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Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Verpackungen und Abgaben

Koalition plant Steuer auf Kunststoffverpackungen

Union und SPD wollen ab Juli 2027 Kunststoff in Verpackungen besteuern. Pro Tonne sollen 550 Euro fällig werden, der Bund erwartet hohe Einnahmen.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Kunststoffverpackungen und Folien stehen im Mittelpunkt der geplanten neuen Abgabe.
Symbolbild: Kunststoffverpackungen und Folien stehen im Mittelpunkt der geplanten neuen Abgabe. KI-generiert

Die Fraktionen von Union und SPD bereiten eine neue Abgabe auf Kunststoffverpackungen vor. Ab Juli 2027 sollen Unternehmen für Kunststoff in Verpackungen 550 Euro je Tonne zahlen. Ziel ist, den Einsatz solcher Materialien zu senken und zugleich den Bundeshaushalt zu stärken. Ab 2028 rechnet der Staat mit Einnahmen von knapp 1,5 Milliarden Euro im Jahr. ZDFheute berichtet, der Entwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz liege der Deutschen Presse-Agentur vor und gehe auf Vorarbeiten von Umwelt- und Finanzministerium zurück.

Abgabe soll bei Unternehmen ansetzen

Die geplante Steuer richtet sich nicht an private Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern an die Wirtschaft. Fällig werden soll sie bei der Herstellung, beim Verbringen entsprechender Waren oder bei der Einfuhr. Damit würde die Abgabe bereits früh in der Lieferkette greifen.

Betroffen wären Kunststoffverpackungen, Kunststofffolien und Verbundverpackungen, wenn der Kunststoffanteil über fünf Prozent liegt. Dazu zählen unter anderem Verpackungsmittel, Folien, Verschlüsse, Deckel und Kapseln aus Kunststoff. Der Deutschlandfunk berichtete, die Koalitionsfraktionen wollten damit den Verbrauch solcher Materialien verringern.

Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff ist eine Ausnahme vorgesehen. Die Steuer kann dem Entwurf zufolge auf Antrag entfallen, wenn der Kunststoff aus wiederverwertetem Material besteht. Privatpersonen sollen steuerfrei bleiben, wenn sie betroffene Produkte weitergeben.

Einnahmen und Lenkungswirkung

Die Koalition kalkuliert zunächst mit rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen, die jährlich unter die Steuer fallen könnten. Diese Menge entspricht auch der Größenordnung der Kunststoffverpackungsabfälle, die 2023 angefallen sein sollen. In der Begründung zum Vorhaben wird damit gerechnet, dass die Menge über die Jahre sinkt.

Die Steuer soll damit zwei Zwecke erfüllen: Sie soll die öffentliche Hand finanziell entlasten und zugleich den Einsatz von Kunststoffverpackungen weniger attraktiv machen. Der geplante Satz von 550 Euro je Tonne würde für Unternehmen ein erheblicher Kostenfaktor, vor allem bei großen Mengen an Verpackungsmaterial.

Politisch ist das Vorhaben noch nicht abgeschlossen. Das Papier soll von den Fraktionen der Regierungskoalition in den Bundestag eingebracht werden. Zugleich ist noch eine Abstimmung innerhalb der Bundesregierung vorgesehen. Grundlage ist ein Beschluss der Bundesregierung aus dem Juli.

Zustimmung und Kritik

Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt den grundsätzlichen Ansatz, fordert aber klare Grenzen. Die Organisation will verhindern, dass Mehrwegverpackungen einbezogen werden. Außerdem spricht sie sich dafür aus, auch andere Einwegmaterialien wie Papier, Pappe, Karton sowie Metalle wie Aluminium und Weißblech stärker in den Blick zu nehmen. Damit solle vermieden werden, dass Hersteller Kunststoff lediglich durch andere Einwegverpackungen ersetzen.

Kritik kommt aus der Kunststoffbranche. Der Verband Plastics Europe Deutschland bemängelt offene Punkte bei der praktischen Umsetzung. Hauptgeschäftsführerin Christine Bunte bezeichnete den Entwurf bei ZDFheute als „nationales Steuerexperiment“. Aus Sicht der Branche ist damit vor allem unklar, wie die neue Steuer im Alltag von Unternehmen umgesetzt werden soll.

Hintergrund: Verpackungsmüll im Fokus

Kunststoffverpackungen stehen seit Jahren im Zentrum umweltpolitischer Debatten. Sie fallen in großen Mengen an, werden nicht immer wiederverwertet und belasten Entsorgungssysteme. Die geplante Steuer setzt deshalb beim Materialeinsatz an und soll Unternehmen dazu bewegen, Verpackungen anders zu gestalten oder stärker auf recycelte Kunststoffe zurückzugreifen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht der Entwurf keine direkte Zahlungspflicht vor. Ob Unternehmen zusätzliche Kosten über Preise weitergeben, ist eine wirtschaftliche Entscheidung der betroffenen Betriebe. Das Gesetzgebungsverfahren dürfte nun zeigen, wie weit die Koalition die Steuer ausformt und welche Ausnahmen am Ende bestehen bleiben.