Wirtschaft · Lebenshaltungskosten
Rhein warnt vor zusätzlicher Belastung durch Zuckersteuer
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein stellt sich gegen die geplante Abgabe auf zuckergesüßte Getränke und verweist auf die ohnehin hohen Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung will die Steuer nach einer Einigung in der schwarz-roten Koalition an diesem Mittwoch im Kabinett auf den Weg bringen. Vorgesehen ist ein Start zum 1. Juli 2027. Der Bund rechnet im ersten Jahr mit Einnahmen von rund 690 Millionen Euro.
Kritik aus Hessen
Rhein nannte die geplante Abgabe laut Tagesspiegel unter Berufung auf die Deutsche Presse-Agentur eine „Teuer-Steuer“. Steigende Lebenshaltungskosten gehörten zu den größten Belastungen in Deutschland, sagte der CDU-Politiker dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. In dieser Lage sende eine neue Abgabe auf Getränke aus seiner Sicht das falsche Signal.
Der hessische Regierungschef bezweifelt zudem, dass der gesundheitspolitische Zweck im Mittelpunkt steht. Er sagte der Zeitung, es gehe nicht in erster Linie um Gesundheitsförderung, sondern darum, Bürgerinnen und Bürger erneut zur Finanzierung von Lücken im Bundeshaushalt heranzuziehen. Außerdem warnt Rhein vor Folgen für Arbeitsplätze in der Getränkeindustrie, die in weiten Teilen mittelständisch geprägt ist.
Seine Äußerungen fielen, bevor die Einigung innerhalb der Koalition öffentlich wurde. Der Streit drehte sich zuletzt um die genaue Ausgestaltung der Abgabe. Nun liegt eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen vor, die das Kabinett beschließen soll.
Zwei Stufen bei der Abgabe
Nach dem Kompromiss soll die Steuer in zwei Stufen erhoben werden. Für Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker je 100 Milliliter ist ein Satz von 26 Cent vorgesehen. Ab 8 Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen 32 Cent fällig werden. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland hatte zuerst über die Einigung berichtet.
Die Bundesregierung verbindet mit der Steuer zwei Ziele. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will zusätzliche Einnahmen erzielen. Zugleich sollen Unternehmen einen Anreiz erhalten, Rezepturen zu verändern und den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken. Damit soll das Angebot gesünder werden.
Für kleinere Produzenten soll es nach den Angaben des RND eine Ausnahme geben. Betriebe, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke pro Jahr herstellen, sollen demnach nicht unter die Regelung fallen. Damit würde die Abgabe vor allem größere Hersteller treffen.
Einnahmen für den Bundeshaushalt
Für 2027 kalkuliert die Bundesregierung mit Einnahmen von etwa 690 Millionen Euro. Im Jahr darauf sollen es 925 Millionen Euro sein. Der geplante Start zur Jahresmitte 2027 erklärt, warum der Betrag im ersten Jahr niedriger liegt als 2028.
Die Pläne waren zuvor innerhalb der Regierung ins Stocken geraten. Das Kanzleramt hatte den Entwurf des Finanzministeriums Anfang des Monats zunächst gestoppt. In Regierungskreisen wurde kritisiert, dass die Vorlage vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit abweiche und in dieser Form keine Mehrheit in der Regierung finde.
Mit der nun gefundenen Verständigung versucht die Koalition, die fiskalischen Erwartungen und den gesundheitspolitischen Anspruch zusammenzuführen. Politisch bleibt das Vorhaben dennoch umstritten, weil eine neue Verbraucherabgabe in eine Phase hoher Alltagskosten fällt.
Widerstand aus der Union
Gegen die Steuer gibt es auch innerhalb der Union erhebliche Vorbehalte. Vor wenigen Tagen wandten sich die neun Agrar- und Verbraucherschutzministerinnen und -minister der Union aus den Ländern in einem Schreiben an Bundeskanzler Friedrich Merz. Sie lehnen die Abgabe ab, weil sie auf staatliche Lenkung setze und bestimmte Lebensmittel zusätzlich verteuere.
Der Konflikt zeigt die Spannung zwischen Gesundheitspolitik, Haushaltspolitik und Preisdebatte. Während die Bundesregierung mit Einnahmen und veränderten Rezepturen rechnet, warnen Kritikerinnen und Kritiker vor Mehrkosten für Haushalte und möglichen Belastungen für Betriebe. Mit dem Kabinettsbeschluss würde das Vorhaben nun in das parlamentarische Verfahren gehen.