Zum Inhalt springen
Stündlich aktualisiert

Wirtschaft · Prime-Abonnement

Amazon setzt Prime-Jahrespreis für Altkunden zurück

Nach dem BGH-Urteil zur Preiserhöhung senkt Amazon für langjährige Prime-Mitglieder den Beitrag. Wer vor Mitte September 2022 dabei war, zahlt vorerst wieder den alten Preis.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein digitales Abo und ein Paket stehen für Online-Mitgliedschaften und Preisänderungen.
Symbolbild: Ein digitales Abo und ein Paket stehen für Online-Mitgliedschaften und Preisänderungen. KI-generiert

Amazon reagiert auf die Niederlage vor dem Bundesgerichtshof und senkt den Prime-Beitrag für einen Teil seiner Bestandskunden. Betroffen sind Mitgliedschaften, die bereits vor dem 15. September 2022 bestanden und seitdem unverändert weiterlaufen. Für diese Kundinnen und Kunden gilt vorerst wieder der frühere Preis: Beim Jahresabo sind das 69 Euro statt zuletzt 89,90 Euro. Auch beim Monatspreis kehrt Amazon nach Angaben aus dem Verfahren zum früheren Betrag von 7,99 Euro zurück.

Senkung greift automatisch

Die Änderung gilt ab der nächsten fälligen Zahlung. Kundinnen und Kunden müssen dafür nach einem Bericht von heise online nichts veranlassen; Grundlage ist eine E-Mail des Unternehmens an Prime-Mitglieder. Wer jährlich bezahlt, spart demnach künftig 20,90 Euro pro Jahr gegenüber dem seit 2022 verlangten Betrag. Der Umfang des Prime-Angebots soll gleich bleiben.

Amazon bezeichnet die Anpassung als befristet. Wie lange die abgesenkten Preise gelten, ist nicht festgelegt. Für Menschen, die Prime erst nach dem Stichtag im September 2022 abgeschlossen haben, bleibt es beim regulären Preis. Der Konzern hatte zuvor erklärt, er werde betroffene Mitglieder vor dem nächsten Zahlungstermin informieren.

Gegenüber der tagesschau ließ Amazon mitteilen, dass das Unternehmen die Entscheidung des Gerichts nicht teilt. Zugleich setzt der Konzern die Preisänderung nun für die betroffene Kundengruppe um.

BGH beanstandet Preisklauseln

Der Bundesgerichtshof hatte am Donnerstag entschieden, dass die damalige Preiserhöhung aus dem Jahr 2022 gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern unwirksam war. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen III ZR 205/25. Auslöser war eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Amazon hatte im September 2022 die Kosten für bestehende Prime-Abos angehoben. Der Monatsbeitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro, der Jahresbetrag von 69 Euro auf 89,90 Euro. Die Kundinnen und Kunden mussten der Erhöhung nicht ausdrücklich zustimmen. Amazon berief sich auf Klauseln in seinen Geschäftsbedingungen.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter sahen darin einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Entscheidend war, dass für Verbraucher nicht ausreichend klar erkennbar war, welche Rechte sie bei einer Preisanhebung haben. Unklar blieb insbesondere, ob sie eine Erhöhung ablehnen konnten und das Abo dann zu bisherigen Konditionen weiterlaufen würde, oder ob ihnen nur die Kündigung blieb.

Bereits das Landgericht Düsseldorf hatte die Erhöhung im Januar 2025 für unwirksam erklärt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte diese Linie im Oktober 2025. Der BGH schloss das Verfahren nun letztinstanzlich ab.

Rückzahlungen bleiben eigenes Thema

Die aktuelle Preissenkung betrifft künftige Zahlungen. Für bereits gezahlte höhere Beiträge verweist Amazon auf ein gesondertes Verfahren. Gemeint ist die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW vor dem Oberlandesgericht Hamm. Nach Angaben von heise online hatten sich bis Juni mehr als 130.000 Verbraucherinnen und Verbraucher dafür registriert.

Die Verbraucherzentrale sieht mögliche Ansprüche je nach Zahlungsart und Dauer der Mitgliedschaft unterschiedlich hoch. Im Juni nannte sie als Obergrenze bis zu 60 Euro. Teilnehmen können Personen, die vor der Preiserhöhung 2022 eine Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft abgeschlossen hatten. Die Eintragung in das Register beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos und weiterhin möglich.

Daneben können Betroffene Ansprüche individuell geltend machen. Dabei gelten allerdings Verjährungsfristen. Die Verbraucherzentrale rät deshalb zur Beteiligung an der Sammelklage, weil diese bis zur Preiserhöhung zurückreichen soll.

Bedeutung für Abo-Preise

Prime zählt in Deutschland zu den großen digitalen Abomodellen. Schätzungen zufolge nutzen rund 17 Millionen Menschen den Dienst. Er umfasst unter anderem Vorteile beim Versand bestimmter Waren sowie Streamingangebote.

Das Urteil hat über Amazon hinaus Bedeutung, weil viele Unternehmen Abos mit einseitigen Preisanpassungen anbieten. Der BGH macht deutlich, dass solche Klauseln verständlich sein müssen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen erkennen können, welche Möglichkeiten sie bei höheren Preisen haben. Für langjährige Prime-Mitglieder wirkt sich das nun unmittelbar aus: Ihr Beitrag sinkt vorerst wieder auf das frühere Niveau.