Politik · Neutralitätsgebot
Linke klagt gegen Reiche wegen Ministeriums-Post
Die Linke geht vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche vor. Die Partei will erreichen, dass ein Instagram-Video vom offiziellen Account des Wirtschaftsministeriums entfernt wird. In dem Beitrag kritisierte die CDU-Politikerin nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin die Partei scharf. Die Linke sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Stellen und eine unzulässige Einmischung in den politischen Wettbewerb.
Eilantrag in Karlsruhe
Der Antrag auf eine einstweilige Anordnung richtet sich gegen Reiche in ihrer Funktion als Bundesministerin. Wie n-tv unter Berufung auf das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete, hatte die Ministerin eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verstreichen lassen. Danach zog die Linke nach Karlsruhe.
Konkret geht es um Ausschnitte aus einer Rede, die über die offizielle Instagram-Präsenz des Bundeswirtschaftsministeriums verbreitet wurden. In dem Beitrag wurde Reiche mit der Aussage wiedergegeben, „Antisemitismus und Enteignung gefährden Deutschland und die Wirtschaft“. Der Tagesspiegel berichtete unter Berufung auf dpa, Reiche habe in der Rede vom 23. September vor Folgen für Berlin und den Standort Deutschland gewarnt, wenn eine Partei Enteignungen thematisiere und zugleich Antisemitismus vorgeworfen bekomme.
Die Linke argumentiert, Reiche habe als Amtsträgerin nicht neutral gehandelt. In dem Antrag wird geltend gemacht, das Recht der Partei auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb sei verletzt. Außerdem wirft die Linke der CDU vor, die Äußerung sei Teil einer breiteren politischen Kampagne gegen sie.
Streit nach der Berlin-Wahl
Auslöser der Auseinandersetzung ist der Wahlsieg der Linken bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus am 20. September. Die Partei wurde dort deutlich stärkste Kraft und führt Gespräche über eine mögliche Regierungsbildung. Ihre Spitzenkandidatin Elif Eralp könnte im Fall eines rot-grün-roten Bündnisses Regierende Bürgermeisterin werden.
Die Linke hatte Reiche zunächst anwaltlich auffordern lassen, den Beitrag bis zum 29. September zu löschen. Am Sonntagabend war das Video nach Angaben der dpa weiter abrufbar. Deshalb beantragte die Partei nun eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie begründet die Eilbedürftigkeit auch mit der laufenden Regierungsbildung in Berlin. In dem Antrag ist von der Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens die Rede.
Parallel führt die Linke auch gegen weitere CDU-Politikerinnen und CDU-Politiker Auseinandersetzungen über Social-Media-Beiträge. Dabei geht es um Vorwürfe, die Partei habe ein Problem mit Antisemitismus oder stehe kriminellen Clans nahe. Einige Beiträge wurden nach anwaltlichen Schreiben entfernt, andere blieben online.
Weitere Ministerien betroffen
Nach Angaben von n-tv löschte Schleswig-Holsteins Innenministerin Magdalena Finke einen Beitrag vom Account ihres Ministeriums, nachdem die Linke eine Unterlassungserklärung verlangt hatte. Auch das sächsische Innenministerium entfernte einen entsprechenden Post. In Baden-Württemberg, Brandenburg und Hessen wurden vergleichbare Äußerungen auf offiziellen Accounts dagegen nicht zurückgenommen.
Im Zentrum steht die Frage, wie weit Regierungsmitglieder über amtliche Kanäle parteipolitisch argumentieren dürfen. Das Neutralitätsgebot verpflichtet staatliche Stellen, ihre Amtsautorität nicht für parteiliche Zwecke einzusetzen. Für offizielle Ministeriumsprofile gelten deshalb strengere Maßstäbe als für private Accounts von Politikerinnen und Politikern.
Politische Bedeutung
Der Konflikt fällt in eine heikle Phase der Berliner Landespolitik. Linke, Grüne und SPD sondieren weiter, ob sie eine gemeinsame Regierung bilden können. Am Wochenende brachten die Gespräche noch keine Entscheidung. Die Linke setzt auf ein Bündnis aus diesen drei Parteien.
Die Entscheidung aus Karlsruhe könnte über den konkreten Post hinaus Bedeutung haben. Sie betrifft die Grenze zwischen politischer Zuspitzung und staatlicher Neutralität in sozialen Netzwerken. Gerade amtliche Accounts sind für Ministerien wichtige Kommunikationskanäle. Zugleich stehen sie unter besonderer rechtlicher Beobachtung, wenn dort Aussagen über konkurrierende Parteien verbreitet werden.