Wirtschaft · Renten und Haushalt
Rechnungshof warnt vor steigenden Rentenlasten
Der Bundesrechnungshof verschärft seine Kritik an der Rentenpolitik der schwarz-roten Koalition. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages warnt die Kontrollbehörde vor stark wachsenden Belastungen für den Bundeshaushalt. Besonders im Fokus stehen die Ausweitung der Mütterrente und die Festschreibung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis 2032. Beide Beschlüsse zusammen sollen den Bund bis 2040 kumuliert 210 Milliarden Euro kosten. Der Tagesspiegel berichtet unter Berufung auf den Bericht, zuvor hatte Bild darüber geschrieben.
Rentenzuschüsse binden mehr Steuergeld
Die Rentenversicherung bleibt damit ein zentraler Ausgabenblock des Bundes. Der Beitragssatz liegt derzeit bei 18,6 Prozent. Für 2028 rechnet der Bundesrechnungshof mit 19,9 Prozent. Zugleich steigt der Anteil der Steuereinnahmen, den der Bund rechnerisch für die Rentenversicherung aufwenden muss.
Für 2024 beziffert der Bericht diesen Anteil auf 28 Prozent. Ohne das Rentenpaket wäre Anfang der 2030er-Jahre bereits ein Anstieg auf etwa 33 Prozent erwartet worden. Durch die Beschlüsse der Koalition könnte der Wert nun auf 37 Prozent steigen. Damit würde mehr als jeder dritte Euro aus den Steuereinnahmen des Bundes in die gesetzliche Rente fließen.
Zum Vergleich nennt der Bericht das Volumen des Bundeshaushalts 2026, das bei gut 520 Milliarden Euro liegt. Die zusätzlichen Rentenlasten schränken aus Sicht des Rechnungshofes den finanzpolitischen Spielraum des Staates erheblich ein. Die Prüfer sehen deshalb „dringenden Handlungsbedarf“, um die Zahlungen des Bundes an die Rentenkasse zu begrenzen.
Kritik am Arbeitsministerium
Neben den langfristigen Kosten kritisiert der Bundesrechnungshof auch den Umgang des Arbeitsministeriums mit den kurzfristigen Folgen des Rentenpakets. Nach Einschätzung der Prüfer entstehen für die Sicherung des Rentenniveaus bereits im laufenden Haushaltsjahr 2026 zusätzliche Kosten von 400 Millionen Euro. Der Bund muss dafür eine außerplanmäßige Ausgabe bewilligen.
Für 2027 veranschlagt der Bericht zusätzliche 1,3 Milliarden Euro. Im Gesetzentwurf war jedoch von Mehrkosten erst ab 2029 die Rede. Nach Darstellung des Rechnungshofes hätte das Ministerium spätestens im März 2026 erkennen müssen, dass bereits 2026 zusätzliche Mittel benötigt werden. Damals seien die relevanten Werte in einer Verordnung festgelegt worden. Die konkrete Berechnung sei dort jedoch nicht vorgenommen worden.
Der Tagesspiegel berichtet, der Rechnungshof werfe dem Haus von Arbeitsministerin Bärbel Bas vor, Parlament und Öffentlichkeit monatelang nicht ausreichend unterrichtet zu haben. Focus hatte zuerst über die außerplanmäßige Ausgabe berichtet. Der Vorwurf wiegt finanzpolitisch schwer, weil der Bundestag über den Haushalt entscheidet und zusätzliche Verpflichtungen frühzeitig kennen muss.
Reformdebatte unter Druck
Die Kritik trifft die Koalition in einer Phase, in der über weitere Änderungen am Rentensystem beraten wird. Vor der parlamentarischen Sommerpause hatte eine Rentenkommission Vorschläge vorgelegt. Dazu zählt die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren. Diese Maßnahme gilt als kostendämpfend, ist politisch aber umstritten.
Der Bundesrechnungshof warnt davor, einzelne Sparbausteine aus einem Gesamtpaket herauszulösen. Wenn entlastende Maßnahmen entfielen, gerate die finanzielle Balance der Reform in Gefahr. Die Prüfer befürchten, dass in der Debatte vor allem die Interessen von Beitragszahlenden und Rentnerinnen und Rentnern betrachtet werden, während die Folgen für den Bundeshaushalt zu wenig Gewicht erhalten.
Teil der Kommissionsüberlegungen ist auch eine kapitalgedeckte Ergänzung innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Da solche Systeme erst nach längerer Zeit nennenswerte Erträge erzielen, soll es übergangsweise einen Zuschlag bei der Rentenberechnung für neue Rentnerinnen und Rentner geben. Auch dieser Zuschlag würde den Staatshaushalt zusätzlich belasten.
Größere Lasten in den 2030er-Jahren
In einem besonders ungünstigen Szenario rechnet der Rechnungshof mit noch höheren Bundeszahlungen. Wenn der Übergangszuschlag greift und der Bund zugleich bestimmte versicherungsfremde Leistungen vollständig finanziert, könnten Ende der 2030er-Jahre fast 46 Prozent der Steuereinnahmen in die Rentenkasse fließen.
Die Zahlen zeigen den Kern des Konflikts: Die Politik will das Rentenniveau stabil halten und zusätzliche Leistungen absichern, zugleich wächst der Druck auf den Bundeshaushalt. Jede weitere Reformentscheidung wirkt sich deshalb nicht nur auf Rentnerinnen, Rentner und Beitragszahlende aus, sondern auch auf andere Aufgaben des Bundes.