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Stündlich aktualisiert

Politik · Steuerstreit in Karlsruhe

Karlsruhe prüft Privilegien für Firmenerben

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftsteuer. Im Mittelpunkt stehen Entlastungen für Firmenerben und die Frage, wie gerecht die Abgabe ausgestaltet ist.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein Gericht und Gegenstände für Vermögen und Unternehmen stehen für den Streit um die Erbschaftsteuer.
Symbolbild: Ein Gericht und Gegenstände für Vermögen und Unternehmen stehen für den Streit um die Erbschaftsteuer. KI-generiert

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt an diesem Dienstag über zentrale Regeln der Erbschaftsteuer. In Karlsruhe geht es vor allem darum, ob Firmenerben gegenüber Erbinnen und Erben von Privatvermögen zu stark begünstigt werden. Eine Privatperson hat geklagt, weil sie sich durch die geltenden Vorschriften benachteiligt sieht. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet, könnte aber erhebliche Folgen für Vermögensübertragungen, Familienunternehmen und die Steuerpolitik der Länder haben.

Streit um Firmenvermögen

Die Erbschaftsteuer wird bundesweit nach einheitlichen Regeln erhoben. Die Einnahmen fließen jedoch vollständig an die Länder. Dieser Punkt ist politisch umstritten, weil einige Länder mehr Einfluss auf die Ausgestaltung der Steuer verlangen. Bayern stellt die Kompetenz des Bundes infrage und will vor dem höchsten deutschen Gericht klären lassen, ob der Bund die einschlägigen Vorgaben im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz überhaupt festlegen darf.

In der aktuellen Verhandlung steht nach Darstellung des Deutschlandfunks allerdings zunächst ein anderer Kernpunkt im Mittelpunkt: die steuerliche Behandlung von Unternehmensvermögen. Firmenerben können unter bestimmten Voraussetzungen deutlich entlastet werden. Begründet wird das mit dem Schutz von Betrieben und Arbeitsplätzen. Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine Ungleichbehandlung gegenüber Menschen, die Häuser, Wohnungen, Geldvermögen oder andere private Werte erben.

Das Handelsblatt berichtete, das Bundesverfassungsgericht habe kurz vor der Verhandlung noch Daten beim Bundesfinanzministerium angefordert. Dabei geht es um die Größenordnung der Steuerentlastungen für Firmenerben und um die Frage, ob die bestehenden Regeln verfassungsrechtlich tragfähig sind.

Frühere Urteile prägen die Debatte

Karlsruhe hat die Erbschaftsteuer bereits mehrfach beschäftigt. Entscheidungen aus den Jahren 1995, 2006 und 2014 bilden den Hintergrund der heutigen Auseinandersetzung. Das Gericht ließ in früheren Urteilen grundsätzlich zu, dass kleine und mittlere Betriebe weitgehend oder vollständig von der Erbschaftsteuer verschont werden können. Bei größeren Unternehmen verlangte es jedoch engere Voraussetzungen.

Seit 2016 gilt deshalb eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit bei großen Betriebsvermögen. Firmenerben müssen nachweisen, dass sie die Steuer nicht aus frei verfügbarem Vermögen zahlen können, wenn sie eine vollständige Entlastung erhalten wollen. In Karlsruhe wird nun geprüft, ob diese Regelung streng genug ist oder ob sie zu weitgehende Vorteile ermöglicht.

Die politische Bedeutung des Verfahrens reicht über den Einzelfall hinaus. Die SPD setzt auf eine Reform, mit der aus ihrer Sicht Lücken bei der Übertragung sehr großer Vermögen geschlossen werden sollen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sprach sich in Berlin für eine gerechtere Erbschaftsteuer aus. Aus der Wirtschaft und aus der Union kommen dagegen Warnungen vor höheren Belastungen für Betriebe.

Bayern dringt auf regionale Spielräume

Neben den Regeln für Unternehmen steht die Erbschaftsteuer auch wegen stark gestiegener Immobilienwerte unter Druck. Bayern fordert seit längerem mehr regionale Gestaltungsmöglichkeiten. Finanzminister Albert Füracker verweist darauf, dass Freibeträge und Steuersätze seit 2009 unverändert geblieben sind, während Immobilien in manchen Regionen, etwa in München, wesentlich teurer geworden sind.

Der steuerfreie Betrag liegt derzeit bei 500.000 Euro für Ehepartnerinnen und Ehepartner. Kinder können jeweils 400.000 Euro steuerfrei erben. In teuren Städten und Landkreisen können diese Freibeträge bei Immobilien schnell überschritten werden. Bayern argumentiert, dass Erbinnen und Erben dadurch in die Lage geraten können, ein Elternhaus zu verkaufen, um die Steuer zahlen zu können.

Bundeskanzler Friedrich Merz lehnt eine regionale Staffelung der Erbschaftsteuer ab. Er verweist auf Nachteile für finanzschwächere Länder, während wohlhabende Länder profitieren könnten. Auch der Göttinger Rechtswissenschaftler Florian Meinel warnte in einer Stellungnahme für die Grünen-Bundestagsfraktion vor einem schädlichen Wettbewerb der Länder um niedrige Steuersätze.

Koalition ohne einheitliche Linie

In der schwarz-roten Bundesregierung gilt die Erbschaftsteuer zwar als reformbedürftig, eine gemeinsame Linie ist aber nicht erkennbar. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche wendet sich gegen höhere Abgaben für Unternehmen. Die CDU-Politikerin nannte höhere Unternehmenssteuern „Gift“ für den Standort und verwies auf die Bedeutung von Firmen für Beschäftigung und Steuereinnahmen.

Der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, heute Bereichsleiter bei Finanzwende, sagte im Deutschlandfunk, sehr vermögende Unternehmenserben zahlten meist kaum Erbschaftsteuer. Für Menschen mit kleineren privaten Erbschaften und höherer Belastung sei dieses Ungleichgewicht schwer nachvollziehbar.

Linke und Grüne treten für eine stärkere Besteuerung von Betriebsvermögen ein. Die AfD will die Erbschaftsteuer sowohl für Privatvermögen als auch für Betriebsvermögen abschaffen. Die Entscheidung aus Karlsruhe dürfte deshalb nicht nur juristische, sondern auch politische Wirkung entfalten.