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Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Gesetzliche Krankenversicherung

Kassenbeiträge sollen 2027 stabil bleiben

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2027 bei 2,9 Prozent bleiben. Einzelne Kassen können dennoch abweichen.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Unterlagen, Rechner und Stethoskop stehen für die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Symbolbild: Unterlagen, Rechner und Stethoskop stehen für die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung. KI-generiert

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung soll 2027 unverändert bei 2,9 Prozent liegen. Das ergibt die neue Prognose des GKV-Schätzerkreises, über die Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) am Mittwoch informierte. Für Versicherte ist das eine Entlastungsnachricht nach mehreren Runden steigender Beiträge. Verbindlich ist der Wert für die einzelnen Krankenkassen aber nicht: Jede Kasse entscheidet selbst, welchen Zusatzbeitrag sie erhebt.

Schätzerkreis sieht stabile Rechengröße

Der Schätzerkreis bewertet regelmäßig die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. In dem Gremium sitzen Fachleute des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes. Auf dieser Basis legt das Ministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag bis zum 1. November fest.

Linnemann wertete das Ergebnis positiv. Laut tagesschau.de nannte er die Entwicklung ein „gutes Zeichen“. Er verwies zugleich darauf, dass die Kosten der Krankenkassen 2027 deutlich langsamer wachsen sollen als im laufenden Jahr. Als wichtigen Grund nennt das Ministerium das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das die Kassen im kommenden Jahr auf der Ausgabenseite um bis zu 15 Milliarden Euro entlasten soll.

Das Handelsblatt berichtet unter Verweis auf Angaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung von erwarteten Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 370 Milliarden Euro für 2026. Für 2027 rechnet der Schätzerkreis demnach mit 378 Milliarden Euro. Trotz des weiteren Anstiegs fällt die erwartete Dynamik damit geringer aus als zuvor befürchtet.

Kein Automatismus für alle Versicherten

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine politische und rechnerische Orientierungsmarke. Er sagt nicht automatisch aus, was Mitglieder einer bestimmten Krankenkasse tatsächlich zahlen. Kassen mit höherem Finanzbedarf können über dem Durchschnitt liegen, andere können darunter bleiben.

Der reguläre allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ergibt sich rechnerisch ein Gesamtbeitrag von 17,5 Prozent des Bruttolohns, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber grundsätzlich je zur Hälfte tragen.

Der Spiegel verweist darauf, dass der festgelegte Durchschnitt zuletzt nicht vollständig mit der Realität der Kassen übereinstimmte. Für 2026 lag die Rechengröße ebenfalls bei 2,9 Prozent. Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt nach Angaben der gesetzlichen Krankenversicherung derzeit gut 3,1 Prozent. Auch für 2027 sind daher Unterschiede zwischen dem offiziellen Durchschnittswert und den Beiträgen einzelner Kassen möglich.

Finanzlage bleibt angespannt

Linnemann machte deutlich, dass die Stabilisierung des Durchschnittswerts die grundsätzlichen Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beseitigt. Er sagte laut Tagesspiegel, die Lage der Krankenkassen bleibe trotz der Reform angespannt. Die strukturellen Probleme müssten gelöst und die Finanzierung dauerhaft tragfähig aufgestellt werden.

Auch aus den Krankenkassen kommt Zustimmung, verbunden mit dem Hinweis auf weiteren Reformbedarf. Jens Martin Hoyer, Vizechef des AOK-Bundesverbandes, sprach laut tagesschau.de ebenfalls von einer guten Nachricht. Zugleich betonte er, Beitragsstabilität sei keine einmalige Aufgabe, sondern müsse dauerhaft gesichert werden.

Politischer Hintergrund

Die Bundesregierung hatte mit dem Stabilisierungsgesetz auf stark steigende Ausgaben im Gesundheitswesen reagiert. Nach Angaben aus dem Ministerium sollen die Entlastungen im kommenden Jahr vor allem verhindern, dass der durchschnittliche Zusatzbeitrag erneut angehoben werden muss. Die Koalition hatte dabei auch Einsparungen im Klinikbereich vorgesehen.

Für gesetzlich Versicherte bedeutet die Schätzung zunächst Planungssicherheit beim Durchschnittswert. Entscheidend wird aber sein, wie die einzelnen Krankenkassen ihre Haushalte kalkulieren. Erst mit den konkreten Beschlüssen der Kassen zeigt sich, ob Mitglieder 2027 tatsächlich stabile Beiträge zahlen oder ob einzelne Versicherer ihren Zusatzbeitrag dennoch erhöhen.