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Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Fernverkehr auf der Schiene

Bahn setzt sich im Kapazitätsstreit durch

Das Verwaltungsgericht Köln kippt eine Vorgabe der Bundesnetzagentur. DB InfraGo muss Fernverkehrs-Kapazitäten nicht pauschal für Konkurrenten reservieren.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein Hochgeschwindigkeitszug an einem stark genutzten Bahnhof steht für den Streit um knappe Fernverkehrskapazitäten.
Symbolbild: Ein Hochgeschwindigkeitszug an einem stark genutzten Bahnhof steht für den Streit um knappe Fernverkehrskapazitäten. KI-generiert

Die Deutsche Bahn hat im Streit um die Verteilung knapper Fernverkehrstrassen einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte eine Anordnung der Bundesnetzagentur im Eilverfahren für rechtswidrig. Damit muss die Infrastrukturtochter DB InfraGo auf besonders belasteten Strecken keine feste Quote für Wettbewerberinnen und Wettbewerber vorsehen. Gegen die Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel.

Gericht weist Vorgabe zurück

Die Bundesnetzagentur hatte im Juli verlangt, dass DB InfraGo bei bestimmten hoch ausgelasteten Streckenabschnitten einen erheblichen Teil der Kapazitäten für andere Anbieter reserviert. Im Kern ging es um eine sogenannte Wettbewerberklausel in den Nutzungsbedingungen des Netzbetreibers. Der Deutschlandfunk berichtete, das Gericht sehe dafür weder im europäischen Recht noch im deutschen Eisenbahnregulierungsrecht eine Grundlage.

Zusätzlich stellte das Gericht die Eignung der Klausel infrage. Nach der Entscheidung erreicht die vorgesehene Regelung den angestrebten Zweck nicht in der nötigen Weise. Die Netzagentur wollte mit ihrer Vorgabe den Zugang neuer Anbieter im Fernverkehr erleichtern und so den Wettbewerb stärken. Für Fahrgäste sollten daraus mehr Auswahl und bessere Angebote entstehen.

Das Verfahren lief unter dem Aktenzeichen 18 L 2186/26. Weil es sich um einen Eilbeschluss handelt, ist die Entscheidung für den konkreten Streit unmittelbar wirksam.

Netzagentur wollte Reserven für Konkurrenten

Auslöser war der geplante Einstieg des italienischen Bahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr ab 2028. Italo hatte sich bei der Bundesnetzagentur über die Bedingungen bei der Vergabe knapper Schienenkapazitäten beschwert. Das Unternehmen wollte erreichen, dass neue Anbieter leichter Zugang zu stark nachgefragten Trassen erhalten.

Die Behörde ordnete daraufhin am 17. Juli eine Quote zugunsten von Wettbewerbern an. Häufig genannt wurde dabei eine Untergrenze von einem Viertel der Kapazitäten. Das Handelsblatt berichtete zudem von einer Spanne von 25 bis 40 Prozent für bestimmte stark belastete Korridore mit festgelegten Kapazitätsgrenzen. Als Beispiele wurden geplante Regelungen für die Knoten München und Frankfurt genannt.

DB InfraGo wehrte sich gegen die Anordnung. Die Bahnseite argumentierte, die Vorgabe löse das Problem knapper Trassen nicht, sondern verschärfe Konflikte über einzelne Fahrplanlagen. Wenn mehrere Anbieter dieselben Zeitfenster nutzen wollten, entstünden zusätzliche rechtliche und praktische Schwierigkeiten bei der Vergabe.

Italo bereitet Markteintritt vor

Der Streit hat große Bedeutung für den Fernverkehrsmarkt. Italo plant den Start in Deutschland ab 2028 und will dafür in neue Fahrzeuge sowie in den Aufbau der notwendigen Strukturen investieren. Der Spiegel berichtete im Zusammenhang mit den Plänen über einen vorgesehenen Kauf von 26 Hochgeschwindigkeitszügen bei Siemens Mobility. Der Wert des Auftrags soll bei rund drei Milliarden Euro liegen. Hinzu kommt eine Option auf 14 weitere Züge.

Insgesamt bezifferte Italo seine Investitionen für den deutschen Markteintritt auf etwa 3,6 Milliarden Euro. Dazu zählen neben Beschaffung und Wartung der Züge auch Ausgaben für Personal, Bahnhöfe und IT. Geplant ist demnach außerdem die Einstellung und Ausbildung von rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Bedeutung für den Wettbewerb

Die Entscheidung stärkt die Position von DB InfraGo bei der Bewirtschaftung des stark ausgelasteten Schienennetzes. Die Netzagentur kann die Bahn-Infrastrukturtochter in diesem Eilverfahren nicht dazu zwingen, pauschal einen festen Anteil der Trassen für Konkurrenten freizuhalten.

Der grundlegende Engpass im deutschen Schienennetz bleibt damit bestehen. Auf zentralen Korridoren konkurrieren Fernverkehr, Regionalverkehr und Güterverkehr um begrenzte Kapazitäten. Für neue Anbieter im Fernverkehr ist der Zugang zu attraktiven Fahrplanlagen entscheidend. Für die Deutsche Bahn geht es zugleich darum, die vorhandenen Trassen ohne zusätzliche Konfliktregeln zu verteilen.

Das Urteil beendet den konkreten Streit um die Anordnung der Bundesnetzagentur. Es klärt aber nicht die langfristige Frage, wie mehr Wettbewerb auf einem ohnehin stark beanspruchten Netz organisiert werden soll.