Panorama · Urteil in Berlin
Zwölf Jahre Haft für Berliner Serienvergewaltiger
Ein 69 Jahre alter Mann ist am Mittwoch vom Berliner Landgericht wegen einer Serie von Vergewaltigungen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Kammer ordnete zudem Sicherungsverwahrung nach der Haft an. Nach den Feststellungen des Gerichts betäubte Frank S. 14 Frauen bei Treffen in seiner Wohnung, vergewaltigte sie und fertigte in mehreren Fällen Aufnahmen an. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht.
Gericht sieht volle Schuldfähigkeit
Die Strafkammer sprach den Angeklagten in 22 Fällen schuldig. Neben Vergewaltigung stellte das Gericht jeweils gefährliche Körperverletzung fest, weil den Frauen heimlich gesundheitsgefährdende Substanzen verabreicht wurden. In neun Fällen kam eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen hinzu. Eine verminderte Schuldfähigkeit erkannte das Gericht nicht an.
Der Vorsitzende Richter Jakob Weber begründete die Sicherungsverwahrung mit einer weiterhin bestehenden Gefahr. Die Aufnahmen hätten nach Ansicht der Kammer ein routiniertes und kontrolliertes Vorgehen gezeigt. Weber sprach davon, der Angeklagte habe seine Opfer „chemisch zu unterwerfen“ versucht. Echte Reue sah das Gericht nicht. Die Taten seien planvoll vorbereitet gewesen, auch eine mögliche sexuelle Präferenzstörung ändere an der vollen Verantwortlichkeit nichts.
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung beantragt. Die Verteidigung hatte eine deutlich niedrigere Strafe ohne anschließende Maßnahme gefordert. Der Verurteilte muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen. In zwei Fällen wurden 30.000 Euro Schadensersatz festgesetzt, in einem weiteren 15.000 Euro.
Kontakte über Datingportale
Frank S. hatte die Frauen über Datingplattformen kennengelernt. Nach den Feststellungen des Gerichts trat er ihnen charmant und vertrauenerweckend gegenüber. Teilweise gab er sich als Polizeibeamter oder Pilot aus. Er suchte gezielt Frauen, die sich in schwierigen Lebenssituationen befanden, etwa nach Trennungen, Verwitwung oder persönlichen Verlusten.
Die Treffen fanden in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg statt. Dort bot er den Frauen alkoholische Getränke an, in die nach Überzeugung des Gerichts sedierende Stoffe gemischt waren. Viele Betroffene konnten sich später nicht an sexuelle Handlungen erinnern. Mehrere erfuhren erst durch die Ermittlungen, was geschehen war.
Sechs Frauen schlossen sich dem Verfahren als Nebenklägerinnen an. Insgesamt sagten 14 Frauen im Prozess aus. Zu ihrem Schutz fanden Teile der Verhandlung nicht öffentlich statt. Einige Betroffene wurden per Video befragt, um eine direkte Begegnung mit dem Angeklagten im Gerichtssaal zu vermeiden.
Ermittlungen zu weiteren Frauen
Der Mann hatte die Vergewaltigungen zu Beginn des Prozesses eingeräumt. In seiner Wohnung fanden Ermittler Datenträger, eine fest installierte Kamera, Medikamente, Spritzen und Kanülen. Auch Unterlagen zu den Aufnahmen wurden sichergestellt. Eine Verbreitung der Videos im Internet konnte im verhandelten Komplex nicht festgestellt werden.
Neben den nun abgeurteilten Taten laufen Ermittlungen zu weiteren möglichen Betroffenen. Im Raum stehen 44 weitere Fälle; ein anderer Vorgang wurde wegen Verjährung eingestellt. Sollte es zu einer neuen Anklage kommen, würden die Strafen nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden in eine Gesamtstrafe einbezogen. Dass es um denselben Straftatbestand geht, schließt weitere Verfahren nicht aus, weil jede einzelne Tat rechtlich gesondert betrachtet wird.
Auf Frank S. stießen Ermittler im Zusammenhang mit einem Verfahren in Niedersachsen. Dort ging es um einen Mann, der seine Frau über Jahre betäubt und missbraucht haben soll. In Chats soll sich Frank S. über Möglichkeiten ausgetauscht haben, Frauen mit Substanzen wehrlos zu machen.
Debatte über Strafrecht
Der Fall fällt in eine breitere Diskussion über sexualisierte Gewalt unter Einsatz betäubender Mittel und über digitale Tatdokumentationen. Nach geltendem Strafrecht führt der Einsatz solcher Substanzen bei Sexualdelikten nicht automatisch zu einem höheren Strafrahmen wie etwa der Einsatz einer Waffe. Eine Änderung soll im Bundestag beraten werden.
Ein Kabinettsbeschluss vom Oktober zielt außerdem darauf, Herstellung, Besitz und Weitergabe von Aufnahmen sexualisierter Gewalt stärker strafrechtlich zu erfassen. Internationale Ermittlungen gegen entsprechende Netzwerke laufen seit April unter Beteiligung deutscher und britischer Behörden, Europol und der USA. Europol meldete nach einem ersten Zugriff 156 identifizierte Opfer und Täter, 113 Ermittlungsverfahren und 57 Festnahmen.