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Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Erbschaftsteuer in Karlsruhe

Gericht prüft Steuervorteile für Unternehmenserben

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich mit Ausnahmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Im Kern geht es um die Frage, ob Unternehmenserben zu stark begünstigt werden.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Das Bundesverfassungsgericht prüft die steuerlichen Begünstigungen für geerbtes Unternehmensvermögen.
Symbolbild: Das Bundesverfassungsgericht prüft die steuerlichen Begünstigungen für geerbtes Unternehmensvermögen. KI-generiert

Das Bundesverfassungsgericht prüft die steuerliche Sonderbehandlung von Unternehmensvermögen bei Erbschaften und Schenkungen. In Karlsruhe steht damit eine zentrale Frage der Steuerpolitik auf dem Prüfstand: Darf der Staat Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger weitgehend entlasten, wenn Privatvermögen deutlich stärker besteuert wird? Ein Urteil wird Anfang kommenden Jahres erwartet.

Streit um Gleichbehandlung

Ausgangspunkt ist die Klage eines Erben, der Privatvermögen erhalten hatte. Heinrich Fischwasser erbte nach Angaben von tagesschau.de unter anderem Aktien und Immobilien von seiner Tante und sollte darauf Erbschaftsteuer zahlen. Er hält die unterschiedliche Behandlung gegenüber geerbtem Betriebsvermögen für verfassungswidrig.

Sein Argument zielt auf den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Vermögen solle steuerlich nicht anders behandelt werden, nur weil es in einem Unternehmen gebunden sei. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Stephan Harbarth, machte zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass die Sache weit über den Einzelfall hinausreicht. Die gerechte Belastung durch Steuergesetze berühre „das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen“, sagte Harbarth laut tagesschau.de.

In Deutschland fällt auf Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich Steuer an. Für Betriebsvermögen gelten jedoch weitreichende Begünstigungen. Sie sollen verhindern, dass Unternehmen in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil Erbinnen und Erben die Steuerlast begleichen müssen. Dahinter steht auch das Ziel, Arbeitsplätze und Investitionsfähigkeit zu sichern.

Weitreichende Ausnahmen für Betriebe

Die geltenden Regeln entlasten Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolger erheblich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wird ein kleineres oder mittleres Unternehmen fünf Jahre lang fortgeführt und bleibt die Lohnsumme im vorgeschriebenen Rahmen erhalten, kann ein großer Teil der Steuer entfallen. Bei einer Fortführung über sieben Jahre kann die Steuer vollständig wegfallen.

Auch sehr große Unternehmensvermögen können begünstigt werden. Ab mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen kommt eine zusätzliche Prüfung hinzu. Dabei wird betrachtet, ob die Erbin oder der Erbe am Stichtag über genügend frei verfügbare Mittel verfügt, um die Steuer zu zahlen. Reicht diese Liquidität nicht aus, kann auch bei hohen Vermögenswerten ein Erlass beantragt werden.

Kritikerinnen und Kritiker sehen genau darin ein Einfallstor für Gestaltung. Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit sagte gegenüber tagesschau.de, es gebe Möglichkeiten, liquide Mittel so umzuschichten, dass sie bei der Prüfung nicht mehr zählten. Der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, der inzwischen ebenfalls für das Netzwerk tätig ist, kritisierte, sehr große Betriebsvermögen würden in der Praxis oft kaum belastet. Er verwies auf eine durchschnittliche Steuerbelastung von etwa zwei Prozent bei Erbschaften oberhalb von 26 Millionen Euro.

Schutz von Firmen oder Privileg?

Befürworter der Sonderregeln verweisen auf die besondere Struktur von Betriebsvermögen. Es liegt häufig nicht als frei verfügbares Geld vor, sondern steckt in Maschinen, Gebäuden, Anteilen, Warenbeständen oder Beteiligungen. Eine hohe Steuerforderung könne deshalb zu Verkäufen, geringeren Investitionen oder Belastungen für Beschäftigte führen.

Das Handelsblatt betont in einem Kommentar diesen Punkt: Die Privilegien beträfen nicht beliebiges Geldvermögen, sondern Werte, die im Unternehmen gebunden seien. Zudem seien die Begünstigungen an Vorgaben zur Fortführung des Betriebs und zur Lohnsumme geknüpft. Der Schutz des Unternehmens im Erbfall könne daher auch im öffentlichen Interesse liegen.

Die Gegenseite hält dagegen, dass Ausnahmen verfassungsrechtlich eng begrenzt bleiben müssen. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Schutz von Unternehmen und Arbeitsplätzen in früheren Entscheidungen grundsätzlich anerkannt. Zugleich verlangt es, dass steuerliche Entlastungen sachlich gerechtfertigt sind und nicht zu einer dauerhaften Bevorzugung sehr großer Vermögen führen.

Schwierige Datenlage für die Richter

Für die Entscheidung spielt auch eine praktische Frage eine Rolle: Wie gut lässt sich belegen, dass die Steuerprivilegien tatsächlich Betriebe retten und Jobs sichern? Die Welt beschreibt hier ein zentrales Problem des Verfahrens. Es gebe viele Argumente, aber nur begrenzt belastbare Daten dazu, wie stark die Verschonungsregeln Unternehmen wirklich schützen.

Damit geht es in Karlsruhe nicht nur um juristische Abwägungen, sondern auch um die wirtschaftliche Wirkung des Steuerrechts. Das Gericht muss bewerten, ob die Ungleichbehandlung zwischen Privatvermögen und Betriebsvermögen noch angemessen ist. Zugleich steht im Hintergrund die politische Debatte über Vermögensverteilung, Familienunternehmen und die Rolle der Erbschaftsteuer im Steuersystem.

Die Entscheidung dürfte für Unternehmensnachfolgen in Deutschland erhebliche Bedeutung haben. Sollte das Gericht die bestehenden Regeln beanstanden, müsste der Gesetzgeber die Erbschaft- und Schenkungsteuer erneut anfassen.