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Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Onlinehandel in Österreich

Österreichs Paketsteuer verteuert viele Onlinekäufe

Seit Donnerstag gilt in Österreich eine neue Abgabe auf viele Onlinebestellungen großer Plattformen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher werden daraus oft 2,40 Euro.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Die neue Abgabe kann Onlinebestellungen in Österreich verteuern.
Symbolbild: Die neue Abgabe kann Onlinebestellungen in Österreich verteuern. KI-generiert

Seit Donnerstag müssen große Onlinehändler und Plattformen in Österreich für viele Bestellungen eine neue Abgabe zahlen. Der Satz liegt bei zwei Euro, bei Weiterverrechnung an Kundinnen und Kunden kommen durch die Umsatzsteuer meist 2,40 Euro hinzu. Zum Start betrifft die Regelung nach einem Bericht von heise zunächst 14 große Webshops, darunter internationale Marktplätze, Elektronikhändler, Möbelanbieter und Modeplattformen. Für den Handel ist die Abgabe relevant, weil sie Bestell- und Lieferkosten unmittelbar erhöhen kann.

Wer zahlen muss

Die neue Abgabe greift nicht bei jedem Webshop. Entscheidend ist der Umsatz mit Versandhandel in Österreich. Erfasst werden Anbieter, die im vorangegangenen Wirtschaftsjahr mindestens 100 Millionen Euro in diesem Bereich erzielt haben. Die Unternehmen müssen sich selbst beim österreichischen Finanzamt melden.

Zum Start nennt heise unter anderem Aliexpress, Amazon, Apple, Best Secret, Ebay, Ikea, Mediamarkt, Otto, Shein, Shop-Apotheke, Temu, Universal, XXXLutz und Zalando. Im Januar könnte Refurbed hinzukommen. Der österreichische Marktplatz für überarbeitete Gebrauchtware dürfte die Umsatzgrenze im laufenden Jahr erreichen.

Die Abgabe trifft nicht nur Waren, die ein großer Händler selbst verkauft. Auch kleinere Händlerinnen und Händler sowie Privatpersonen können indirekt betroffen sein, wenn sie über eine erfasste Plattform verkaufen. Maßgeblich ist dann die Plattform, nicht der Jahresumsatz des einzelnen Anbieters.

Warum es oft 2,40 Euro sind

Der Staat erhebt zwei Euro. Wenn Händler die Kosten an private Kundinnen und Kunden weitergeben, erhöht die Umsatzsteuer den Betrag auf 2,40 Euro. Viele betroffene Firmen reichen die Belastung laut heise an die Kundschaft weiter.

Der Name Paketsteuer ist dabei nur teilweise passend. Die betroffenen Anbieter können wählen, ob sie nach Paket oder nach Bestellung abrechnen. In der Praxis dürfte häufig die Bestellung ausschlaggebend sein. Das ist für Händler naheliegend, weil eine einzelne Bestellung in mehrere Lieferungen aufgeteilt werden kann. Umgekehrt werden mehrere getrennte Bestellungen seltener in nur einem Paket gebündelt.

Auch bei Problemen in der Zustellung kann diese Wahl für Händler wichtig sein. Geht Ware verloren oder kommt sie beschädigt an, muss bei einer erneuten Zustellung nicht nochmals die Abgabe fällig werden, wenn der Händler nach Bestellung abrechnet. Bezahlt werden muss die Abgabe allerdings auch dann, wenn eine Kundin oder ein Kunde bestellt, später aber nicht zahlt.

Ausnahmen bei Abholung, Firmenkunden und Retouren

Die Regel enthält mehrere Ausnahmen. Keine Paketsteuer fällt an, wenn eine Bestellung in einem Geschäft aufgegeben und später geliefert wird. Ebenfalls ausgenommen sind Onlinebestellungen, die Kundinnen und Kunden in einer Einrichtung abholen, die unter der Marke des Händlers auftritt.

Auch bestimmte Verpackungsformen werden nicht erfasst. Dazu zählen etwa Behältnisse, die für klassische Postsendungen untypisch sind, beispielsweise Taschen mit warmem Essen sowie offene Säcke oder Körbe. Bestellungen von Katalogen, Zeitungen und Zeitschriften bleiben ebenfalls außen vor, sofern sie nicht als Postpaket zugestellt werden.

Für Unternehmen gibt es eine weitere wichtige Ausnahme. Wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, muss die Abgabe bei Onlinebestellungen grundsätzlich nicht tragen. Vereinfacht betrifft das regulär umsatzsteuerpflichtige Firmen.

Retouren ändern an der Steuerpflicht zunächst nichts. Wenn Ware zurückgeschickt wird, bleibt die Abgabe fällig. Otto und Zalando haben jedoch angekündigt, Kundinnen und Kunden die eingezogene Paketsteuer bei Rücksendungen zu erstatten und die Kosten selbst zu übernehmen.

Bedeutung für den Handel

Für große Onlineanbieter schafft die neue Abgabe zusätzlichen Aufwand in der Preis- und Bestellabwicklung. Sie müssen prüfen, welche Bestellungen erfasst sind, ob eine Ausnahme greift und ob sie pro Paket oder pro Bestellung abrechnen. Für kleinere Anbieter kann die Regel ebenfalls Folgen haben, wenn sie ihre Waren über große Plattformen verkaufen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher wird die Änderung vor allem im Warenkorb sichtbar. Werden die Kosten weitergegeben, verteuert sich eine erfasste Bestellung um 2,40 Euro. Bei niedrigpreisigen Waren fällt dieser Betrag stärker ins Gewicht als bei größeren Anschaffungen. Damit kann die neue Abgabe auch beeinflussen, ob Kundinnen und Kunden mehrere kleine Bestellungen aufgeben oder Einkäufe bündeln.