Politik · Gesüßte Getränke
Union verlangt Korrekturen bei geplanter Zuckersteuer
Die geplante Zuckersteuer auf gesüßte Getränke sorgt in der schwarz-roten Koalition für Nachverhandlungen. Nach dem Kabinettsbeschluss vom Mittwoch dringt Unionsfraktionschef Thorsten Frei auf Änderungen am Entwurf von Finanzminister Klingbeil. Er unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, verlangt aber mehr Zeit für Unternehmen, damit sie Rezepturen anpassen können. Auch aus der CSU kommt die Forderung, den Start von Juli 2027 auf Anfang 2028 zu verschieben.
Frei fordert Übergangsfristen
Frei sieht vor allem die Getränkeindustrie unter Zeitdruck. Der CDU-Politiker sagte, am Gesetzentwurf gebe es „Änderungsbedarf“. Nötig seien Übergangsregelungen, damit Hersteller den Zuckergehalt ihrer Produkte senken könnten.
Gelinge eine Anpassung der Rezepturen nicht rechtzeitig, könnten Unternehmen nach Freis Einschätzung gezwungen sein, höhere Kosten an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Er warnt vor Nachteilen im Wettbewerb und möglichen Folgen für Arbeitsplätze. Zugleich stellt er eine Bedingung für die Umsetzung: Für die neue Abgabe dürften in der Verwaltung keine zusätzlichen Stellen entstehen.
Trotz dieser Kritik stellt Frei die Steuer nicht grundsätzlich infrage. Er begründet sie mit gesundheitspolitischen Zielen und verweist darauf, dass der Konsum stark gezuckerter Getränke reduziert werden solle. Das Bundeskabinett hatte die Vorlage am Mittwoch an die Koalitionsfraktionen weitergeleitet. Diese sollen den Entwurf in den Bundestag einbringen.
Starttermin in der Debatte
Neben Frei fordert auch der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Hoffmann, mehr Vorlauf. Er spricht sich für einen Beginn zu Jahresanfang 2028 aus. Nach dem bisherigen Plan wäre die Steuer bereits ab Juli 2027 fällig.
Der Streit dreht sich damit weniger um das Ob als um die Ausgestaltung. Die Union will verhindern, dass Hersteller kurzfristig Preiserhöhungen vornehmen müssen, weil sie ihre Produkte nicht schnell genug verändern können. Die Koalition verfolgt mit der Abgabe zugleich ein fiskalisches und ein gesundheitspolitisches Ziel: Sie soll Einnahmen bringen und Anreize setzen, Getränke mit weniger Zucker auf den Markt zu bringen.
Welche Getränke betroffen wären
Die Steuer soll bei Getränken mit zugesetztem Zucker greifen, wenn sie insgesamt mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter enthalten. Dazu zählen nach den Plänen des Finanzministeriums etwa Limonaden, Eistees, Energydrinks sowie Fruchtsaftgetränke, denen Zucker zugesetzt wurde.
Mehrere Produktgruppen sollen ausgenommen bleiben. Alkoholische Getränke fallen nicht unter die geplante Regelung. Auch alkoholfreie Varianten von Bier, Wein oder Cocktails wären nicht erfasst. Reine Obst- und Gemüsesäfte sollen ebenfalls außen vor bleiben, ebenso ungesüßte Schorlen. Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, wären ebenfalls nicht von der neuen Steuer betroffen.
Für kleinere Betriebe ist eine weitere Ausnahme vorgesehen. Unternehmen, die höchstens eine Million Liter im Jahr herstellen, sollen nicht zahlen müssen. Damit würde die Abgabe vor allem größere Anbieter treffen, die entsprechende Mengen produzieren und bundesweit vertreiben.
Einnahmen für die Krankenkassen
Der Bund rechnet mit erheblichen Einnahmen. Für 2027 werden 690 Millionen Euro erwartet, für 2028 sind 925 Millionen Euro angesetzt. Das Geld soll dazu beitragen, die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Damit verbindet die Koalition zwei politische Linien. Einerseits sollen die Krankenkassen finanziell entlastet werden. Andererseits soll die Steuer den Markt verändern, indem weniger Zucker in Getränken wirtschaftlich attraktiver wird. Frei beschreibt die Abgabe deshalb als Instrument der Gesundheitsvorsorge. Ob der Bundestag den Entwurf mit späterem Start oder zusätzlichen Übergangsfristen beschließt, ist nun Teil der weiteren Beratungen innerhalb der Koalition.