Wirtschaft · Getränkesteuer
Union verlangt Änderungen an der Zuckersteuer
Unionsfraktionschef Thorsten Frei dringt auf Änderungen an der geplanten Zuckersteuer für Getränke. Nach dem Kabinettsvorstoß von Mittwoch verlangt der CDU-Politiker Übergangsregeln für die Branche und warnt vor höheren Preisen, falls Hersteller ihre Rezepturen nicht rechtzeitig anpassen können. Der Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil soll von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.
Frei fordert Übergangsfrist
Frei sieht den Gesetzentwurf noch nicht als fertig an. Es gebe „Änderungsbedarf am Gesetzentwurf von Finanzminister Klingbeil“, sagte er. Die Unternehmen bräuchten Zeit, um Getränke mit weniger Zucker zu entwickeln oder bestehende Produkte umzustellen.
Der Fraktionschef hält an der Steuer grundsätzlich fest, verbindet die Zustimmung aber mit Bedingungen. Nach seiner Einschätzung könnten Betriebe andernfalls gezwungen sein, Preise anzuheben. Das könne im Wettbewerb schaden und Arbeitsplätze gefährden. Zudem lehnt Frei zusätzliche Stellen in der Verwaltung für die Umsetzung der Abgabe ab.
Auch aus der CSU kommt Druck auf den Zeitplan. Alexander Hoffmann, Vorsitzender der CSU-Abgeordneten im Bundestag, hat einen späteren Beginn gefordert. Statt im Juli 2027 solle die Steuer erst Anfang 2028 greifen, damit Getränkehersteller mehr Vorlauf erhalten.
Welche Getränke betroffen wären
Die Steuer soll für Getränke gelten, die Zucker zugesetzt bekommen und je 100 Milliliter insgesamt mindestens fünf Gramm Zucker enthalten. Das Finanzministerium nennt als Beispiele Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit zusätzlichem Zucker.
Ausgenommen sein sollen alkoholische Getränke. Ebenfalls nicht erfasst werden alkoholfreie Biere, alkoholfreie Weine und alkoholfreie Cocktails. Reine Säfte aus Obst oder Gemüse sowie Schorlen ohne Zuckerzusatz sollen ebenfalls nicht unter die neue Abgabe fallen. Getränke, die mit Süßungsmitteln hergestellt werden, sollen nach den Plänen ebenfalls verschont bleiben.
Für kleinere Produzenten ist eine Sonderregel vorgesehen. Betriebe, die höchstens eine Million Liter im Jahr herstellen, sollen von der Steuer befreit werden. Damit würde die Abgabe vor allem größere Anbieter treffen.
Einnahmen für die Krankenkassen
Der Bund rechnet mit erheblichen Einnahmen. Für 2027 sind 690 Millionen Euro angesetzt, für 2028 dann 925 Millionen Euro. Das Geld soll dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten.
Die Steuer verfolgt nach Darstellung der Koalition zugleich ein gesundheitspolitisches Ziel. Hersteller sollen einen finanziellen Anreiz erhalten, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken. Frei sagte, die Abgabe diene „in erster Linie der Gesundheitsvorsorge“.
Damit verbindet die Regierung zwei Ziele: zusätzliche Einnahmen für das Gesundheitssystem und weniger Zucker in Getränken. Gerade dieser doppelte Anspruch macht die Ausgestaltung politisch heikel. Wird die Steuer schnell eingeführt, wächst der Druck auf die Branche. Bekommt sie lange Übergangsfristen, verschiebt sich ein Teil der erwarteten Einnahmen und der gesundheitspolitischen Wirkung.
Politischer Streit geht weiter
Der Kabinettsbeschluss hat die Debatte nicht beendet. In der Koalition geht es nun um Details, die für Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar werden können. Entscheidend sind der genaue Starttermin, mögliche Übergangsfristen und der Aufwand für die Verwaltung.
Für die Union ist die Steuer damit nicht grundsätzlich vom Tisch, aber offen für Korrekturen. Frei unterstützt das Instrument, will aber Belastungen für Betriebe begrenzen. Hoffmanns Forderung nach einem Start Anfang 2028 verschiebt den Fokus zusätzlich auf die Frage, wie viel Zeit die Branche für neue Rezepturen bekommen soll.
Die kommenden Beratungen in den Fraktionen und im Bundestag dürften deshalb weniger über das Ob als über das Wie der Zuckersteuer entscheiden. Im Zentrum steht, ob die geplante Abgabe schnell Einnahmen bringt und zugleich die Getränkehersteller zu weniger Zucker bewegt, ohne kleinere Betriebe und Beschäftigte übermäßig zu belasten.