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Wissen & Technik · Pflegeversicherung

Pflegereform erhöht Druck auf Kinderlose und Betroffene

Die Bundesregierung will die Pflegeversicherung stabilisieren. Kinderlose sollen mehr zahlen, für neue Pflegegrade steigen ab 2027 die Hürden.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Formulare und Hilfsmittel stehen für die neuen Belastungen in der Pflegeversicherung.
Symbolbild: Formulare und Hilfsmittel stehen für die neuen Belastungen in der Pflegeversicherung. KI-generiert

Die geplante Pflegereform belastet Kinderlose stärker und verändert zugleich wichtige Regeln für Pflegebedürftige. Der Beitrag für Menschen ohne Kinder soll von 4,2 auf 4,5 Prozent des Bruttolohns steigen. Ab 2027 werden außerdem die Anforderungen für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben. Wer erstmals Leistungen beantragen will oder eine höhere Einstufung erwartet, kann noch bis zum 31. Dezember 2026 nach den bisherigen Kriterien geprüft werden.

Höhere Beiträge für Kinderlose

Union und SPD haben die Reform nach längeren Verhandlungen durch das Kabinett gebracht. Ein zentraler Punkt ist die zusätzliche Belastung für Kinderlose. Versicherte mit Kindern sollen weiter 3,6 Prozent für die Pflegeversicherung zahlen, während der Satz für Kinderlose auf 4,5 Prozent steigen soll. Befürworter verweisen darauf, dass Eltern durch Kindererziehung einen Beitrag zur Stabilität der Sozialsysteme leisten.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisiert diese Begründung. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte ZDFheute, kinderlose Menschen würden dadurch „ohne Not diskriminiert“. Der zusätzliche Beitrag werde zudem allein von den Beschäftigten getragen, ohne Beteiligung der Arbeitgeber. Auch der Verband Queere Vielfalt warnt vor Nachteilen für Menschen, denen Familiengründung aus rechtlichen, biologischen oder persönlichen Gründen schwerer möglich ist.

Kritik kommt auch von der DAK-Gesundheit. Deren Vorstandschef Andreas Storm beziffert die jährliche Mehrbelastung für Kinderlose auf 3,3 Milliarden Euro. Gegenüber der „Rheinischen Post“ nannte er die wachsende Differenz zwischen den Beitragssätzen verfassungsrechtlich bereits in einer „bedenklichen Dimension“.

Pflegegrad wird schwerer erreichbar

Für Pflegebedürftige und Angehörige ist vor allem der Jahreswechsel entscheidend. Ab 1. Januar 2027 steigen die Punktgrenzen bei der Begutachtung. Pflegegrad 1 soll dann erst ab 15 Punkten erreicht werden statt bisher ab 12,5 Punkten. Für Pflegegrad 2 werden 30 Punkte nötig statt 27. Pflegegrad 3 beginnt künftig bei 50 Punkten statt bei 47.

Die Punkte ergeben sich aus der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bei gesetzlich Versicherten oder durch Medicproof bei privat Versicherten. Bewertet wird, wie stark Selbstständigkeit und Fähigkeiten im Alltag eingeschränkt sind. Ein Pflegegrad ist Voraussetzung für Leistungen der Pflegekasse, etwa für ambulante Unterstützung oder Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.

Barbara Bückmann von Stiftung Warentest Finanzen rät im MDR-Interview vor allem Menschen mit leichteren Einschränkungen, einen Antrag nicht aufzuschieben. Wer bis Ende 2026 einen Erst- oder Erhöhungsantrag stellt, wird noch nach den alten Regeln beurteilt. Bereits anerkannte Pflegegrade sollen dagegen geschützt bleiben.

Anträge und Entlastungsleistungen

Ein Antrag auf einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die an die jeweilige Krankenkasse angebunden ist. Möglich ist zunächst ein formloser Antrag, etwa online, telefonisch oder per Post. Danach folgt die Begutachtung. Für den Termin können Arztberichte, Medikationsplan, Hilfsmittelliste und Notizen zum Tagesablauf hilfreich sein. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Auch bei der Verhinderungspflege drängt die Zeit. Dabei geht es um Ersatz, wenn die reguläre Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Bisher stand dafür ein vergleichsweise flexibles Jahresbudget von rund 3.300 Euro zur Verfügung. Künftig soll dieses Geld auf vier kleinere Budgets verteilt werden. Damit wird die Verwendung weniger frei. Wer 2026 noch Ansprüche hat, kann bei der Pflegekasse nach dem Restbetrag fragen und einen Antrag stellen.

Wird ein Pflegegrad abgelehnt oder niedriger festgelegt als erwartet, bleibt der Widerspruch. Er muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber die Chancen verbessern.

Finanzloch bleibt ungelöst

Die Reform soll kurzfristig die Finanzierung sichern, löst aber den Grundkonflikt nicht. Eine umfassendere Neuordnung wurde auf 2027 verschoben. Strittig bleibt unter anderem ein möglicher Deckel für Eigenanteile in Pflegeheimen. Städtetagspräsident Burkhard Jung fordert, die Länder sollten das Gesetz im Bundesrat anhalten und in den Vermittlungsausschuss bringen.

ZDFheute berichtete zudem über einen zusätzlichen Bundesdarlehen von bis zu 700 Millionen Euro für die Pflegeversicherung. Ohne diese Hilfe könnten die Kassen noch in diesem Jahr ihre Zahlungen nicht vollständig leisten. Damit zeigt sich, dass die Beitragserhöhung nur ein Teil einer deutlich größeren Finanzierungsfrage ist.