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Stündlich aktualisiert

Kultur · Brandenburgs Verfassungsgericht

Juli Zeh gibt Richteramt in Brandenburg ab

Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh verlässt vorzeitig das Landesverfassungsgericht Brandenburg. Als Grund nennt sie berufliche Belastung.

Presseonline-Redaktion · · 2 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein leerer Richterstuhl steht für den vorzeitigen Abschied aus einem öffentlichen Amt.
Symbolbild: Ein leerer Richterstuhl steht für den vorzeitigen Abschied aus einem öffentlichen Amt. KI-generiert

Die Schriftstellerin und promovierte Juristin Juli Zeh beendet ihr ehrenamtliches Richteramt am Landesverfassungsgericht Brandenburg vorzeitig. Der Landtag in Potsdam teilte am Mittwoch mit, Zeh habe ihre Entlassung beantragt und dies mit einer „hohen Arbeitsbelastung durch berufliche Verpflichtungen“ begründet. Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke will dem Antrag entsprechen. Zeh gehörte dem Gericht seit 2019 an; regulär wäre ihre Amtszeit erst 2029 ausgelaufen.

Abschied vor Ende der Amtszeit

In ihrem Schreiben an Liedtke erklärte Zeh nach Angaben des Landtags, sie bedauere den Schritt. Sie könne für das Ehrenamt nicht mehr ausreichend Zeit aufbringen. Das Richteramt am brandenburgischen Verfassungsgericht wird neben anderen Tätigkeiten ausgeübt und verlangt dennoch regelmäßige Befassung mit verfassungsrechtlichen Verfahren.

Zeh ist vor allem als Autorin bekannt, hat aber auch Rechtswissenschaften studiert und promoviert. Die 52-Jährige wurde in Bonn geboren und lebt im brandenburgischen Barnewitz. Am Gericht wird sie unter dem Namen Julia Finck geführt; ihr vollständiger bürgerlicher Name lautet Julia Barbara Finck. Politisch ist sie Mitglied der SPD, die sie 2019 für das Amt vorgeschlagen hatte.

Damals beschrieb Zeh ihre Entscheidung für das Gericht als Dienst am Rechtsstaat. Sie sagte, als „Verfassungspatriotin“ sei ihr dies eine „Herzensangelegenheit“. Zuletzt erschien ihr Roman „Pony Show“.

Gericht arbeitet mit acht Mitgliedern weiter

Das Landesverfassungsgericht hat seinen Sitz in Potsdam. Es prüft unter anderem, ob staatliches Handeln mit der brandenburgischen Landesverfassung vereinbar ist. Auch Verfassungsbeschwerden fallen in seine Zuständigkeit. Das Gremium ist auf neun Mitglieder ausgelegt. Nach Zehs Rückzug arbeitet es zunächst mit acht Richterinnen und Richtern weiter.

Nach Angaben der Geschäftsleiterin Rena Schuncke sind derzeit 95 Verfahren anhängig. Eine unmittelbare Unterbrechung der Arbeit ist damit nicht verbunden. Der Landtag muss sich jedoch mit einer Nachbesetzung befassen.

Die Richterinnen und Richter des Gerichts werden vom Parlament mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Die reguläre Amtsdauer beträgt zehn Jahre. Die Zusammensetzung folgt einem festen Modell: Ein Teil besteht aus Berufsrichterinnen und Berufsrichtern, ein weiterer aus Juristinnen und Juristen mit Befähigung zum Richteramt. Daneben können auch Mitglieder gewählt werden, die keine solche Befähigung besitzen.

Landtag muss Nachfolge klären

Für die Nachfolge ist nun eine breite parlamentarische Einigung nötig. Ohne Zwei-Drittel-Mehrheit kommt keine Wahl zustande. Der Landtag muss deshalb Kandidatinnen oder Kandidaten beraten, die über Fraktionsgrenzen hinweg tragfähig sind.

Zusätzlich steht dem Gericht absehbar ein größerer Wechsel bevor. Der Vorsitzende Markus Möller hatte im September darauf hingewiesen, dass 2029 die Amtszeit mehrerer Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter endet. Zehs Rückzug kommt damit früher als der ohnehin erwartete personelle Umbruch.

Der Fall berührt auch die Rolle prominenter Persönlichkeiten in öffentlichen Ehrenämtern. Zeh verbindet seit Jahren literarische Arbeit, juristische Expertise und politische Wortmeldungen. Mit ihrem Abschied verliert das brandenburgische Verfassungsgericht ein Mitglied, das außerhalb der Justiz eine große öffentliche Bekanntheit besitzt. Für die Arbeitsfähigkeit des Gerichts ist nun vor allem entscheidend, wie schnell der Landtag eine Nachfolge organisiert.