Zum Inhalt springen
Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Geplante Abgabe

Zuckersteuer soll ins Kabinett

Die Koalition hat ihren Streit über eine Abgabe auf gezuckerte Getränke beigelegt. Vorgesehen sind zwei Sätze ab Juli 2027 und Ausnahmen für kleinere Produzenten.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Die geplante Zuckersteuer soll gezuckerte Getränke erfassen und Anreize für weniger Zucker setzen.
Symbolbild: Die geplante Zuckersteuer soll gezuckerte Getränke erfassen und Anreize für weniger Zucker setzen. KI-generiert

Die Bundesregierung bringt die geplante Zuckersteuer nach einer Einigung in der Koalition auf den Weg zum Kabinett. Die Abgabe soll gezuckerte Getränke erfassen und ab dem 1. Juli 2027 greifen. Vorgesehen ist ein zweistufiges Modell, das sich am Zuckergehalt orientiert. Zugleich sollen kleinere Hersteller ausgenommen werden. Damit ist ein Streit beigelegt, der das Vorhaben Anfang Oktober noch blockiert hatte.

Zwei Stufen nach Zuckergehalt

Die FAZ berichtet unter Berufung auf eine Formulierungshilfe, dass bei Getränken mit mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter ein Satz von 26 Cent vorgesehen ist. Ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter soll der Satz auf 32 Cent steigen. Damit unterscheidet der Entwurf zwischen stärker und weniger stark gesüßten Produkten.

Für kleinere Betriebe soll es eine Ausnahme geben. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung soll die Abgabe nicht für Unternehmen gelten, die jährlich weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke herstellen. Der Kompromiss verbindet damit eine mengenbezogene Entlastung für kleinere Produzenten mit höheren Abgaben für besonders zuckerreiche Getränke.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will mit dem Instrument zwei Ziele verbinden. Einerseits soll der Bund zusätzliche Einnahmen erhalten. Andererseits soll der Druck auf die Getränkeindustrie steigen, Rezepturen zu verändern und den Zuckeranteil zu verringern. Die Steuer setzt damit nicht nur auf Haushaltswirkung, sondern auch auf eine Lenkung des Konsums und der Produktion.

Einnahmen ab 2027 erwartet

Die Bundesregierung rechnet laut Süddeutscher Zeitung im ersten Jahr mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro. Für 2028 wird ein deutlich höherer Betrag von 925 Millionen Euro erwartet. Die Zahlen beziehen sich auf die Zeit nach dem geplanten Start im Sommer 2027 und zeigen, dass die Abgabe auch fiskalisch eine spürbare Rolle spielen soll.

Der Weg zum Kabinettsbeschluss war zuvor ins Stocken geraten. Das Kanzleramt hatte die Pläne Anfang Oktober zunächst angehalten. In Regierungskreisen wurde damals kritisiert, der Entwurf des Finanzministeriums weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und habe in dieser Form keine ausreichende Unterstützung in der Bundesregierung.

Mit der jetzigen Einigung ist die politische Hürde innerhalb der Koalition vorerst genommen. Der Kabinettsbeschluss wäre der nächste formale Schritt, bevor das Vorhaben in das parlamentarische Verfahren gehen kann. Dort können Details noch verändert werden.

Widerstand aus der Union

Gegen die Steuer gab es bis zuletzt deutliche Einwände. Die Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Ländern wandten sich in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz gegen das Vorhaben. Sie kritisierten eine staatliche Lenkungswirkung und zusätzliche Belastungen beim Kauf bestimmter Lebensmittel.

Auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein lehnte die Abgabe ab. Die FAZ zitierte ihn mit der Bezeichnung „Teuer-Steuer“. Rhein argumentierte demnach, die Steuer diene nicht in erster Linie der Gesundheitsförderung, sondern solle Haushaltslücken des Bundes schließen. Zudem warnte er vor Folgen für Arbeitsplätze in einer vielfach mittelständisch geprägten Branche.

Der Konflikt zeigt die Spannweite der Debatte. Befürworterinnen und Befürworter sehen in der Steuer ein Mittel gegen überzuckerte Getränke und zugleich eine Einnahmequelle für den Bundeshaushalt. Kritikerinnen und Kritiker befürchten höhere Preise, zusätzliche Bürokratie und Eingriffe in Kaufentscheidungen.

Politische Einordnung

Die Einigung kommt in einer Phase, in der die Koalition mehrere haushalts- und sozialpolitische Vorhaben ordnen muss. Die Zuckersteuer ist dabei ein vergleichsweise klar abgrenzbares Projekt, berührt aber zugleich Verbraucherpreise, Gesundheitspolitik, Industrieinteressen und Einnahmen des Bundes.

Entscheidend für die weitere Debatte wird sein, wie eng die geplante Abgabe gefasst wird und wie die Ausnahmen ausgestaltet werden. Mit dem Stufenmodell setzt die Koalition auf einen Anreiz, Zucker zu reduzieren, statt alle betroffenen Getränke gleich zu behandeln. Ob diese Konstruktion im Bundestag unverändert bleibt, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren.