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Sport · Wohnungsbaupolitik

Klingbeils Wohnungsbauplan stößt auf Verfassungshürden

Eine Bundesgesellschaft für neue Wohnungen könnte eine Grundgesetzänderung erfordern. Damit wäre das Vorhaben auf breite Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat angewiesen.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Neue Wohnhäuser im Bau stehen für die Debatte über eine stärkere Rolle des Bundes beim Wohnungsbau.
Symbolbild: Neue Wohnhäuser im Bau stehen für die Debatte über eine stärkere Rolle des Bundes beim Wohnungsbau. KI-generiert

Die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil angeregte Bundeswohnungsbaugesellschaft steht vor erheblichen rechtlichen Hürden. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags kommt nach Darstellung von n-tv zu dem Ergebnis, dass eine solche Einrichtung wohl nur mit einer Änderung des Grundgesetzes umfassend tätig werden könnte, wenn sie Bauvorhaben planen, vergeben oder selbst realisieren soll.

Grundgesetz als Hürde

Klingbeil will den Wohnungsbau mit einer Gesellschaft des Bundes voranbringen. Der Ansatz zielt darauf, dass der Bund stärker als bisher selbst aktiv wird, statt Wohnungsbau vor allem über Programme und Finanzhilfen zu unterstützen. Genau an diesem Punkt setzt die verfassungsrechtliche Bewertung an.

Das Gutachten verweist auf die Kompetenzordnung zwischen Bund und Ländern. Wohnungswesen und sozialer Wohnungsbau liegen demnach grundsätzlich in der Verantwortung der Länder. Der Bund kann diese Zuständigkeit nicht allein dadurch umgehen, dass er eine privatrechtliche Gesellschaft gründet, etwa in Form einer GmbH. Entscheidend ist nicht die Organisationsform, sondern welche Aufgaben die Gesellschaft übernehmen soll.

Nach der Föderalismusreform ist der soziale Wohnungsbau den Ländern zugeordnet. Würde der Bund die Materie wieder stärker an sich ziehen, müsste das Grundgesetz angepasst werden. Für Klingbeils Vorschlag bedeutet das: Eine Bundesgesellschaft mit eigenständigem wohnungspolitischem Auftrag wäre rechtlich deutlich schwieriger umzusetzen als eine reine Verwaltungseinheit für bestehende Bundesaufgaben.

Breite Mehrheiten nötig

Eine Verfassungsänderung braucht im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit. Die Regierungsfraktionen könnten ein solches Vorhaben deshalb nicht aus eigener Kraft beschließen, sofern sie nicht über eine entsprechende Mehrheit verfügen. Zusätzliche Stimmen aus der Opposition wären nötig.

Politisch ist das heikel. Die Union hat Unvereinbarkeitsbeschlüsse gegenüber der Linken und der AfD. Wenn Stimmen aus diesen Fraktionen rechnerisch erforderlich würden, könnte dies die Mehrheitsbildung erschweren. Auch der Bundesrat müsste mit einer Zweidrittelmehrheit zustimmen. Damit hätten die Länder nicht nur fachlich, sondern auch politisch erheblichen Einfluss auf das Vorhaben.

Die Länder spielen in der Wohnungsbaupolitik ohnehin eine zentrale Rolle. Eine neue Bundesgesellschaft würde in ein Feld eingreifen, in dem Zuständigkeiten seit Jahren klar aufgeteilt sind. Das Gutachten stellt deshalb nicht die politische Zielsetzung in den Mittelpunkt, sondern die Frage, welche Ebene des Staates handeln darf.

Linke verlangt soziale Ausrichtung

Die Linke unterstützt seit längerer Zeit die Idee einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft. Ihrer wohnungspolitischen Sprecherin Caren Lay reicht der bestehende Spielraum des Bundes aber nicht aus. Der Bund kann bereits heute Wohnraum für eigene Zwecke schaffen, bundeseigene Grundstücke nutzen oder verkaufen und Ländern finanzielle Unterstützung geben.

Lay kritisiert, dass dies aus ihrer Sicht nicht genügt, um bezahlbaren Wohnraum in großem Umfang zu schaffen. Gegenüber n-tv machte sie deutlich, dass eine Bundesgesellschaft nicht auf militärische oder verwaltungseigene Zwecke beschränkt bleiben solle. Sie fordert einen gemeinnützigen Ansatz, bei dem der Bund Wohnungen sozial orientiert errichtet und vermietet.

Damit berührt die Debatte auch die Frage, welchem Zweck eine solche Gesellschaft dienen soll. Eine reine Unterstützung bestehender Bundesaufgaben wäre verfassungsrechtlich weniger weitgehend. Eine aktive Gesellschaft, die bundesweit Wohnungen für den allgemeinen Markt baut, würde dagegen voraussichtlich eine neue Grundlage benötigen.

Ministerium hält sich zurück

Das Bundesfinanzministerium äußert sich bislang nicht dazu, ob die rechtlichen Bedenken das Vorhaben gefährden. Ein Sprecher verwies auf laufende Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.

Der Vorschlag fällt in eine Phase, in der der Mangel an bezahlbaren Wohnungen politisch großen Druck erzeugt. Zugleich zeigt die Bewertung der Wissenschaftlichen Dienste, dass mehr staatliche Bautätigkeit nicht allein eine Frage von Geld und Organisation ist. Entscheidend ist auch, ob der Bund die nötige Zuständigkeit besitzt. Ohne Verfassungsänderung bleibt sein Spielraum begrenzt auf eigene Bedarfe, Bundesliegenschaften und Hilfen an die Länder.