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Stündlich aktualisiert

Politik · Pipeline-Sabotage

Hamburger Nord-Stream-Prozess beginnt am Mittwoch

Vor dem Hanseatischen OLG startet das erste deutsche Strafverfahren zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines. Angeklagt ist der Ukrainer Serhii K.

Presseonline-Redaktion · · 3 Min. Lesezeit

Symbolbild: Ein leerer Gerichtssaal steht für den Prozess zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines.
Symbolbild: Ein leerer Gerichtssaal steht für den Prozess zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines. KI-generiert

Am Mittwoch beginnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg das erste deutsche Strafverfahren zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines. Angeklagt ist der 50-jährige Ukrainer Serhii K., der nach Darstellung der Bundesanwaltschaft ein Sabotagekommando geführt haben soll. Ihm werden unter anderem ein Kriegsverbrechen gegen zivile Objekte, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, die Zerstörung von Bauwerken und die Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen. K. sitzt seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft.

Anklage gegen mutmaßlichen Kopf der Gruppe

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass Serhii K. als Offizier der ukrainischen Armee zusammen mit weiteren Militärangehörigen und im Auftrag staatlicher Stellen gehandelt haben soll. Ziel sei gewesen, Russland Einnahmen aus dem Gasgeschäft zu nehmen, die für den Krieg gegen die Ukraine genutzt werden könnten. Der Prozess ist zunächst bis Ende Februar angesetzt.

Nach den in der Anklage beschriebenen Vorwürfen soll K. eine siebenköpfige Gruppe zusammengestellt haben. Dazu sollen Berufstaucher, ein Skipper und ein Sprengstoffspezialist gehört haben. Der Angeklagte soll mit einem gefälschten ukrainischen Pass über Polen nach Deutschland eingereist sein. Über Mittelsleute soll die Gruppe in Rostock-Warnemünde die Segelyacht „Andromeda“ gechartert haben, die etwa 15 Meter lang ist.

In Wiek auf Rügen sollen größere Mengen hochwirksamen Sprengstoffs an Bord gebracht worden sein. Anschließend soll die Gruppe in die Ostsee ausgelaufen sein. Nahe der dänischen Insel Bornholm sollen bis zum 22. September 2022 sechs Sprengsätze mit Zeitzündern an zwei Stellen in großer Tiefe angebracht worden sein. Die taz nennt eine Tiefe von mehr als 70 Metern, das Handelsblatt schreibt von 80 Metern.

Explosionen machten drei Röhren unbrauchbar

Am 26. September 2022 detonierten die Sprengsätze. Betroffen waren zwei Röhren von Nord Stream 1 und eine der beiden Röhren von Nord Stream 2. Drei der vier Leitungen waren danach nicht mehr nutzbar. Die Pipelines verlaufen durch die Ostsee von Russland nach Deutschland. Nord Stream 1 stand mehrheitlich im Eigentum von Gazprom, daneben waren deutsche Unternehmen beteiligt. Nord Stream 2 gehörte Gazprom allein.

Nord Stream 2 war zum Zeitpunkt der Explosionen noch nicht in Betrieb. Durch Nord Stream 1 lieferte Gazprom damals bereits kein Gas mehr. Im Jahr 2021 war etwa die Hälfte des in Deutschland verbrauchten Erdgases aus Russland gekommen. Die Zerstörung der Leitungen fiel in eine Phase, in der Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine seit mehreren Monaten andauerte und Deutschland die Ukraine unterstützte.

Als Belege gegen K. nennt die Anklage mehrere Indizien. Dazu zählen ein Foto aus einem gefälschten Pass, der bei der Einreise nach Polen gescannt worden sein soll, sowie ein weiteres Bild, das nach einer Geschwindigkeitskontrolle entstanden sein soll. Ermittler sollen außerdem Spuren des verwendeten Sprengstoffs auf der „Andromeda“ festgestellt haben. Nach der Festnahme K.s im August 2025 im italienischen Rimini wurde sein Mobiltelefon beschlagnahmt. Darauf sollen Seekarten aus dem Gebiet östlich von Bornholm und technische Informationen zu den Pipelines gespeichert gewesen sein.

Zuständigkeit und weitere Ermittlungen

Die Explosionen ereigneten sich in internationalen Gewässern sowie in ausschließlichen Wirtschaftszonen von Dänemark und Schweden. Ermittlungen in diesen Ländern wurden eingestellt. Die deutsche Bundesanwaltschaft sieht die deutsche Justiz dennoch als zuständig an, weil die Folgen der Tat auch in Deutschland eingetreten seien: Die Leitungen endeten auf deutschem Gebiet und waren dort nicht mehr funktionsfähig. Der Bundesgerichtshof folgte dieser Sicht im Januar, als er eine Haftbeschwerde K.s zurückwies.

Neben Serhii K. befindet sich ein weiterer Verdächtiger in Haft. Der Taucher Wolodymyr Z. wurde in Kroatien festgenommen. Deutschland hat seine Auslieferung beantragt. Zuvor soll derselbe Mann bereits in Polen festgesetzt worden sein; Polen lehnte eine Auslieferung nach Deutschland ab.

Streit über zivile und militärische Ziele

Eine zentrale Frage des Verfahrens ist, ob die Pipelines als zivile Objekte einzustufen sind oder ob sie wegen ihrer wirtschaftlichen Bedeutung für Russland ein militärisches Ziel gewesen sein könnten. In einem taz-Interview ordnet der Völkerrechtler Kai Ambos die Anklage in die Regeln des humanitären Völkerrechts ein. Auch ein angegriffener Staat dürfe sich nicht durch Angriffe auf zivile Einrichtungen verteidigen, wenn diese nicht eng als militärische Ziele einzustufen seien.

Der Bundesgerichtshof hat die Leitungen im Haftverfahren als zivile Objekte bewertet. Damit rückt im Hamburger Prozess nicht nur die individuelle Schuld des Angeklagten in den Mittelpunkt. Das Verfahren berührt auch die Frage, ob staatlich gesteuerte Sabotage im Umfeld eines Krieges als Kriegsverbrechen verfolgt werden kann, wenn Infrastruktur außerhalb des Kampfgebiets zerstört wird.