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Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Warenhauskette in Not

Insolvenzgeld für Galeria-Beschäftigte bewilligt

Galeria steckt erneut in einem Insolvenzverfahren. Für 9.685 Beschäftigte in den Filialen ist Insolvenzgeld bewilligt, für weitere 1.600 steht die Entscheidung noch aus.

Presseonline-Redaktion · · 2 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein leeres Warenhaus steht für die unsichere Lage bei Galeria.
Symbolbild: Ein leeres Warenhaus steht für die unsichere Lage bei Galeria. KI-generiert

Die Bundesagentur für Arbeit hat Insolvenzgeld für einen großen Teil der Galeria-Belegschaft bewilligt. Betroffen sind 9.685 Beschäftigte in den 83 Warenhäusern, deren Löhne und Gehälter damit bis Ende des Jahres abgesichert sind. Nach Angaben gegenüber dem Handelsblatt geht es um 75 Millionen Euro. Für weitere 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Unternehmensbereichen ist noch kein Beschluss gefallen, weil sie in einem gesonderten Verfahren behandelt werden. Parallel läuft der Geschäftsbetrieb der Warenhauskette zunächst weiter.

Filialen bleiben vorerst geöffnet

Galeria hatte Anfang Oktober erneut einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Es ist der vierte Antrag dieser Art innerhalb von sechs Jahren. Am Montag ordnete das Gericht das vorläufige Verfahren an und setzte Frank Kebekus als vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Kebekus war bereits in früheren Galeria-Verfahren als Sachwalter beteiligt.

Das Unternehmen erklärte, der Antrag solle den rechtlichen Rahmen schaffen, um die Lage zu ordnen, Galeria zu stabilisieren und die Voraussetzungen für eine tragfähige Zukunft zu schaffen. Die Warenhäuser sollen vorerst geöffnet bleiben. Der MDR nennt für das Unternehmen rund 12.000 Beschäftigte. In Mitteldeutschland betreibt Galeria demnach noch Häuser in Dresden, Leipzig, Magdeburg und Erfurt.

Die Auszahlung des Insolvenzgeldes soll über eine Bank vorfinanziert werden. Dadurch können die Gelder schneller bei den Beschäftigten ankommen. Für das Unternehmen ist diese Vorfinanzierung zugleich wichtig, weil sie den laufenden Betrieb zunächst stützt und die Personalkosten in der akuten Phase absichert.

Entscheidung für 1.600 Beschäftigte folgt später

Die Bewilligung betrifft zunächst die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Filialen. Die Bundesagentur begründete die Entscheidung dem Handelsblatt zufolge mit dem Ergebnis einer intensiven Prüfung und der bestehenden Rechtslage. Für die übrigen 1.600 Beschäftigten aus anderen Bereichen soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

Damit ist die Lage der Belegschaft nicht einheitlich geklärt. Während der Großteil der Beschäftigten kurzfristig Planungssicherheit erhält, müssen andere Unternehmensbereiche weiter auf eine Entscheidung warten. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi verlangt rasche Klarheit für alle Betroffenen. Sie sieht die Verantwortung bei der Unternehmensführung und kritisiert schwere Fehler im Management. Zudem wirft Verdi den Gesellschaftern vor, in den vergangenen Jahren nicht ausreichend nachhaltig investiert zu haben.

Galeria-Miteigentümer Bernd Beetz äußerte Bedauern über die Entwicklung. Dem MDR zufolge sagte er, er bedaure, „dass die Umstrukturierungsmaßnahmen“ nicht schnell genug Wirkung gezeigt hätten. Weitere Einzelheiten zu den Gründen des erneuten Insolvenzantrags nannte das Unternehmen zunächst nicht.

Vierte Insolvenz seit 2020

Galeria hat in den vergangenen Jahren wiederholt Sanierungsverfahren durchlaufen. Der jüngste Insolvenzantrag ist bereits der vierte seit 2020. Beim vorherigen Verfahren firmierte das Unternehmen noch unter Galeria Karstadt Kaufhof. Damals mussten neun der seinerzeit 92 Warenhäuser schließen.

Seit Sommer 2024 gehört Galeria der US-Investmentgesellschaft NRDC und einer Beteiligungsgesellschaft von Bernd Beetz. Die früheren Namen Karstadt und Kaufhof wurden aus der Firmenbezeichnung gestrichen. Der Sitz des Unternehmens befindet sich inzwischen in Düsseldorf.

Die erneute Insolvenz zeigt, dass die Restrukturierung der traditionsreichen Warenhauskette bislang nicht ausgereicht hat. Für die Beschäftigten steht nun zunächst die Sicherung ihrer Einkommen im Vordergrund. Für die Zukunft der Filialen entscheidet das vorläufige Verfahren, welche Standorte und Strukturen wirtschaftlich tragfähig bleiben.