Wirtschaft · Elektromobilität
Gericht kippt höhere Ladepreise für Kartenkunden
Das Landgericht München I hat EWE Go im Streit mit Digital Charging Solutions Grenzen bei Ladepreisen gesetzt. Der Betreiber von Ladesäulen darf von dem Ladekartenanbieter nicht mehr pro Kilowattstunde verlangen als von Nutzerinnen und Nutzern der eigenen App. Auch eine zusätzliche Gebühr für längeres Belegen der Säule erklärte das Gericht für diese Kundengruppe für unzulässig.
Streit um denselben Strom
Im Kern geht es um unterschiedliche Konditionen an derselben öffentlichen Ladesäule. Wer über die EWE-Go-App lädt, sollte nach der Entscheidung nicht besser gestellt werden als Kundinnen und Kunden, die über Digital Charging Solutions, kurz DCS, Zugang erhalten. Das Handelsblatt berichtet, das Urteil könne für die Preisgestaltung im deutschen Lademarkt eine Signalwirkung entfalten.
DCS ist in der Autobranche eng verankert. Das Unternehmen gehört zu gleichen Teilen BMW, Mercedes-Benz und BP. Es betreibt außerdem Ladekarten weiterer Autohersteller. Damit betrifft der Fall nicht nur zwei einzelne Unternehmen, sondern ein Geschäftsmodell, das für viele Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos relevant ist: Sie laden nicht zwingend über die App des Säulenbetreibers, sondern über Karten oder Apps anderer Anbieter.
Für EWE Go bedeutet die Entscheidung, dass die bisherigen Preisunterschiede rechtlich angreifbar sind. Das Gericht stellte zudem fest, dass der Betreiber für Schäden grundsätzlich einstehen muss, die seit dem 13. April 2024 entstanden sind. Wie hoch eine mögliche Zahlung an DCS ausfällt, ist damit noch nicht entschieden. Die Summe müsste in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Blockiergebühr beanstandet
Neben dem Arbeitspreis für den geladenen Strom ging es auch um eine sogenannte Blockiergebühr. Solche Entgelte fallen an, wenn ein Fahrzeug über eine bestimmte Zeit hinaus an der Ladesäule steht. Im konkreten Streit durfte EWE Go diese zusätzliche Belastung für DCS-Kunden nach Auffassung des Gerichts nicht erheben.
Die Entscheidung setzt damit an zwei Punkten an: am Preis pro Kilowattstunde und an zusätzlichen Kosten, die nur eine bestimmte Kundengruppe treffen. Für Nutzerinnen und Nutzer öffentlicher Ladepunkte kann das einen Unterschied machen, weil der endgültige Preis häufig davon abhängt, über welchen Zugang sie laden.
Mögliche Folgen für Anbieter
Für Ladestationenbetreiber stellt sich nun die Frage, wie weitreichend die Entscheidung wirkt. Das Handelsblatt ordnet den Münchner Richterspruch als möglichen Einschnitt für den Lademarkt ein. Sollte sich diese Linie durchsetzen, könnten Betreiber ihre Tarifmodelle stärker darauf prüfen müssen, ob sie Partneranbieter gegenüber der eigenen App benachteiligen.
Die Auseinandersetzung zeigt zugleich, wie komplex der Markt für öffentliches Laden geworden ist. An einer Säule treffen Betreiber, Ladekartenanbieter, Autohersteller und Endkundinnen und Endkunden aufeinander. Der Strom ist physisch derselbe, doch der Preis kann je nach Vertrag und Zugang variieren. Genau diese Unterschiede standen vor Gericht im Mittelpunkt.
Für DCS eröffnet das Urteil die Möglichkeit, rückwirkend Schadenersatz zu verlangen. Eine konkrete Zahlung ist damit aber nicht verbunden. Zunächst ist nur festgestellt, dass eine Haftung dem Grunde nach bestehen kann. Über den finanziellen Umfang wäre gesondert zu entscheiden.
Bedeutung für die Elektromobilität
Der Streit fällt in eine Phase, in der verlässliche und nachvollziehbare Ladepreise für die Akzeptanz von Elektroautos wichtig bleiben. Wer unterwegs lädt, muss die Kosten verschiedener Anbieter vergleichen können. Unterschiedliche Preise für denselben Ladevorgang erschweren diese Orientierung.
Das Münchner Urteil betrifft unmittelbar EWE Go und DCS. Seine Bedeutung reicht aber über den Einzelfall hinaus, weil viele öffentliche Ladepunkte über mehrere Zugangswege genutzt werden. Ob daraus weitere Verfahren oder Anpassungen bei Tarifen entstehen, wird sich am Verhalten der Marktteilnehmer zeigen.