Panorama · Prozess in Leipzig
Angeklagter schweigt nach tödlicher Fahrt
Der Prozess um die tödliche Fahrt durch die Leipziger Innenstadt hat am Montag vor dem Landgericht Leipzig begonnen. Angeklagt ist der 34-jährige Jeffrey K. Die Staatsanwaltschaft legt ihm Mord in zwei Fällen und versuchten Mord in 85 Fällen zur Last. Bei der Tat am 4. Mai starben zwei Menschen, weitere wurden verletzt. Zum Auftakt ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger mitteilen, dass er sich nicht zu den Vorwürfen äußern werde.
Fahrt endete an Pollern
Nach Darstellung der Anklage fuhr Jeffrey K. am 4. Mai mit einem Auto in die Grimmaische Straße, eine stark frequentierte Fußgängerzone in der Leipziger Innenstadt. Dort soll er über eine Strecke von rund 500 Metern gefahren sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Wagen dabei auf bis zu 90 Kilometer pro Stunde beschleunigt wurde.
Getötet wurden eine Frau im Alter von 63 Jahren und ein 77-jähriger Mann. Weitere Menschen wurden verletzt, einige von ihnen schwer. Viele Passantinnen und Passanten konnten nach Überzeugung der Ermittler nur durch schnelles Ausweichen verhindern, selbst erfasst zu werden. Auch deshalb umfasst die Anklage neben den zwei Todesfällen zahlreiche Vorwürfe des versuchten Mordes.
Die Fahrt endete, als das Auto an Pollern gestoppt wurde. Danach ließ sich der Fahrer festnehmen. Neben körperlichen Verletzungen stehen auch psychische Folgen der Tat im Raum. Mehrere Zeuginnen und Zeugen leiden nach den Angaben aus dem Verfahren weiterhin unter den Eindrücken des Geschehens.
Motiv soll im Prozess geklärt werden
Ein Schwerpunkt des Verfahrens dürfte die Frage nach dem Motiv sein. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Angeklagte bereits am Abend vor der Tat zu der Fahrt entschlossen hatte. Als möglicher Auslöser gilt ein familiärer Konflikt. Seine Ehefrau hatte demnach zuvor beantragt, das alleinige Sorgerecht für den gemeinsamen Sohn zu erhalten.
Der Verteidiger erklärte zu Beginn, sein Mandant könne zu dem Geschehen keine angemessenen Worte finden und werde deshalb schweigen. Ob sich der Angeklagte später noch äußert, blieb zunächst offen.
Für die Aufarbeitung hat das Gericht ein umfangreiches Verfahren angesetzt. Rund 150 Zeuginnen und Zeugen sowie fünf Sachverständige sollen gehört werden. Neun Betroffene oder Angehörige von Opfern treten als Nebenklägerinnen und Nebenkläger auf. Sie können im Prozess eigene Rechte wahrnehmen, Fragen stellen und Erklärungen abgeben.
Schuldfähigkeit im Fokus
Neben Tatablauf und Motiv wird die Schuldfähigkeit des Angeklagten eine zentrale Rolle spielen. Jeffrey K. war nach der Festnahme zunächst nicht in eine Justizvollzugsanstalt gekommen, sondern in einer forensischen Psychiatrie untergebracht worden. Bereits wenige Tage vor der Fahrt hatte er sich zur Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung befunden.
Ein Sachverständiger kam nach einer Begutachtung jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Hinweise auf eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegen. Daraufhin wurde der Angeklagte in reguläre Untersuchungshaft verlegt. Die Anklage stützt sich damit auf die Annahme, dass er für sein Handeln strafrechtlich voll verantwortlich sein könnte.
Der 34-Jährige war der Polizei zuvor bereits bekannt. Genannt werden unter anderem frühere Vorwürfe wegen Bedrohung und ehrverletzender Delikte. Welche Bedeutung diese Vorgeschichte für die Bewertung der Tat hat, muss das Gericht im Laufe der Hauptverhandlung prüfen.
Verfahren mit großer Tragweite
Der Fall hat in Leipzig weit über die unmittelbar Betroffenen hinaus Spuren hinterlassen. Die Tat ereignete sich an einem zentralen Ort der Innenstadt, an dem sich regelmäßig viele Menschen aufhalten. Der Prozess soll nun klären, wie es zu der Fahrt kam, ob der Angeklagte vorsätzlich handelte und ob die Mordmerkmale aus Sicht des Gerichts erfüllt sind.
Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht muss die Aussagen der Zeuginnen und Zeugen, die Gutachten und die weiteren Beweise würdigen. Erst danach steht fest, ob und in welchem Umfang Jeffrey K. für die tödliche Fahrt strafrechtlich verantwortlich gemacht wird.