Wirtschaft · Steuern und Erben
Karlsruhe prüft Regeln der Erbschaftsteuer
Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Erbschaftsteuer in dieser Woche gleich in zwei Verfahren in den Blick. Heute steht in Karlsruhe die Klage Bayerns gegen bundesweite Regeln im Mittelpunkt, am Dienstag folgen die Vergünstigungen für vererbtes Betriebsvermögen. Die Entscheidungen könnten die politische Debatte über Freibeträge, regionale Unterschiede und große Unternehmensnachfolgen neu ordnen.
Bayern will mehr Spielraum
Der Freistaat greift zentrale Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an. Dabei geht es um die Bewertung von Grundstücken, um Freibeträge und um Steuersätze. Bayern hält den Bund in diesen Punkten nicht für zuständig, weil die Einnahmen aus der Steuer vollständig den Ländern zufließen. n-tv berichtet, dass die mündliche Verhandlung heute um 14 Uhr beginnt; ein Urteil wird erst später erwartet.
Die bayerische Staatsregierung verlangt eine stärkere Berücksichtigung regionaler Immobilienpreise. Sie verweist darauf, dass die Freibeträge seit 2009 unverändert sind. Für Ehepartnerinnen und Ehepartner bleiben derzeit 500.000 Euro steuerfrei, für Kinder 400.000 Euro. Bayern argumentiert, diese Beträge reichten in Regionen mit stark gestiegenen Immobilienwerten nicht mehr aus. Ministerpräsident Markus Söder und die CSU dringen deshalb seit längerem auf eine Regionalisierung der Steuer.
Gegen eine Verlagerung der Gestaltungsmacht auf die Länder gibt es deutlichen Widerspruch. Die Tagesschau verweist auf die Position des Göttinger Rechtswissenschaftlers Florian Meinel, der für die Grünen-Bundestagsfraktion eine Stellungnahme erstellt hat. Er warnt vor einem Steuerwettbewerb zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Ländern. Zudem hält er das häufig genannte Beispiel vom ererbten Elternhaus nur eingeschränkt für tragfähig: Wird die Immobilie von Kindern oder dem überlebenden Ehepartner weiter bewohnt, fällt nach geltendem Recht keine Erbschaftsteuer an.
Streit um Unternehmensnachfolgen
Am Dienstag beschäftigt sich Karlsruhe mit der Frage, ob die Sonderregeln für Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Unternehmenserbinnen und Unternehmenserben können unter bestimmten Bedingungen erheblich entlastet werden. Die Regeln sollen Betriebe erhalten und Arbeitsplätze sichern. Kritiker sehen darin eine ungerechtfertigte Besserstellung gegenüber Erben von Privatvermögen.
Ausgangspunkt ist die Beschwerde eines Erben, der Vermögen seiner Tante erhalten hatte. Dazu gehörten Grundstücke und Wertpapiere. Für dieses Privatvermögen musste Erbschaftsteuer gezahlt werden; die Begünstigungen für Betriebsvermögen griffen nicht. Der Kläger hält diese unterschiedliche Behandlung für verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Erbschaftsteuer bereits mehrfach beanstandet, zuletzt 2014. Danach durfte der Gesetzgeber Unternehmen zwar weiter schützen, musste sehr große Betriebsvermögen aber strenger prüfen. Seit der Reform von 2016 gelten unter anderem Regeln für übertragenes Betriebsvermögen oberhalb von 26 Millionen Euro. Kleinere Unternehmen können weitgehend steuerfrei übertragen werden, wenn der Betrieb fortgeführt wird und bestimmte Vorgaben zu Löhnen und Haltefristen eingehalten werden.
Wirtschaft warnt vor Belastungen
Unternehmensverbände verteidigen die bestehenden Entlastungen. Der Spiegel verweist auf Äußerungen von Rainer Kirchdörfer, dem Chef der Stiftung Familienunternehmen, gegenüber der Rheinischen Post. Er bezeichnete die Verschonungsregeln als „existenziell wichtig“ und warnte vor schweren Folgen für den Standort, falls sie wegfallen.
Auch DIHK-Präsident Peter Adrian sprach sich gegen eine Verschärfung aus. Er argumentiert, Betriebsvermögen stecke häufig in Maschinen, Gebäuden und Entwicklung, nicht in frei verfügbarem Geld. Ohne Entlastung könnten nach seinen Angaben bis zu 50 Prozent des übertragenen Wertes als Steuer anfallen. Für 2024 nennt der DIHK fast 10.000 Beratungen der Industrie- und Handelskammern zu anstehenden Unternehmensübergaben. Mehr als jeder vierte dieser Betriebe erwäge demnach eine Aufgabe.
Politische Fronten bleiben verhärtet
Die Erbschaftsteuer ist auch in der Bundesregierung umstritten. Die SPD dringt auf Änderungen und will große Vermögen stärker heranziehen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil fordert eine gerechtere Ausgestaltung. CDU und CSU wollen zunächst die Entscheidungen aus Karlsruhe abwarten. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche warnte vor höheren Belastungen. Die AfD verlangt die vollständige Abschaffung der Steuer für private Nachlässe und Betriebsvermögen.
Im Deutschlandfunk sagte der frühere SPD-Generalsekretär und heutige Finanzwende-Steuerexperte Kevin Kühnert, besonders vermögende Firmenerben zahlten häufig nahezu keine Erbschaftsteuer. Wer ein kleineres Privatvermögen erbe und stärker belastet werde, könne sich deshalb benachteiligt fühlen.
Die Steuer bringt den Ländern erhebliche Einnahmen. 2025 nahm der Staat daraus 13,3 Milliarden Euro ein. Jährlich wechseln Schätzungen zufolge Vermögen im Umfang von 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Karlsruhe entscheidet nun über Regeln, die für Familien, Unternehmen und Landeshaushalte gleichermaßen Gewicht haben.