Wissen & Technik · Brustkrebs-Früherkennung
Brustkrebs-Screening künftig ab 45 auf Kassenkosten
Der Gemeinsame Bundesausschuss erweitert das Brustkrebs-Früherkennungsprogramm der gesetzlichen Krankenversicherung. Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sollen künftig ebenfalls Anspruch auf das Mammografie-Screening haben. Bisher wird die Untersuchung regulär für Frauen zwischen 50 und 75 Jahren bezahlt. Die neue Regel soll am 1. August 2027 wirksam werden, sofern das Bundesgesundheitsministerium sie rechtlich nicht beanstandet.
Anmeldung ab August 2027 geplant
Mit dem Beschluss sinkt die untere Altersgrenze für die Teilnahme um fünf Jahre. Der Tagesspiegel berichtete unter Berufung auf dpa, dass neu anspruchsberechtigte Frauen sich voraussichtlich ab dem 1. August 2027 selbst um einen Termin bemühen können. Persönliche Einladungen sollen nach Angaben des Gemeinsamen Bundesausschusses voraussichtlich ab Januar 2028 verschickt werden.
Die Übergangszeit soll den beteiligten Stellen ermöglichen, Abläufe, Einladungsverfahren und Kapazitäten anzupassen. Das betrifft insbesondere die Organisation der Screening-Einheiten, die Terminvergabe und die Informationsschreiben. Der Beschluss geht nun zunächst an das Bundesgesundheitsministerium. Dort wird geprüft, ob rechtliche Einwände bestehen. Erst danach kann die Änderung in Kraft treten.
Das Mammografie-Screening ist eine Röntgenuntersuchung der Brust. Es richtet sich an Frauen ohne akuten Krankheitsverdacht und soll Tumoren in einem frühen Stadium finden. Die Kosten tragen im Rahmen des Programms die gesetzlichen Krankenkassen. Frauen unterhalb der bisherigen Altersgrenze mussten diese besondere Früherkennungsuntersuchung bislang selbst bezahlen, sofern keine andere medizinische Begründung vorlag.
Millionen zusätzliche Anspruchsberechtigte
Derzeit umfasst das Programm nach Angaben des Gremiums rund 14,5 Millionen Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren. Durch die Ausweitung auf die Altersgruppe 45 bis 49 Jahre kommen etwa 2,5 Millionen Frauen hinzu. Damit wächst die Reichweite des organisierten Früherkennungsangebots deutlich.
Der Gemeinsame Bundesausschuss entscheidet, welche medizinischen Leistungen die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt. In dem Gremium wirken Vertretungen von Ärzteschaft, Psychotherapie, Krankenhäusern und Krankenkassen mit. Für Versicherte hat seine Entscheidung unmittelbare Bedeutung, weil sie festlegt, ob eine Leistung regulär bezahlt wird.
Ausschussmitglied Bernhard van Treeck verwies laut Tagesspiegel auf das Ziel, Erkrankungszeichen verlässlich zu entdecken und unnötige Alarmierungen möglichst zu vermeiden. Er sagte, man hoffe, „einen guten Beschluss gefasst zu haben“. Damit spricht der Ausschuss zugleich einen zentralen Punkt der Debatte an: Früherkennung soll helfen, darf aber möglichst wenig Fehlbefunde und unnötige Eingriffe auslösen.
Nutzen und Risiken in der Debatte
Über das Mammografie-Screening wird seit Jahren fachlich gestritten. Kritikerinnen und Kritiker sehen die Gefahr, dass Befunde entdeckt werden, die ohne Screening möglicherweise nie gesundheitliche Probleme verursacht hätten. Solche Überdiagnosen können weitere Untersuchungen, Operationen oder Strahlenbehandlungen nach sich ziehen.
Befürworterinnen und Befürworter verweisen dagegen auf die Chance, Brustkrebs früher zu erkennen und Todesfälle zu verhindern. Der Spiegel nennt dazu eine Untersuchung des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem vergangenen Jahr. Demnach gingen bei teilnehmenden Frauen zwischen 50 und 69 Jahren in den Jahren 2009 bis 2018 die Brustkrebs-Todesfälle nach früher Diagnose um 20 bis 30 Prozent zurück. Auch internationale Studien hatten zuvor einen Nutzen von Screening-Programmen festgestellt.
Die Ausweitung auf Frauen ab 45 verschiebt die Abwägung nun in eine jüngere Altersgruppe. Für die Betroffenen bedeutet der Beschluss vor allem einen früheren Zugang zu einem organisierten und kassenfinanzierten Angebot. Praktisch wird die Neuerung aber erst mit dem Inkrafttreten im Sommer 2027 spürbar. Bis dahin bleibt die bisherige Altersgrenze bestehen.