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Stündlich aktualisiert

Panorama · Justiz in NRW

Lehrerin nach jahrelanger Krankschreibung angeklagt

Eine Lehrerin aus Wesel soll trotz Arbeitsfähigkeit jahrelang Bezüge erhalten haben. Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft ihr Betrug und Urkundenfälschung vor.

Presseonline-Redaktion · · 2 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein leerer Klassenraum steht für den Fall einer seit Jahren fehlenden Lehrerin.
Symbolbild: Ein leerer Klassenraum steht für den Fall einer seit Jahren fehlenden Lehrerin. KI-generiert

Eine Lehrerin aus Wesel am Niederrhein muss sich wegen Betrugsverdachts und mutmaßlicher Urkundenfälschung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat Anklage gegen die Frau erhoben, die seit 2009 nicht mehr unterrichtet haben soll. Nach Darstellung der Ermittlungsbehörde soll sie dem Land Nordrhein-Westfalen als Dienstherrn Arbeitsunfähigkeit angezeigt haben, obwohl sie in einem Teilzeitraum arbeitsfähig gewesen sein soll. Der vorgeworfene Schaden liegt bei etwa 248.000 Euro. Die Beschuldigte hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.

Vorwurf bezieht sich auf vier Jahre

Die Anklage betrifft den Zeitraum von März 2021 bis März 2025. Frühere mögliche Vorwürfe werden nicht mehr verfolgt, weil sie nach Angaben der Staatsanwaltschaft verjährt sind. In den vier Jahren soll die Pädagogin ihrer Schule zehn Arbeitsunfähigkeitsnachweise eingereicht haben, die nach Auffassung der Ermittler nicht der tatsächlichen Lage entsprachen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Frau ihre Dienstfähigkeit bewusst gewesen sei.

Die Lehrerin war an einem Berufskolleg tätig. Obwohl sie über viele Jahre nicht im Unterricht eingesetzt wurde, erhielt sie weiter ihre Bezüge. Eine amtsärztliche Überprüfung wurde über lange Zeit nicht veranlasst. Der Fall hatte deshalb bereits die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen beschäftigt.

Bei einer Verurteilung droht der Frau eine Freiheitsstrafe. Der genaue Strafrahmen hängt von der rechtlichen Bewertung durch das Gericht ab. Angeklagt ist sie wegen besonders schweren Betrugs in mehreren Fällen sowie wegen Urkundenfälschung.

Tauchtauglichkeit unter falschem Namen

Neben den Krankmeldungen geht es um zwei Bescheinigungen zur Tauchtauglichkeit. Die Frau soll als aktive Tauchsportlerin entsprechende Nachweise selbst erstellt und dabei den Namen einer erfundenen Ärztin verwendet haben. Daraus leitet die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Urkundenfälschung ab.

Im März war die Wohnung der Beschuldigten durchsucht worden. Die Ermittler hatten zuvor Anhaltspunkte dafür gesehen, dass sie gegenüber dem Land bewusst falsche Angaben gemacht haben könnte. Der Dienstherr war damit nach Auffassung der Staatsanwaltschaft über ihre tatsächliche Arbeitsfähigkeit getäuscht worden.

Geprüft wurden auch Hinweise auf mögliche Tätigkeiten außerhalb des Schuldienstes. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht, die Frau könne parallel als Heilpraktikerin gearbeitet und an einem Gründungswettbewerb teilgenommen haben. Dafür ergaben sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft jedoch keine hinreichend konkreten Hinweise.

Disziplinarverfahren ruht

Unabhängig vom Strafverfahren wurde bereits ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es richtet sich gegen die Lehrerin sowie gegen einen Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf. Hintergrund ist, dass über Jahre keine amtsärztliche Untersuchung durchgesetzt wurde, obwohl die Lehrerin dauerhaft nicht unterrichtete.

Das Land Nordrhein-Westfalen versetzte die Frau inzwischen in den Ruhestand. Dagegen geht sie rechtlich vor. Das Disziplinarverfahren soll bis zu einer Entscheidung im Strafverfahren ruhen.

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Kontrolle langfristiger Krankmeldungen im öffentlichen Dienst. Bei Beamtinnen und Beamten kann der Dienstherr eine amtsärztliche Begutachtung veranlassen, wenn Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen. Im konkreten Fall steht nun zunächst die strafrechtliche Prüfung im Vordergrund. Ob die Anklage zugelassen wird und wann ein Prozess beginnt, entscheidet das zuständige Gericht.