Wirtschaft · Abgabe auf Getränke
Bundesregierung bringt Zuckersteuer voran
Die Bundesregierung hat den Streit über eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke beigelegt. Das Kabinett will an diesem Mittwoch eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschließen. Vorgesehen ist ein Start am 1. Juli 2027 mit zwei Steuersätzen: 26 Cent pro Liter ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter und 32 Cent pro Liter ab acht Gramm. Kleinere Produzenten sollen ausgenommen werden.
Zwei Sätze statt drei
Der Kompromiss fällt schlanker aus als frühere Pläne aus dem Bundesfinanzministerium. Nach Informationen von tagesschau.de soll die Abgabe künftig nur noch zwei Stufen haben. Die niedrigere Stufe greift bei Getränken, die mindestens fünf Gramm Zucker auf 100 Milliliter enthalten. Ab acht Gramm wird der höhere Satz fällig.
WELT berichtet, dass eine ursprünglich vorgesehene weitere Stufe für besonders zuckerreiche Getränke gestrichen wurde. Diese hätte demnach bei zehn Gramm Zucker je 100 Milliliter angesetzt. Auch die Einnahmeerwartungen sinken damit gegenüber dem vorherigen Entwurf. Für 2027 rechnet die Bundesregierung nun mit rund 690 Millionen Euro, 2028 mit 925 Millionen Euro.
Die Steuer soll nach dem Willen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zwei Ziele erfüllen. Sie soll zusätzliche Mittel für den Bundeshaushalt bringen und zugleich Unternehmen motivieren, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken. Der Deutschlandfunk meldete, das Kabinett wolle den entsprechenden Kompromiss heute auf den Weg bringen.
Ausnahmen für kleinere Betriebe
Bei den Ausnahmen geht es vor allem um die Größe der Hersteller. Laut tagesschau.de soll die Steuer nicht für Unternehmen gelten, die weniger als eine Million Liter gezuckerte Getränke im Jahr herstellen. WELT beschreibt die Regelung genauer: Unabhängige Hersteller mit bis zu 70.000 Litern Jahresproduktion sollen vollständig befreit werden. Für Hersteller bis zu einer Million Liter sei ebenfalls eine Befreiung vorgesehen, diese müsse aber als staatliche Beihilfe noch von der EU-Kommission genehmigt werden.
Nicht jedes süße oder alkoholfreie Getränk soll automatisch unter die neue Abgabe fallen. Nach dem Entwurf bleiben naturbelassene Fruchtsäfte ohne zugesetzten Zucker ausgenommen. Auch Nahrungsergänzungsmittel, alkoholfreier Wein, alkoholfreier Schaumwein und alkoholfreies Bier sollen nicht erfasst werden. Gleiches gilt für Milchmischgetränke sowie Getränke auf Basis von Soja, Hafer oder Reis.
Erfasst werden sollen dagegen nicht nur klassische zuckergesüßte Erfrischungsgetränke. Auch Konzentrate und Sirupe können unter die Steuer fallen, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Kanzleramt hatte gebremst
Die Einigung folgt auf mehrere Tage politischer Abstimmung. Anfang Oktober hatte das Kanzleramt die Pläne aus dem Finanzministerium zunächst gestoppt. Aus Regierungskreisen hieß es damals, der Entwurf weiche von Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in der Regierung nicht mehrheitsfähig.
Widerstand kam auch aus der Union. Mehrere Agrar- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Ländern wandten sich in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz gegen die Steuer. Sie kritisierten eine staatliche Lenkung des Konsums und warnten vor zusätzlichen Belastungen beim Kauf bestimmter Lebensmittel.
Mit der Formulierungshilfe wählt die Bundesregierung einen Weg, der das parlamentarische Verfahren beschleunigen kann. Die Vorlage geht an die Fraktionen von CDU, CSU und SPD, die daraus einen Gesetzentwurf machen können. Da die Abgabe als reine Bundessteuer angelegt ist, braucht sie nach derzeitigem Stand keine Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer kann das Verfahren jedoch verzögern.
Gesundheit und Haushalt im Blick
Die Debatte über eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke verbindet Finanzpolitik mit Gesundheitspolitik. Die Finanzkommission Gesundheit hatte bereits Ende März eine gestaffelte Steuer empfohlen, allerdings mit deutlich niedrigeren erwarteten Einnahmen. Die jetzige Einigung liegt trotz abgeschwächter Ausgestaltung darüber.
Für die Getränkeindustrie bedeutet der Plan einen klaren wirtschaftlichen Anreiz: Wer Rezepturen verändert und Zucker reduziert, kann in niedrigere Stufen fallen oder die Abgabe vermeiden. Für den Bund geht es zugleich um zusätzliche Einnahmen in einer angespannten Haushaltslage. Entscheidend wird nun, ob die Koalitionsfraktionen die Linie des Kabinetts zügig in ein Gesetzgebungsverfahren übertragen.