Politik · Ermittlungen zu Linksextremismus
Fünf Festnahmen bei Razzien gegen mutmaßliche Linksextreme
Bei einer groß angelegten Aktion gegen mutmaßliche Linksextremisten haben Ermittlerinnen und Ermittler in mehreren Bundesländern Wohnungen durchsucht und fünf Männer festgenommen. Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen führen das Verfahren gegen zwölf Beschuldigte. Im Kern geht es um den Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Die Männer sollen einer kommunistischen Gruppe aus Zwickau angehört haben, die nach Darstellung der Ermittler gewaltsam gegen Rechtsradikale vorgehen wollte.
Durchsuchungen in sechs Städten
Die Durchsuchungen fanden in Sachsen, Thüringen, Bremen und Hamburg statt. Betroffen waren Wohnungen in Zwickau, Dresden, Leipzig, Saalfeld, Bremen und Hamburg. Federführend ist die Staatsanwaltschaft Dresden, beteiligt ist das Extremismus-Abwehrzentrum des Landeskriminalamts Sachsen.
Die Beschuldigten sind zwölf Männer im Alter zwischen 18 und 36 Jahren. Ihnen wird zur Last gelegt, sich im Jahr 2022 zu einer kommunistischen Gruppierung zusammengeschlossen zu haben. Diese soll unter der Bezeichnung „Kollektiv Zwickau“ aufgetreten sein. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden richtete sich die Gruppe gegen rechtsextreme und menschenfeindliche Strukturen. Die Ermittler werfen den Beschuldigten vor, dabei Straftaten als Mittel akzeptiert oder geplant zu haben, darunter Körperverletzungen und Sachbeschädigungen.
Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte Datenträger und Mobiltelefone sicher. Diese sollen nun ausgewertet werden und können für die weiteren Ermittlungen eine zentrale Rolle spielen.
Fünf Männer festgenommen
Fünf der Beschuldigten kamen in Gewahrsam. Gegen vier Männer lagen bereits Haftbefehle vor. Ein weiterer Mann wurde während der Durchsuchungen festgenommen, nachdem er Polizisten angegriffen haben soll. Alle fünf sollten noch am Dienstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Über mögliche Haftentscheidungen war zunächst nichts bekannt. In solchen Verfahren prüft ein Ermittlungsrichter, ob Untersuchungshaft angeordnet wird oder ob Beschuldigte unter Auflagen auf freien Fuß kommen.
Die Vorwürfe wiegen schwer, weil der Straftatbestand der kriminellen Vereinigung nicht nur einzelne Taten betrifft. Er zielt auf den Verdacht, dass sich mehrere Personen dauerhaft zusammenschließen, um Straftaten zu begehen oder zu unterstützen. Genau diesen Verdacht prüfen die Ermittler im Zusammenhang mit der Gruppe aus Zwickau.
Einstufung durch Sicherheitsbehörden
Das sächsische Innenministerium beschreibt das „Kollektiv Zwickau“ als kommunistisch und marxistisch-leninistisch geprägt. Die Gruppe wird demnach dem bundesweiten Verband „Rote Jugend Deutschland“ zugerechnet.
Der sächsische Verfassungsschutz ordnet öffentliche Aktivitäten der Gruppe ebenfalls dem kommunistischen Spektrum zu. Genannt werden Beiträge auf Instagram, Auftritte bei Demonstrationen und die Verwendung einschlägiger Symbole. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden verfolgte die Gruppe das Ziel, eine revolutionäre kommunistische Einheitspartei aufzubauen.
Die Ermittlungen stehen im Kontext einer verstärkten Beobachtung politisch motivierter Gewalt. Behörden unterscheiden dabei zwischen legaler politischer Betätigung, extremistischer Agitation und strafbaren Handlungen. Im aktuellen Verfahren geht es nicht um politische Ansichten allein, sondern um den Verdacht organisierter Straftaten.
Hintergrund der Ermittlungen
Zwickau spielt in dem Verfahren eine zentrale Rolle, weil die mutmaßliche Gruppierung dort entstanden sein soll. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Beschuldigten über mehrere Jahre hinweg Absprachen trafen. Ziel soll gewesen sein, Gegner aus dem rechten Spektrum nicht nur politisch zu bekämpfen, sondern auch mit strafbaren Mitteln anzugreifen.
Mit der Ausweitung der Durchsuchungen auf mehrere Länder wird deutlich, dass die Behörden das mutmaßliche Netzwerk nicht als rein lokale Struktur behandeln. Ob sich die Vorwürfe erhärten, hängt nun unter anderem von der Auswertung der sichergestellten Geräte und von den Entscheidungen des Ermittlungsrichters ab.