Politik · Germanwings-Absturz
Hinterbliebene scheitern mit Klage gegen den Bund
Das Landgericht Braunschweig hat die Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen nach dem Germanwings-Absturz von 2015 abgewiesen. Die Angehörigen hatten die Bundesrepublik in Anspruch nehmen wollen, weil sie die Kontrolle der Flugtauglichkeit des verantwortlichen Copiloten für unzureichend halten. Die Kammer sah den Bund jedoch nicht als richtigen Anspruchsgegner. Gegen das Urteil ist Berufung zum Oberlandesgericht Braunschweig möglich.
Gericht verweist auf die Fluggesellschaft
Nach Auffassung des Gerichts kommt ein Schmerzensgeldanspruch aus Amtshaftung gegen die Bundesrepublik nicht in Betracht. Entscheidend sei, dass die Hinterbliebenen gleichwertige Ansprüche gegen Germanwings geltend machen könnten. Deutschlandfunk berichtete unter Berufung auf einen Gerichtssprecher, die Klägerinnen und Kläger könnten ihre Forderungen eher an die Fluggesellschaft richten.
Die Klage richtete sich gegen den Staat, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat. Die Behörde ist für Fragen der Luftfahrtaufsicht zuständig. Die 30 Hinterbliebenen verlangten nach Angaben von tagesschau.de Beträge zwischen 500 und 110.000 Euro. ZDFheute berichtete, es sei jeweils um bis zu 110.000 Euro gegangen.
Die Kammer folgte damit ihrer bereits zum Prozessbeginn erkennbaren Linie. Schon damals hatte das Gericht Zweifel geäußert, ob der Bund der richtige Beklagte sei. Die taz berichtete, das Gericht habe bei seiner Begründung auch auf das Montrealer Übereinkommen verwiesen, das Haftungsfragen im internationalen Luftverkehr regelt.
Vorwurf mangelnder Kontrolle
Die Hinterbliebenen werfen dem Luftfahrt-Bundesamt vor, die Flugtauglichkeit des Copiloten vor dem Unglück nicht ausreichend überwacht zu haben. Aus ihrer Sicht hätten die flugmedizinischen Untersuchungen mögliche psychische Erkrankungen genauer erfassen müssen. Dabei ging es auch um Gutachten aus den Jahren 2013 und 2014.
Der Anwalt der Klägerinnen und Kläger, Julius Reiter, stellt die Aufklärung in den Mittelpunkt. Dem NDR sagte er laut tagesschau.de, es gehe den Angehörigen nach mehr als elf Jahren nicht um eine weitere Entschädigung, sondern um die Frage, ob die staatliche Flugaufsicht funktioniert habe. Nach dem Urteil sprach er demnach von einem „juristischen Pingpong-Spiel“.
Mehrere Klägerinnen und Kläger wollen nach Angaben des Anwalts eine Berufung prüfen. Dafür bleibt ihnen ein Monat Zeit. Reiter kündigte an, den Weg zum Oberlandesgericht Braunschweig bewerten zu wollen.
Frühere Verfahren endeten ohne Erfolg
Die juristische Auseinandersetzung dauert seit Jahren an. Hinterbliebene waren bereits mit Forderungen gegen die Lufthansa als damalige Muttergesellschaft von Germanwings gescheitert. Gerichte in Frankfurt und Hamm verneinten Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Dabei wurde auf die Zuständigkeit staatlicher Stellen für die flugmedizinische Beurteilung verwiesen.
Nach dem Unglück hatte Lufthansa bereits Zahlungen geleistet. Frühere Angaben der Fluggesellschaft nannten 10.000 Euro Schmerzensgeld für nahe Angehörige sowie 25.000 Euro vererbbares Schmerzensgeld je Todesopfer. Die aktuellen Forderungen zielten auf zusätzliche Zahlungen und vor allem auf eine rechtliche Klärung der staatlichen Verantwortung.
Germanwings gehörte zum Lufthansa-Konzern. Die Gesellschaft wurde 2020 eingestellt.
Absturz in den französischen Alpen
Der Germanwings-Flug 4U 9525 war am 24. März 2015 von Barcelona nach Düsseldorf unterwegs. Ermittlungen ergaben später, dass der Copilot die Maschine absichtlich in ein Bergmassiv in den französischen Alpen steuerte. An Bord starben 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder.
Der Fall gilt als eine der schwersten Katastrophen der deutschen Luftfahrt. Für die Hinterbliebenen bleibt neben dem Verlust die Frage, ob Warnsignale vor dem Flug ausreichend beachtet wurden und ob die damaligen Kontrollstrukturen versagten. Das Landgericht Braunschweig hat diese Verantwortung nun nicht dem Bund zugerechnet.