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Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Cyberangriff in Berlin

Berliner Verwaltung sieht akute IT-Gefahr gebannt

Nach dem Hackerangriff auf Teile der Berliner Verwaltung ist die unmittelbare Gefahr laut Senatskanzlei vorbei. Gestohlene Daten werden weiter geprüft.

Presseonline-Redaktion · · 2 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein Verwaltungsbüro mit Computern steht für die Folgen eines Cyberangriffs auf öffentliche IT-Systeme.
Symbolbild: Ein Verwaltungsbüro mit Computern steht für die Folgen eines Cyberangriffs auf öffentliche IT-Systeme. KI-generiert

Die Berliner Senatskanzlei bewertet die akute Gefahr nach dem Hackerangriff auf Teile der Landesverwaltung als beendet. Seit dem 13. August seien in den untersuchten Bereichen des Berliner Landesnetzes keine weiteren Attacken festgestellt worden. Der Angreifer habe sich demnach nicht dauerhaft im Netz festsetzen können. Wie der Tagesspiegel zuerst berichtete, geht die Aufarbeitung dennoch weiter, weil bei dem Angriff große Datenmengen entwendet und später im Darknet veröffentlicht wurden.

Angriff wurde im August bekannt

Der Cyberangriff auf Teile des Berliner Verwaltungsnetzes war am 14. August öffentlich geworden. Betroffen waren vor allem die Senatsverwaltungen für Verkehr und Umwelt sowie für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen. Die Attacke dauerte mehrere Tage und richtete sich gegen Bereiche des Landesnetzes, über das Verwaltungsstellen miteinander verbunden sind.

Hinter dem Angriff steht den Angaben zufolge die Gruppe Rhysida. Sie versuchte, das Land Berlin zu erpressen. Gefordert wurden 30 Bitcoins. Der Gegenwert lag bei rund zwei Millionen Euro. Der Senat ging auf die Forderung nicht ein.

Nach Ablauf eines Ultimatums stellten die Täter Daten im Darknet ein. Dabei handelte es sich um mindestens 1,2 Millionen Datensätze. Unter den veröffentlichten Informationen waren auch personenbezogene und vertrauliche Inhalte. Solche Daten können für weitere Straftaten missbraucht werden, etwa für Betrugsversuche, gezielte Phishing-Angriffe oder andere Formen digitaler Erpressung.

Gestohlene Daten bleiben ein Risiko

Auch wenn die unmittelbare Bedrohung für die Verwaltungs-IT nach Einschätzung der Senatskanzlei vorüber ist, ist der Vorfall damit nicht abgeschlossen. Die entwendeten Informationen werden weiter ausgewertet. Ziel ist es, Umfang und mögliche Folgen genauer zu bestimmen.

Parallel sollen Schutzmaßnahmen für die Informationstechnik fortgeführt und ausgebaut werden. Dazu gehört, Schwachstellen zu schließen und Systeme besser gegen vergleichbare Angriffe abzusichern. Die strafrechtliche Aufarbeitung läuft ebenfalls weiter.

Der Fall zeigt, wie empfindlich öffentliche Verwaltungen auf Cyberangriffe reagieren müssen. Anders als bei rein technischen Störungen geht es bei Datendiebstählen nicht nur um die Wiederherstellung von Systemen. Sobald vertrauliche Informationen aus der Verwaltung veröffentlicht werden, entstehen Risiken für Bürgerinnen und Bürger, Beschäftigte und beteiligte Stellen.

Erpressung mit Verwaltungsdaten

Ransomware-Gruppen setzen häufig auf eine doppelte Drohung. Sie greifen Systeme an und versuchen zugleich, gestohlene Daten als Druckmittel zu nutzen. Wenn Betroffene nicht zahlen, werden Informationen veröffentlicht oder zum Verkauf angeboten. Im Berliner Fall blieb die Zahlung aus, anschließend erschienen die Datensätze im Darknet.

Für Behörden ist ein solcher Angriff besonders heikel. Verwaltungen verarbeiten regelmäßig Unterlagen mit persönlichem Bezug, interne Vorgänge und sensible Fachinformationen. Werden solche Daten entwendet, reicht es nicht, betroffene Server zu sichern. Auch die Folgen der Veröffentlichung müssen geprüft werden.

Die Berliner Verwaltung sieht die akute Phase nun als beendet. Für die Aufarbeitung bleibt entscheidend, welche Daten betroffen sind, welche Risiken daraus entstehen und wie die Systeme langfristig besser geschützt werden können.