausgestaltung. SPD-Fraktionsvize Schmidt bezeichnet die Reform als eines der wichtigsten Vorhaben dieser Wahlperiode, sieht aber Nachbesserungen bei der Neuordnung einzelner Leistungen. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisiert den Entwurf scharf und spricht von der „größten Mogelpackung seit Bestehen der Pflegeversicherung“. Sie verlangt Korrekturen durch das Parlament.
Streit um Pflegegrade und Angehörige
Weitere Kritik richtet sich gegen höhere Hürden bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit. Nach den Plänen soll es schwieriger werden, einen Pflegegrad zu erhalten oder in eine höhere Stufe eingruppiert zu werden. Die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Fischer, warnt besonders vor Folgen für die Pflegegrade 1 bis 3. Auch der Deutsche Pflegerat fordert, strengere Zugangskriterien zu streichen und Entlastungsleistungen zu sichern.
Der Bundesverband Wir pflegen, der Interessen pflegender Angehöriger vertritt, warnt ebenfalls vor Änderungen bei der Einstufung. Vorständin Eckstein verweist darauf, dass es schon jetzt für viele Familien schwer sei, Leistungen zu bekommen. Angehörige und Pflegebedürftige bräuchten mehr Vertrauen in ihre Angaben, nicht den pauschalen Verdacht auf Missbrauch.
Die zunächst diskutierten Kürzungen bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sind nicht mehr Teil des Entwurfs. Die Pflegeversicherung soll die entsprechenden Beiträge weiterhin übernehmen. Gerade für Menschen, die wegen Pflegeaufgaben ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder aufgeben, ist das ein zentraler Punkt. In Deutschland wird der Großteil der Pflegebedürftigen zu Hause betreut; genannt wird ein Anteil von rund 85 Prozent.
Große Reform folgt später
Die jetzt beratene Vorlage ist nur der erste Teil einer umfassenderen Reform. Strittige Grundsatzfragen wurden an eine Expertenkommission verwiesen, die Mitte Oktober eingesetzt wurde. Sie soll Vorschläge für eine längerfristige Neuordnung der Pflegeversicherung erarbeiten. Linnemann erwartet daraus Ergebnisse, die Anfang des kommenden Jahres politisch umgesetzt werden können.
Die Opposition kritisiert die Pläne aus unterschiedlichen Richtungen. Linken-Chef Pantisano fordert mehr finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige. Die AfD-Gesundheitspolitikerin Weiss sieht zusätzliche Belastungen und Nachteile für Bürgerinnen und Bürger. In der weiteren parlamentarischen Beratung dürfte der Entwurf daher noch verändert werden.