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Stündlich aktualisiert

Politik · Steuerpolitik in Karlsruhe

Karlsruhe prüft Streit um die Erbschaftsteuer

Bayern will bei der Erbschaftsteuer mehr Spielraum für die Länder. In Karlsruhe geht es um Freibeträge, regionale Unterschiede und Vorteile für Firmenerben.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Karlsruhe verhandelt über zentrale Regeln der Erbschaftsteuer.
Symbolbild: Karlsruhe verhandelt über zentrale Regeln der Erbschaftsteuer. KI-generiert

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über zentrale Regeln der Erbschaftsteuer. Am Montag stand in Karlsruhe die Klage Bayerns gegen bundeseinheitliche Vorgaben im Mittelpunkt, am Dienstag folgt ein zweites Verfahren zu steuerlichen Vorteilen für Firmenerben. Der Freistaat fordert höhere Freibeträge und mehr Entscheidungsmacht der Länder. Bund, Nordrhein-Westfalen und weitere Kritiker warnen vor Steuerwettbewerb zwischen den Ländern.

Bayern fordert regionale Regeln

Die Erbschaftsteuer wird derzeit bundesweit nach denselben Grundsätzen erhoben. Ehepartner können 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder jeweils 400.000 Euro. Die Einnahmen stehen den Ländern zu. Bayern leitet daraus ab, dass auch die Ausgestaltung stärker bei den Ländern liegen müsse.

Die Staatsregierung hatte 2023 eine abstrakte Normenkontrolle eingereicht. Sie greift nach Angaben der taz zentrale Regelungen zu Freibeträgen, Steuersätzen und Grundstücksbewertungen an. In der mündlichen Verhandlung vertrat Bayerns Finanzminister Albert Füracker die Position, der Bund nehme den Ländern die Möglichkeit, auf regionale Verhältnisse einzugehen. Sein Rechtsvertreter Ekkehart Reimer sprach von „behutsam“ ermöglichten Unterschieden.

Bayern verweist vor allem auf stark gestiegene Immobilienpreise. In Ballungsräumen wie München reichten die Freibeträge aus Sicht der Staatsregierung oft nicht mehr aus, um ein Elternhaus steuerfrei zu übertragen. Der Deutschlandfunk berichtet, Füracker habe darauf hingewiesen, dass Freibeträge und Steuersätze seit 2009 unverändert seien, während Immobilienpreise teils stark gestiegen seien. In der Karlsruher Verhandlung rechnete Bayern laut taz mit 33 Prozent Geldentwertung seit 2009, 97 Prozent höheren Preisen für Einfamilienhäuser und 146 Prozent teurerem Bauland.

Warnung vor Steuerwettbewerb

Der Bund lehnt eine Regionalisierung ab. Michael Schrodi, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, warnte in Karlsruhe vor einem Wettbewerb um niedrige Steuern zulasten finanzschwächerer Länder. Die FAZ zitiert ihn mit der Einschätzung, eine Regionalisierung führe zu Rechtszersplitterung, starkem Steuerwettbewerb und zusätzlicher Bürokratie.

Auch Nordrhein-Westfalen stellte sich gegen den bayerischen Vorstoß. Der Vertreter des Landes argumentierte, finanzstarke Länder könnten mit hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen wohlhabende Erblasser anziehen. Das könne den sozialen Zusammenhalt und das Vertrauen in die föderale Ordnung beschädigen.

Der vom Gericht angehörte Sachverständige Wolfgang Schön verwies auf internationale Erfahrungen. In Spanien, den Vereinigten Staaten und Australien habe eine stärkere Regionalisierung der Erbschaftsteuer zu einem kräftigen Wettbewerb um niedrige Belastungen geführt. Bayern hält dagegen, unterschiedliche Landesregelungen seien im Föderalismus nicht ungewöhnlich.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich ebenfalls gegen regionale Sonderwege ausgesprochen. Er sieht Nachteile für ärmere Länder, wenn wohlhabendere Länder ihre Steuerregeln attraktiver gestalten könnten. Die Welt berichtet zudem über Kritik, Bayern könne sich durch niedrigere Belastungen einen Vorteil im föderalen Finanzgefüge verschaffen.

Zweites Verfahren zu Firmenerben

Am Dienstag nimmt der Erste Senat ein weiteres Erbschaftsteuerverfahren in den Blick. Dabei geht es um die Frage, ob Betriebsvermögen im Vergleich zu Privatvermögen zu stark begünstigt wird. Geklagt hat eine Privatperson, die sich gegenüber Erben von Unternehmen benachteiligt sieht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Erbschaftsteuer bereits mehrfach überprüft. Entscheidungen gab es 1995, 2006 und 2014. Dabei ließ Karlsruhe Erleichterungen für kleine und mittlere Betriebe grundsätzlich zu, verlangte bei größeren Unternehmen aber strengere Voraussetzungen. Seit 2016 gilt deshalb eine Bedarfsprüfung: Eine vollständige Verschonung kommt nur in Betracht, wenn Firmenerben die Steuer nicht aus frei verfügbarem Vermögen zahlen können.

Im neuen Verfahren wird geprüft, ob diese Regeln streng genug sind. Organisationen wie Finanzwende kritisieren, sehr große Unternehmensvermögen könnten weiterhin mit geringer Belastung übertragen werden. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche lehnt höhere Unternehmenssteuern ab und warnte vor Folgen für den Standort. SPD, Grüne und Linke drängen auf stärkere Belastung großer Betriebsvermögen, die AfD fordert dagegen die Abschaffung der Erbschaftsteuer für Privat- und Betriebsvermögen.

Entscheidung mit politischer Sprengkraft

Die Karlsruher Verfahren treffen eine Debatte, die in der Bundesregierung als ungelöst gilt. Eine Reform der Erbschaftsteuer steht zwar nicht ausdrücklich im Koalitionsvertrag, wird aber von mehreren Seiten gefordert. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil spricht sich für mehr Gerechtigkeit aus, während Union und SPD bei der konkreten Ausgestaltung weit auseinanderliegen.

Die Urteile werden erst in einigen Monaten erwartet. Sie könnten klären, wie weit der Bund die Erbschaftsteuer einheitlich regeln darf und welche Grenzen für die Begünstigung von Betriebsvermögen gelten. Für Länder, Erben und Unternehmen geht es damit um Grundfragen der Steuerverteilung und um die Balance zwischen Föderalismus, Eigentumsschutz und gleichmäßiger Belastung.